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Alt 03.10.2012, 09:18   #16
Azazyel
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Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Ich pfeife auf die Meinung der OSI. Die weigern sich beer-ware zu akzeptieren weil der Disclaimer fehlt. Die Haftungsausschlüsse die in einem üblichen Disclaimer stehen sind in Deutschland so aber gar nicht möglich. Die Disclaimer in den Lizenzen sind hier also sowieso bedeutungslos.
Das ist eine Eigenheit des deutschen Rechtssystems; es gibt auch Länder, in denen ohne Disclaimer volle Haftung besteht.
Verständlicherweise möchte das OSI keine Lizenzen propagieren, die solche juristischen Fallstricke für den Autor haben können.

Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Und beer-ware heißt man kann da die Lizenz drunter schreiben, die man will. Das Argument die Lizenz Stände da irgendwas im Weg ist also vollkommen haltlos.
Keineswegs. Mir sind solche Regelungen schon mehr als einmal in meinem Berufsleben begegnet. Wenn ein Unternehmen Software entwickelt und verkauft, möchte es möglichst verhindern, dass ein Mitarbeiter Software bzw. Quellcode mit heiklen Lizenzen (z.B. GPL) im finalen Produkt verwendet.

Deswegen gibt es in vielen Fällen eine Whitelist (evtl. auch eine Blacklist) mit erlaubten Lizenzen. Was sich dort nicht findet, kann von einem Mitarbeiter zur Einzelfallprüfung an die juristische Abteilung gegeben werden.

Im Normalfall will sich das aber keiner antun, weswegen der Quellcode einfach nicht verwendet wird - auch wenn die Lizenz offensichtlich keinen bzw. keinen offensichtlichen Schaden anrichten kann.
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Alt 03.10.2012, 09:36   #17
Kamikaze
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Zitat:
Zitat von Azazyel Beitrag anzeigen
Keineswegs. Mir sind solche Regelungen schon mehr als einmal in meinem Berufsleben begegnet. Wenn ein Unternehmen Software entwickelt und verkauft, möchte es möglichst verhindern, dass ein Mitarbeiter Software bzw. Quellcode mit heiklen Lizenzen (z.B. GPL) im finalen Produkt verwendet.
Und was hindert Sie daran einfach die erste Lizenz von der Whitelist zu nehmen und dran zu schreiben?

Wer zu blöd dafür ist kann von mir aus verrotten.
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Alt 03.10.2012, 10:11   #18
Azazyel
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Und was hindert Sie daran einfach die erste Lizenz von der Whitelist zu nehmen und dran zu schreiben?
Der "As long as you retain this notice"-Passus, womit dann 2 Lizenzen am Quellcode kleben.

Hinweise wie "The Beerware License" Considered Harmful wurden nicht aus Spaß an der Freude geschrieben. Die Beerware-Lizenz ist eben nicht vollkommen frei.

Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Wer zu blöd dafür ist kann von mir aus verrotten.
Das solltest du das dem Verfasser der Beerware-Lizenz schreiben, die leider achtlos gegenüber der juristischen Realität geschrieben wurde.
Es gibt dafür wesentlich bessere Lizenzen, z.B. die MIT-Zero, die den Quellcode ohne Bedingungen frei macht. Falls du zumindest die Namensnennung behalten und eine verbreitetere Lizenz nehmen willst, bietet sich z.B. die MIT-Lizenz an.

So sehr ich es auch hasse, man kommt auch im Bereich der Softwareentwicklung inzwischen nicht mehr um die Beschäftigung mit juristischen Fallstricken herum.

Geändert von Azazyel (03.10.2012 um 10:22 Uhr). Grund: Ergänzt um Hinweise auf MIT-Lizenz
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Alt 03.10.2012, 10:35   #19
Kamikaze
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Zitat:
Zitat von Azazyel Beitrag anzeigen
Der "As long as you retain this notice"-Passus, womit dann 2 Lizenzen am Quellcode kleben.
Das ist der einzige Punkt dem ich Validität zugestehe. Deswegen habe ich die Lizenz angepasst:
Code:
# ---------------------------------------------------------------------------- # "THE BEER-WARE LICENSE HIGH SPEED EDITION" (Revision 42): # <kamikaze@bsdforen.de> wrote these files. You can do whatever you want with # this stuff. If we meet some day, and you think this stuff is worth it, you # can buy me a beer in return or support High Speed Karlsruhe. # Dominic Fandrey # ----------------------------------------------------------------------------
Alles andere ist für mich Pferdemist. Wenn jemand meint eine 4 Zeilen Lizenz von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen, sei zu viel Aufwand um mehrere Mannjahre an gut gereiftem, intensiv getestetem und vielfach eingesetzten Code zu nutzen. Nun, den Leuten ist nicht zu helfen - und ich verliere nichts dabei.
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Alt 03.10.2012, 10:48   #20
Azazyel
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Alles andere ist für mich Pferdemist. Wenn jemand meint eine 4 Zeilen Lizenz von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen, sei zu viel Aufwand um mehrere Mannjahre an gut gereiftem, intensiv getestetem und vielfach eingesetzten Code zu nutzen.
In der ersten Version hatte es mehr was mit "cover your ass" zu tun. Spätestens wenn du Weib und Kind(er) zu versorgen hast und mit 45+ Jahren für den Arbeitsmarkt so attraktiv wie ein Pickel am Hintern bist, überlegst du dir jedes unnötige Risiko dreimal.

Als Selbstständiger hast du zusätzlich noch die Haftung mit deinem Privatvermögen am Hals, wodurch Disclaimer - so überflüssig sie manchmal auch sein mögen - sehr naheliegend erscheinen.

In der jetzigen Fassung würde ich es aber so stehen lassen, vom Disclaimer mal abgesehen.
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Alt 29.10.2012, 20:55   #21
Kamikaze
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Hmm ... Download Statistik:

Top OS: Solaris 80%


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Alt 31.10.2012, 03:09   #22
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