Zusammenstellung der offenen Punkte

Columbo0815

Kaffeemann
Teammitglied
Hallo,

nachdem der Vorschlag zur Gründung eines Vereines recht große Zustimmung erfahren hat, geht es nun daran die Arbeit zu planen und zu verteilen. Folgende Punkte gilt es vorab zu klären, was sehr von eurer Mitarbeit abhängt:

1. Es sind 7 Gründungsmitglieder zu finden.

2. 2 dieser 7 sollten sich bereit erklären als Vorstand tätig zu werden (1. und 2. Vorsitzender). Der 1. Vorsitzende sollte in der in 3. genannten Stadt wohnen und die Sache entsprechend Ernst nehmen.

3. Es ist ein Vereinssitz festzulegen. IMHO sollte das eine große deutsche Stadt sein.

4. Die Satzung ist zu besprechen.

5. Sobald der Vereinssitz festgelegt ist, werde ich einen Satzungsvorschlag ans dort zuständige Finanzamt senden und diese vorab prüfen lassen.

6. Sobald das Finanzamt keine Bedenken gegen diese Satzung hat und beabsichtigt diesen als gemeinnützig anerkennen zu lassen, wird eine Gründungsversammlung abgehalten. In dieser wird dann ein Vorstand bestellt, der die Anmeldung zum Vereinsregister vornimmt.

Die Auflistung ist erstmal nur sehr knapp gehalten. Um das ganze übersichtlich zu halten würde ich vorschlagen, dass weitere Punkte die zu besprechen sind, in diesem Thread ergänzt werden (ich hoffe ich kann diesen Beitrag lange genug editieren). Die einzelnen Punkte sollten jeweils in einem eigenen Thread besprochen werden.

Ich bin gespannt, wie sich das ganze entwickelt!

Gruß
 
Hallo,

wäre es nicht Sinnvoll das die beiden Vorstandsvorsitzenden in der selben Stadt wohnen?
Damit kommen nicht allzu viele in Frage.

Gruß ré
 
2. 2 dieser 7 sollten sich bereit erklären als Vorstand tätig zu werden (1. und 2. Vorsitzender). Der 1. Vorsitzende sollte in der in 3. genannten Stadt wohnen und die Sache entsprechend Ernst nehmen.

IMHO muss auch unbedingt ein Kassenwart gewählt werden. Meines Wissens nach gehört der ja auch zum Vorstand im Sinne des BGB (laut §26, wenn ich mich nicht täusche). Zumindest kenne ich das aus Sportvereinen so und ich würde mich wundern, wenn es hier anders wäre.
 
IMHO muss auch unbedingt ein Kassenwart gewählt werden. Meines Wissens nach gehört der ja auch zum Vorstand im Sinne des BGB (laut §26, wenn ich mich nicht täusche). Zumindest kenne ich das aus Sportvereinen so und ich würde mich wundern, wenn es hier anders wäre.
Die Kassenführung obliegt - wenn kein Kassenwart gewählt wird - dem 1. Vorsitzenden. Der Grund warum ich mich bislang nicht als Vorsitzender gemeldet habe ist der, dass ich mich als Kassenwart zur Verfügung stellen würde und auch diesen Posten ungerne anderweitig vergeben wollte. Unerwähnt habe ich es deshalb gelassen, weil das "Wunschdenken" ist und ich das ja nicht einfach so festlegen kann :)

Wie siehts aus? Willst du dich nicht im TOP2-Thread zur Verfügung stellen? Wirklich weit wohnst du ja nicht von mir ;)
 
Wie siehts aus? Willst du dich nicht im TOP2-Thread zur Verfügung stellen? Wirklich weit wohnst du ja nicht von mir ;)

Wo genau wohnst du denn? Für den Vorstand kann ich mich leider nicht zur Verfügung stellen, da ich im nächsten Jahr sehr wahrscheinlich für ein bis zwei Jahre ins Ausland gehen werde. Es wäre also Quatsch, wenn ich den Vorsitz mache und nach ein paar Monaten gleich wieder aufgeben müsste. Damit wäre niemandem geholfen.
 
Bevor man sich über die Organisation des Vereins kümmert, wäre Übereinstimmung und Konsens über den Vereinszweck (i.d.R. §2 der Satzung) sinnvoll - Sprich: Was ist Ziel des Fördervereins. Aus Erfahrung sollte man das Ziel nicht ZU eng stecken, weil sonst jeweils eine Änderung der Satzung notwendig ist. Änderungen der Satzung sind aufwendig und teuer (Notar, Registergericht usw).

Alle weiteren Paragraphen sind normalerweise oblitatorisch und gleichen sich bei Einem zum nächsten Verein.

Sinnvoll wäre auch noch eine gesonderte Beitragsordnung und einen Hinweis "eine Beitragsordnung regelt die jährlichen Mitgliedsbeiträge" o.ä. in der Satzung auf diese. So kann die Hauptversammlung leichter Änderungen zB beim Jahresbeitrag beschließen (Kosten!!)

Dann alles weitere.

just my 0,02€
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor man sich über die Organisation des Vereins kümmert, wäre Übereinstimmung und Konsens über den Vereinszweck (i.d.R. §1 der Satzung) sinnvoll - Sprich: Was ist Ziel des Fördervereins. Aus Erfahrung sollte man das Ziel nicht ZU eng stecken, weil sonst jeweils eine Änderung der Satzung notwendig ist. Änderungen der Satzung sind aufwendig und teuer (Notar, Registergericht usw).

Das wird bereits sehr ausführlich hier getan. :)

Edit:
1000. Post! *Konfetti*
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meines Wissens nach geht sowas inzwischen auch online, wenn man das entsprechende Medium in der Satzung zulässt. Denkbar wäre hier bespielsweise ein IRC. Ob das dann aber tatsächlich sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Eine Gründungsversammlung online kann ich mir übrigens nur sehr schwer vorstellen, selbst wenn sie rein rechtlich möglich wäre.
 
mit registrierten Nicks und der entsprechenden Authentifizierung könnte ich mir eine Mitgliederversammlung im IRC gut vorstellen.
 
Hi,

Das BGB stellt es den Vereinsmitgliedern frei, von den vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Eine Online Versammlung müsste in der Satzung geregelt werden. Abgesehen davon muss die technische Voraussetzung vorliegen als Mitglied daran teilnehmen zu können. Inbesondere muss auch sichergestellt werden können, dass jedes Mitglied dort alles mitlesen und selbst tipseln kann - z.B. in einem Chat wär des möglich. Als Videokonferenz z.B. könnte man sowas eventuell auch machen. Man müsste die schriftliche Beschlussfassung in der Satzung ebenfalls noch im Rahmen einer Online Geschichte mit berücksichtigen. Jedes Mitglied sollte dabei natürlich auch eindeutig identifiziert werden können.

Gruß Bummibär
 
Zuletzt bearbeitet:
Also chatmäßig würde mir jetzt OTR einfallen. Damit sollte doch sichergestellt sein, dass jeder der ist, der er ausgibt zu sein und auch sichergestellt sein, dass auch das ankommt was er geschrieben hat.

Bei nem Videochat kann man ja die Leute anhand ihren Gesichtern erkennen.
 
Hi,

Das BGB stellt es den Vereinsmitgliedern frei, von den vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Eine Online Versammlung müsste in der Satzung geregelt werden. Abgesehen davon muss die technische Voraussetzung vorliegen als Mitglied daran teilnehmen zu können. Inbesondere muss auch sichergestellt werden können, dass jedes Mitglied dort alles mitlesen und selbst tipseln kann - z.B. in einem Chat wär des möglich. Als Videokonferenz z.B. könnte man sowas eventuell auch machen. Man müsste die schriftliche Beschlussfassung in der Satzung ebenfalls noch im Rahmen einer Online Geschichte mit berücksichtigen. Jedes Mitglied sollte dabei natürlich auch eindeutig identifiziert werden können.

Gruß Bummibär
Das ist doch mal ein Wort! :-) Fein und dankeschön! Die Satzung sollte also in diesem Punkt angepasst werden.
 
Minieinwurf: SILC würde sich wohl für die Konferenzen anbieten. Wie man an die public keys bzw. an die Fingerprints kommt ist eine andere Frage.
 
Minieinwurf: SILC würde sich wohl für die Konferenzen anbieten. Wie man an die public keys bzw. an die Fingerprints kommt ist eine andere Frage.

Teamspeak oder sowas würde sich da vielleicht auch eignen (habe ich aber auch seit Jahren nichtmehr genutzt). Es gibt aber vorerst auch mal wichtigere Dinge zu klären als die Kommunikationswege.
 
Hoi,

bezüglich der Keys könnt mer oifach en eigenen Keyserver mit angeschlossener PKI aufsetzen. So ist sichergestellt, dass jeder User einen gültigen Key / ein gültiges Zertifikat hat und somit auch die technischen Voraussetzungen erfüllt. Vorzugsweise sollten dabei natürlich die üblichen konformen Methoden zum Einsatz kommen. User mit bereits gültigem Zertifikat benötigen dann natürlich nicht noch zusätzlich eines. Die Gültigkeit kann gegenüber dem Keyserver dann auch geprüft werden bei Bedarf.

Fassen wir zusammen:
- Keyserver mit PKI (z.B. auf Basis von OpenSSL)
- Zertifikatsbasierte User Authentifizierung
-> technische Möglichkeiten zur satzungskonformen Teilnahme sind damit dann erfüllt und stehen jedem Mitglied zur Verfügung.
-> rechtliche Voraussetzung zur Stimmabgabe bei Abstimmungen ebenfalls gewährleistet.
-> manuelle Protokollerstellung (Sitzungsprotokoll / Versammlungsprotokoll etc.) entfällt, da es online ja schon automatisch erstellt wird.
-> Ergebnis von Abstimmung(en) stehen sofort zur Verfügung und nicht durch notwendige Auszählungen erst zeitlich verzögert.
-> keine zusätzlichen Reisekosten für Mitglieder um an Versammlungen / Abstimmungen teilnehmen zu können
-> verschlüsselte Verbindungen zum Server möglich (ggf. auch am eMail Account für Mitglieder)
-> Schriftverkehr z.B. Mails können digital signiert und ggf. verschlüsselt werden - Schriftkram mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier entfällt.

Beste Grüße,
Bummibär
 
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