Der hat nichts geklaut und auch keinen zusammengeschlagen, sondern lediglich eine Kopie von etwas gemacht, was unbeaufsichtigt auf der Straße lag und hat diese rumgezeigt.
Das war sicherlich grob unhöflich, aber das war es dann auch schon.
Mir hat mal einer die Geldboerse geklaut, die ich auf der Theke hab liegen lassen. Das war zwar dusselig von mir (dacht halt, ein Kumpel passt drauf auf), aber Diebstahl ist das trotzdem.
Ihr vergesst immer, dass ein Tatbestand aus einem subjektiven und einem objektiven Teil besteht. Und das fuehrt eben dazu, dass objektiv eigentlich fuer sich alleine genommen straflose Handlungen alleine durch das Hinzukommen einer Intention zu strafbaren Handlungen werden. Beim Diebstahl wird das deutlich: Da ist der objektive Teile die Wegnahmehandlung. Jetzt koennte man sich auch hinstellen und sagen "hey, soll jetzt jeder, der irgendwo was an sich nimmt in den Knast geworfen werden?". Nein. Nicht jeder. Nur jemand, der diese fremde Sache in _Zueignungsabsicht_ (subjektive Komponente) wegnimmt. D.h. alleine durch etwas, was der Taeter sich bei der objektiv stattfindenden Handlung denkt, aendert sich deren Charakter.
Es ist also durchaus denkbar, dass alleine durch meine Intention, eine eigentlich straflose Handlung wie das Ausfuehren von host -l zu einer strafbaren wird.
Wir regen uns als IT Fachleute haeufig darueber auf, dass Menschen aus anderen Fachbereichen sich zu IT Fragen aeussern, obwohl sie davon keine Ahnung haben. Evtl. sollte man mal einen Schritt hinter sich treten. Da faellt einem auf, dass wir in anderen Fachbereichen nichts anderes tun: ohne tiefere Kenntnisse der Gesetzmaessigkeiten ein Urteil auf Basis unseres lueckenhaften Wissensstandes faellen.Letztlich also genau das, was dem Richter hier vorgewurfen wurde ;-).
Was ich sehe, ist eine, aus meiner Sicht falschen, Subsumtion. Der Richter geht hier, nach meiner Ansicht, faelschlich davon aus, dass host -l eine Art geheimgehaltenes Werkzeug ist, wie z.B. diverse Werkzeuge aus dem Repertoire der Lockpicker. Wenn man die naemlich hat, koennte man z.B. auch sagen: das Auto war im Grunde gar nicht abgeschlossen. Die Frage ist also da. Der Richter hat sie aus meiner Sicht nur falsch beantwortet. Ich bin aber kein grosser Kenner des angelsaechsischen, insb. amerikanischen, Rechtssystems. Deshalb kann es durchaus sein, dass hier andere Masstaebe angelegt werden, andere Auslegungsregeln existieren oder es, auch das ist denkbar, auf die Frage gar nicht ankommt. Das alles muesste man wissen, um die Entscheidung wirklich fundiert beurteilen zu koennen.
Bedenken sollte man jedoch, dass, wie im Beispiel mit dem Portemonnaie, auch eine Benutzung _offen_ _erreichbarer_ Dinge, fuer die ich _gar_ _keine_ Sperren ueberwinden muss, Einschraenkungen unterliegen kann. Die Welt der "Sicherheitstester" hat sich da eine selbstgebastelte Regel zugrundegelegt: alles was nicht absolut meinem Zugriff entzogen ist, ist vogelfrei. Sobald irgendetwas in irgendeiner Form erreichbar ist, ist der Zugriff legal. Diese Regel findet aber in der realen Welt keine Entsprechung. Ich kann z.B. auch Nachts heimlich in den Park gehen und mit Steinen die Laternen kaputtschiessen. Hey, da ist _keine_ Sicherheitseinrichtung die mich daran hindert. Oder ich trete einfach im Vorbeigehen von Autos die Spiegel ab. Geht einfach so. Keine absolute Sperre. Auf diese Sicherheitsluecke muessen die Autofahrer hingewiesen werden. Der Regelfall ist also, wie man sieht, eher der, dass Dinge offen herumstehen und man sich darauf verlaesst, dass es keiner tut.
Somit kann man insgesamt hier sagen: da lag eine offen verfuegbare Datenbank. Die wurde vom Taeter aber eben nicht versehentlich abgerufen. Er wusste ja _gerade_ um die Brisanz der ganzen Angelegenheit. Also hat er den Abruf nicht nur in dem Wissen, sondern vielmehr in der Absicht gemacht, sich diese Daten gegen den Willen des Berechtigten zu verschaffen (Beispiel: ein Gespraech ungewollt mitzuhoeren ist nicht strafbar. Die Absicht macht aus dem Mithoeren aber ein rechtlich evtl. relevantes Belauschen - gleiche objektive Handlung - andere Intention - fuehrt zu anderer Bewertung ein und desselben realen Ablaufs in der Aussenwelt).
Persoenlich kann ich dazu letztlich nur sagen: Leute, macht nicht den gleichen Fehler wie die Bildzeitungsleser. Der Job der Journalisten ist es leider, Euch die Meldungen so zurechtzufrisieren, dass ein Aufreger dabei herauskommt. Sonst fehlt der Thrill und es hoert auf, eine Meldung zu sein.
Um am Ende nochmal auf Dein Beispiel zurueckzukommen (Diebstahl, welchen ich als Beispiel gewaehlt habe, hast Du ja gerade ausgeschlossen): Er mag ueber die Luecke vielleicht noch zufaellig gestolpert sein wie ueber einen Umschlag mit geheimen Dokumenten, der auf der Strasse liegt. Aber etwas ist anders:
der Passant, der etwas findet, weiss in dem Moment in dem er die Sache erlangt, noch nichts von deren Natur. Wenn er in dem Moment, in dem er den Umschlag aufhebt, schon dessen Inhalt kennt (nicht im Detail, die Natur - also "Geheime Dokumente von Firma Foo", nicht noetig: konkrete Fakten) und dieses tut, um die Daten zu veroeffentlichen, er also _weiss_, dass die Daten nicht fuer ihn bestimmt sind, ist auch das mehr als eine pure Unhoeflichkeit.
David Ritz hat, so sieht es zumindest der Richter, aber eben genau:
a) die Natur der Sache gekannt und um deren Nicht-fuer-ihn-bestimmt-sein gewusst _und_
b) in diesem Wissen dies und die Weiterverbreitung der Informationen auch gewollt.
Und Wissen + Wollen zum Zeitpunk der Tat = Vorsatz.
Der Fehler in der Berichterstattung ist, dass es so dargestellt wird, als sei er fuer die Benutzung des Befehls host -l auf einem Unix System unter Verwendung von Proxies und Benutzung einer Mailserverkennung (was auch immer das technisch jetzt genau bedeutet) verurteilt worden in dem Sinne, dass es sich dabei im Tatbestandsmerkmale handelt. Tatsaechlich zieht der Richter diese Punkte aber nur heran, um das Wissen und Wollen zu belegen. Den Kopf vom Herrn Ritz kann man ja nicht aufbohren. Folglich muss es Beweise oder zumindest eine Reihe von Indizien dafuer geben, aus denen man Rueckschluesse auf die Gedankengaenge im Kopf von Herrn Ritz ziehen kann (mit der Einfuehrung von verlaesslichen Gedankenlesemaschinen wird das sicherlich dereinst alles hinfaellig ;-)).
Und wenn man es so betrachtet, hat er eben nicht irgendwas aufgehoben, was er zufaellig auf der Strasse fand. Um es mal mit Deinem Beispiel zu sagen: Er hat sofort gesehen, was das ist und den Plan gefasst, es zu veroeffentlichen. Dann hat er gewartet, bis keine Leute mehr in der Gasse sind und sich einen falschen Bart angeklebt. Und das wird ihm eben so ausgelegt, dass er wusste, dass es verboten war. Haette er das einfach ganz direkt aufgerufen, haette er sagen koennen, hey, hab mich vertippt. Und _dann_ waere er mit "das ist wie als wenn ichs zufaellig auf der Strasse gefunden haette" auch durchgekommen. Aber so wars, so sieht es der Richter, eben nicht.
Und dieser feine Unterschied kostet 60.000 Dollar.