hat jemand erfahrung mit tuxhardware.de???

da_andy

homo informaticus
hallo @ all,

hat jemand von euch erfahrung mit diesem shop?
ich habe dort ende juli was bestellt, das geld wurde sofort überwiese und am 1.8 war es da, laut der aussage von einem der chefs...
bis heute habe ich jedoch nix erhalten, habe schon mehrere mails geschrieben, die letzte wurde am 9.8 beantwortet, persönlich vom chef, weil ich dem auf AB gequatscht habe, den im "laden" konnte ich noch nie einen erreichen...

jetzt habe ich dort bissl rumgeschaut, weil ich noch ne weitere karte brauche, aber egal wo man hin klickt heißt es "Im Moment führen wir kein Produkt in dieser Kategorie."

die sind doch nicht etwa pleite?
 
du wurdest wahrscheinlich abgezockt... bzw. die sind pleite...
bei letzterem hättest du pech gehabt (wäre natürlich doof), bei ersterem vielleicht nicht...
meld dich mal beim verbraucherschutz oder bei der c't ;)
 
Moin der_bladilein,

bevor Du Dich an die Verbraucherzentrale o.ä wendest, solltest Du den üblichen Weg einhalten. Du schreibst an die Firma einen Brief, in dem Du die Firma ultimativ (= 10 Tagefrist) aufforderst den Geldeingang schriftlich zu bestätigen und die Ware zu senden.
Diesen Brief unbedingt per Einschreiben-Rückschein verschicken, da Du sonst keinerlei Beweise über den Schriftverkehr hast. Emails oder Telefonate zählen nur in wenigen Fällen als rechtsverbindlich!!!
Erst danach, sprich Du hörst nach der Frist (= Frist plus drei Tage) nichts von der Firma, kannst Du Dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.

Viele Grüße

Jürgen

PS: Schau mal hier: http://www.tuxhardware.de/forum/viewtopic.php?t=122
 
Last edited by a moderator:
Man kann solche Briefe für ~20 EUR vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der nimmt dann auch Einsicht in den Brief und dokumentiert den Inhalt.
 
ich habe denen erstmal bis zum 15.8 eine frist gesetzt das problem zu lösen bzw. mir eine brauchbare lösung anzubieten, danach werde ich wohl dann weitere schritte einleiten müßen...

gibts eigentlich noch mehr von den shops? sollte mit tuxhardware net klappen, brauche ich trotzdem die w-lan karte so schnell wie möglich...
 
Hallo der_bladilein,

da hilft nur eins auf die Bank gehen und die Kohle zurückholen, hast ja eh kaum Knete.

Die Firma wird sich dann schon bei Dir melden.

Die Kohle kannst Du bis zu 6 Wochen zurückholen.

gruss Rudolf
 
Das ist nicht richtig.

Das Geld läßt sich nur bis 12:oo des Folgetags zurückholen, wenn es sich um eine Überweisung handelt. Bei einer Onlineüberweisung geht selbst das meines Erachtens nicht, die wird sofort ausgeführt.

Die 6 Wochen sind eine alte Geschichte bei Abbuchungen, aber auch das ist vor über 10 Jahren höchstrichterlich entschieden worden. Die Frist beträgt jetzt AFAIR 4 Jahre. Die Banken machen das natürlich ungerne; also druck das Urteil aus und feuere es auf den Tisch, dann kannst Du die Abbuchung auch nach 8 Wochen noch stornieren.
 
Hoffentlich schriftlich, per Einschreiben-Rückschein...

Zwecks Karte: Geh doch mal auf die Internet-Seite des Herstellers und laß Dir die Distributoren-Liste anzeigen. Oder aber - ich weiß, ich weiß - eBay.

Viele Grüße

Jürgen
 
so die jungs scheinen noch zu leben, habe heute einen irren e-mail verkehr über ganzen tag geführt und habe sogar jetzt eine ups-nummer bekommen...

außerdem eine kleine entschuldigung wegen den unannehmlichkeiten...

ich hoffe das war nur ein einzelfall...
 
Normalerweise hab ich doch die kleinen fehler von Lieferanten gepachtet.

Mal verschwindet eine Lieferung durch trans-o-flex, dann fehlt hier mal ne WLAN Antenne an einem Gateway, dann wird das Kaltgerätekabel vergessen und dort macht eine Firma zwischen bezahlung und lieferung pleite.

Die mögen mich nicht. ;(
 
Steve: ich möchte jetzt nicht rummeckern oder sonstwie kleinlich sein, aber ich hatte mal eine Onlineüberweisung getätigt, dann sechs Tage später am Schalter das Geld "zurückholen" lassen (oder wie man das sonst nennt).
Gibt es da irgendwas schriftliches zur Frist? Wäre interessant zu wissen, da mein Kumpel momentan auch Probleme mit einem Onlineversand hat und morgen zur Bank will.
 
d4mi4n said:
aber ich hatte mal eine Onlineüberweisung getätigt, dann sechs Tage später am Schalter das Geld "zurückholen" lassen (oder wie man das sonst nennt).
Du hast hier wirklich über das Internetbanking deiner Bank Geld überwiesen, oder hast du "nur" beim Einkaufen in einem Webshop das Lastschriftverfahren benutzt.

d4mi4n said:
Gibt es da irgendwas schriftliches zur Frist? Wäre interessant zu wissen, da mein Kumpel momentan auch Probleme mit einem Onlineversand hat und morgen zur Bank will.
Wenn du selbst aktiv das Geld überwiesen hast, ob Online oder per Formular in der Filiale, giltet grundsätzlich mal § 676a BGB.

Die Fristen in diesem, und auch (oder besonders) im Lastschriftfall, sind aber in jeden Fall in den AGB's der Bank aufgeführt, die dein Kumpel ja vorliegen hat zum Nachlesen, und denen er bei Kontoeröffnung auch zugestimmt hat.

Einfach nett bei der hübschen Bankangestellten am Schalter nachfragen, bringt natürlich auch Klärung ;-)
 
Back
Top