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Den Eindruck habe ich auch... Leider wird sich an dieser Stelle IMO in naechster Zeit nichts aendern.juedan said:Leider lassen sich zu viele Menschen von irgendwelchen dumpfsinnigen Politikersprüchen weichklopfen. Ich meine Sprüche wie "Internetkriminalität", "internationaler Terrorismus wird über das Internet verbreitet, daher müssen wir das Medium stärker kontrollieren", "Bewegungsmuster im Internet", "Bombenbauanleitungen aus dem Internet" usw.
Damit wird ein Großteil der Bevölkerung weichgeklopft. Daher denke ich nicht, dass sich im Volk irgendwelcher Widerstand gegen dieses seltsame Urteil regt.
Hm, stimmt auch wiederjuedan said:<positive Unterstellung>
Wir Forumsmitglieder haben es gelernt über den Tellerrand zu sehen. Wir haben gelernt, das Internet als Informationsmedium zu betrachten und auch mit dem Medium verantwortungsvoll umzugehen. Gerade wir OpenSource-OS-User sind ja darauf angewiesen.
</positive Unterstellung>

[LoN]Kamikaze said:Bei der Geschichte waren doch gar keine Moderatoren beteiligt, im gegenteil, sie haben sofort gehandelt.
Irritierenderweise trägt die Beklagte jedoch ihren maßgeblichen Teil zu dieser Problematik bei. Denn sie verschärft noch alles dadurch, indem sie öffentlich proklamiert, dass ein Forenbetreiber auch für seine Moderatoren hafte.
Das LG Hamburg hat sich in seiner Entscheidung nur mit der Frage beschäftigt, ob der Betreiber eines redaktionell gestalteten Angebots, der ein Forum unmittelbar in das redaktionelle Angebot integriert hat, zur Vorabkontrolle aller Nutzerbeiträge im Forum verpflichtet ist, ebenso wie dies bei klassischen Printmedien etwa für die Leserbriefseite einer Zeitung gilt.
[...]
Zieht man aber einmal die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Verbrauchern und Unternehmern im Fernabsatz (Widerrufsrecht!) heran, wird man wohl davon ausgehen können, dass die Gerichte tendenziell eher großzügig bei der Bejahung eines redaktionell gestalteten Angebots sein dürften.
Hier wird sich möglicherweise der anderen Orts vorteilhafte weite Pressebegriff zum Nachteil des Forenbetreibers auswirken.
[...]
Es wäre allerdings zu wünschen, dass die Gerichte zukünftig eindeutig herausarbeiten, worin sie den *konkreten* Anknüpfungspunkt für die Betreiberhaftung sehen und nicht wie das LG Hamburg sich darauf beschränken, pauschal von einer Herausforderung des Missbrauchs durch für sich selbst genommen berechtigte und von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützter Kritik zu sprechen.
In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu berücksichtigen, inwiefern der Betreiber durch frühere Auffälligkeiten bestimmte Erfahrungswerte hatte und deshalb besondere Sorgfalt hätte walten lassen müssen.
Ob und wie der Betreiber dann auf ein solches "veranlasstes" Missbauchspotential reagiert - durch zeitnahe Kontrollen der veröffentlichten Beiträge oder durch eine vorherige Moderation der eingehenden Beiträge
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