Frage zum Antihackertoolgesetz in DE

Athaba

Libellenliebhaber
Hi,

ich hab da mal eine Frage, die ich schon seit längerem gerne beantwortet haben will. Aber ich bin mir nicht sicher wo ich sie stellen soll. Für Rechtsnewsgroups ist das dann vielleicht doch zu technisch und außerdem bin ich hier eher zu Hause. :)

Wie ist das denn nun in DE?
Wenn man da eine Linuxdistribution mit nmap oder gar ein OS mit telnet oder Browser installiert. Eigentlich reicht ja schon der Zugang zum Netz um Schaden anzurichten.Mit einem gleichzeitigen größeren Ping von allen deutschen BSD-Installationen könnte man wohl auch schon die eine oder andere Seite lahmlegen. Mit Compilern kann ich ja auch Viren , Würmer, Trojaner (okay, die sind ja jetzt erlaubt *g*) und ähnliches Zeug programmieren. Nicht, dass da jetzt MS kommt und mit dem Klagen beginnt. Ist irgendwie kompliziert...
 
Ich glaube nicht, dass jetzt plötzlich alles als Hacker-Tool eingestuft wird. Da kann man ja gleich alle Compiler verbieten. Ich denke mit Hackertool ist mehr so etwas wie Airckrack gemeint.
 
Eigentlich reicht ja schon der Zugang zum Netz um Schaden anzurichten.Mit einem gleichzeitigen größeren Ping von allen deutschen BSD-Installationen könnte man wohl auch schon die eine oder andere Seite lahmlegen. Mit Compilern kann ich ja auch Viren , Würmer, Trojaner (okay, die sind ja jetzt erlaubt *g*) und ähnliches Zeug programmieren.

Das wäre dann ja vergleichbar mit einem Automobilverbot - weil du könntest dein Auto ja mit Sprengstoff beladen und ein Attentat verüben.
Scheint mir dann doch etwas zu heftig...
 
Das wäre dann ja vergleichbar mit einem Automobilverbot - weil du könntest dein Auto ja mit Sprengstoff beladen und ein Attentat verüben.
Scheint mir dann doch etwas zu heftig...

Da gebe ich dir natürlich recht, aber ob das auch ein richter weis?

Gibt es eigentlich schon Urteile in die Richtung?

Wo fängt das ganze an, wo hört es auf?
Sind normale "werkzeuge" auch schon derartige mittel? "ping" wird da sicherlich niemand zuzählen, aber wie schauts z.B mit Portscannern aus?
 
Na ja, Fakt ist, dass §202c StGB verbal sehr weit gefasst ist - je nachdem, wie $Staatsanwalt und $Richter das sehen, könnten sie dich schon dafür einlochen, wenn Du nmap heruntergeladen hast. Entscheidend ist wohl, wie die Frage der Vorbereitung einer Straftat nach §202a und b ausgelegt wird. Die Formulierung könnte sowohl bedeuten, dass die Beschaffung, Verbreitung etc. von solchen Tools als Vorbereitung einer solchen Straftat zu werten ist, oder die Beschaffung, Verbreitung etc. nur dann strafbar ist, wenn damit eine Straftat nach §202a oder b begangen werden soll bzw. vorbereitet wird - üblich wäre dann aber die Formulierung "zum Zwecke der Begehung einer Straftat nach §202a oder §202b" anstelle des verwendeten "indem" (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html).

Die Redaktion des Techchannel hat übrigens Anzeige gegen das BSI wegen Verstoßes gegen §202c StGB gestellt - interessant wird wohl, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt und wenn ja, wie es ausgeht. Das Urteil wäre dann wohl richtungsweisend auch für Betreiber von Spiegelservern in Deutschland, die fragliche Software in Form von Quellen oder Binaries bereitstellen (z. B. Mirrors von OpenBSD oder diverser Linux-Distributionen). Details zur Anzeige gibt es hier: http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index.html
 
ICh denke nicht, dass da einzelne Personen verfolgt werden die sowas aufm Rechner haben, sondern, dass z.B. der c't verboten wird über solche Tools zu schreiben. Außerdem könnte der eine oder andere Programmierer abgemahnt werden (also Homepages ins Ausland verlagern!).

Das schädlichste Software von allen (Windows) haben sie ja leider noch nicht verboten...
 
Das alte Problem... allein die Tatsache, dass ich in meinem Haushalt mehrere Küchenmesser habe (die sich von der Form, Größe und Schärfe her durchaus auch anderweitig einsetzen ließen) macht mich noch nicht zum potenziellen Messerstecher. Nicht in den Augen der Gesellschaft, und nicht in den Augen der Justiz. Aber fahr mal mit nem Kombi zu Raiffaisen und verlange 4 Zentner Nitrat-Dünger, wenn Du im Kofferraum schon ein paar Dieselkanister stehen hast... (der Diesel war eigentlich für den beheizten Hochdruckreiniger, und der Dünger - richtig, zum düngen).

@soul_rebel: Das Verlagern der Homepages und meinetwegen CVS-Repositories ins Ausland dürfte einem deutschen Entwickler nichts nützen. Alleine das Einreichen von Patches könnte als Beihilfe zur Erstellung einer bla bla bla pöhsen Software gewertet werden. Selbst wenn Du zum Programmieren über die nächste Grenze huschst - von der deutschen Justiz kannst Du auch wegen im Ausland begangener Straftaten belangt werden.

In der Praxis sehe ich das ähnlich, sie werden wohl kaum Ressourcen an einen Admin verschwenden, der NMAP auf seine eigenen Kisten losgelassen hat. Was mich dabei ungeheuer stört, ist die Rechtsunsicherheit oder die bewußte Nicht-Ahndung; so funktioniert einfach kein Rechtsstaat. Das Gesetz muss umformuliert werden, damit es eineindeutig nur Handlungen erfasst, die zielgerichtet auf die Vorbereitung einer geplanten Straftat (nicht einer vermuteten oder unterstellten, wohlgemerkt) hinauslaufen.
 
Im Grunde mach ichs wie alle kriminellen: Mich interessiert es einfach nicht was im Gesetz steht. :)
 
Naja, wenn ich jetzt ping betrachte, dann lässt sich ja mit ping -f durchaus Schaden anrichten (*ans pingpongspielen im irc denk**hüstel^^*
Auch wird nmap verboten sein, schätze ich. Genaueres wissen ncihtmal Fachanwälte.
Als ich der Schule (wo ich das Schulnetz betreue) meine Bedneken geäußert hatte, hat man mir gesagt, ich solle weiter wie bisher mit nmap meine Firewalls abscannen und mich auch sonst nicht beirren lassen. Denn sonst ging ja nichts mehr. Also wird man wohl abwarten müssen, bis ein paar Urteile gefällt wurden.
 
Die Beispiele waren natürlich übertrieben um damit zu verdeutlichen, dass mich die Grenze interessiert.
 
Ich glaube nicht, dass jetzt plötzlich alles als Hacker-Tool eingestuft wird. Da kann man ja gleich alle Compiler verbieten. Ich denke mit Hackertool ist mehr so etwas wie Airckrack gemeint.


Oha, jetzt steh ich als Maintainer des Ports schon mit einem Bein im Knast?
Ich schaudere, ich schaudere...
 
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