@abeginner
Trotzdem gibt es ja bereits Gesetze, Normen und Standards die gelten und in den Häusern nicht beachtet werden.
Man muss irgendwo den Trennstrich zwischen bequemer Arbeit und Schutz des Patienten ziehen. Dabei meint Schutz nicht nur Datenschutz. Wenn jemand auf einem nicht überprüften PC mit irgendeinem nicht überprüften Viewer Bilder betrachtet, ist das OK. Wenn er aber damit einen Befund erstellen oder bestätigen will, verstößt er gegen geltendes Recht und das sollte er zumindest wissen und die Gefahren kennen, die er damit herauf beschwört. Letztlich muss er als Arzt dafür gerade stehen, was er tut.
Ich will das ein wenig detaillierter beschreiben.
Medizinische Bilder werden seit einigen Jahren digital im sogenannten Dicom-Standard zwischen Anwendungen ausgetauscht. Dieser Standard ist aber nur ein Rahmen in dem sich Hersteller bewegen können. Der Standard ist offen und das bedeutet, Hersteller müssen offen legen, wie sie jeweils diesen Standard umsetzen und interpretieren. Im konkreten Fall muss dann etwa der Hersteller eines Bildgebenden Systems mit dem Hersteller einer Archiv-SW kooperieren, um den verwendeten Standard auch umzusetzen. Diese Kooperation ist oft mangelhaft, der Hersteller des Bildgebenden Systems hat ja sein Geld schon verdient und seinen Standard veröffentlicht. Dies geschieht in den DICOM Conformance Statements und ich nenne hier mal einen Link zu einem bedeutenden Deutschen Hersteller, den ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe:
http://www.healthcare.siemens.de/services/it-standards/dicom
Hier kann also der Hersteller einer Archivierungs- oder Bildbetrachtungs-SW nachsehen, wenn er eine gewisse Modalität einbinden will, wie für diese unter verschiedenen SW-Ständen Dicom realisiert ist. Das geht so weit, dass festgelegt werden (muss) kann, wie viel Bit Graustufen ein Bild hat, welches Format dazu benutzt wird (in dem eigentlichen Dicom File steckt meist irgendein Bild) und welche Felder für Beschriftung benutzt werden etc. Ein Bildbetrachter, bzw eine Befungsstation bietet meist nicht viele Modalitäten an, weil es eben so komplex ist, alles mögliche hier zu implementieren. Jede weitere Modalität kostet Geld, manchmal ist sie gar nicht zu kaufen.
Das muss man verstehen, wenn man beurteilen will, was da gemacht wird, wenn ein Player mit auf eine CD gebrannt wird.
Der kann nichts, außer die Bilder des eigenen Formats wiedergeben.
Der SW-Umfang solcher Player ist weit reduziert und bietet nicht die üblichen Hilfen zur Befundung, wie etwa Lupen-Funktion oder freie Wahl der Fensterung (Helligkeit und Kontrast). Oft sind diese Player besonders angepasst für eine flüssige Funktion auf Heim-PCs (mit Windows).
Dahingegen sind Befundungsplätze oft an spezielle Monitore gebunden, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Extrem hohe Auflösung, manchmal ohne Farb-Pixel und ein gewisser minimaler Kontrast und Helligkeit müssen gewährleistet sein und werden teilweise direkt durch die SW überprüft (die Monitore haben mitunter Sensoren eingebaut, die das eigene Bild und die Umgebungshelligkeit messen). Der Aufwand für einen Befungsplatz ist meilenweit größer und sehr viel anders, als wenn jemand einen tollen PC für Ballerspiele bauen möchte.
Das alles ist nötig, damit nicht vielleicht ein kleiner Riss in einem Knochen oder eine Ablagerung in der Brust übersehen wird.
Es geht hier um zuverlässige Wiedergabe und nicht darum, möglichst gut zu komprimieren und hohe Performance zu erzielen. Und diese hohe Zuverlässigkeit darf nicht nur an einem Platz zufällig bestehen, sie muss nachweisbar an allen Befungsplätzen herrschen.
Nun könnte zum Beispiel der mitgelieferte Viewer unter Umständen das ursprüngliche Bild etwas komprimieren und umrechnen, meinetwegen statt 2^12 Graustufen nur 2^8 anzeigen, denn viel mehr ist auf einem normalen PC-Monitor eh nicht zu erkennen. Entsprechend beschränkt sind folglich die Möglichkeiten, einen bestimmten Bereich innerhalb dieser Grau-Palette exakter zu bestimmen. Damit kann ein Befund unsichtbar werden! Auch umgekehrt können Strukturen, die nicht zusammenhängen, bei verminderter Auflösung nicht mehr unterschieden werden und zu einem falschen Befund führen.
Es weiß niemand, was der Viewer macht und deshalb ist es nicht erlaubt, damit eine Befundung durchzuführen.
Betrachten ja, aber da kann man stattdessen auch einen Kino-Film ansehen, das dient nur dem Amüsement des Betrachters. Befunden nein!
Was den Schutz von Patienten-Daten angeht, sind in USA zwingend entsprechende Systeme vorgeschrieben. Es gibt da einen Standard (HIPAA
http://www.hhs.gov/hipaa/), den auch alle Hersteller beachten, die in die USA liefern. Es wäre also ein Leichtes, diesen Standard für uns ebenfalls zu etablieren.
Die Anfallenden Daten in einem Krankenhaus sind bekannt und nur die einzelnen Häuser scheinen dafür kein Bewusstsein zu haben, wo was existiert und wann was zusammengeführt werden muss. Hier tummeln sich eine Vielzahl an Anbietern, die nicht alle Seriös genannt werden können, weil nicht alle eine umfassende Beratung mit liefern, die auch dem eigenen Produkt mal negativ entgegen stehen würde. Vertriebsleute sind selten Medizinproduktberater und deshalb gesetzlich in keiner Verantwortung. Sie dürfen verkaufen, was immer sie können. Egal, wie unsinnig das unter Umständen ist. Schon hier könnte durch eine sehr einfache Regelung ein Riegel vorgeschoben werden.
Es ist ganz klar, dass das einen erhöhten Aufwand bedeutet.
Aber es ist auch ganz klar, dass es kaum einen intimeren Datensatz gibt, als Befunde zu Krankheiten oder deren Behandlung und da ist es einfach unerhört, wenn sich eine Mitarbeiterin im Labor, ein Praktikant etwa, vielleicht ein Schulfreund eines meiner Kinder, ohne jegliche Schranken einfach meinen Befund ansehen kann. Das geht die nichts an! Und über Klinik-Verbünde sind diese Daten schnell in ganz Deutschland abrufbar.
So sollte auch ganz gewissenhaft darüber nachgedacht werden, welche Daten überhaupt archiviert werden dürfen und für wie lange und unter welchen Auflagen.
Statt aber solches Nachdenken im Sinne von Patientenschutz zu sehen, erlebe ich genau das Gegenteil: bei einer Aufnahme in ein Krankenhaus wird man genötigt, einem Verzicht auf die Wahrung des Datenschutzes zuzustimmen. Das heißt also, "Sei damit einverstanden, dass deine Daten nun uns gehören und nicht geschützt werden, oder geh heim und verrecke". Drastisch ausgedrückt, aber genauso drastisch empfinde ich diese Nötigung. SO etwas dürfte nicht sein, das deckt sich in keiner Weise mit meinem Verständnis für Recht und Ordnung!
Und dass alle Krankenhäuser bankrott sind und unrentabel, das wissen wir seit Jahrzehnten und doch werden nur selten welche geschlossen.
Es fließt schließlich immer wieder Geld aus öffentlichen Töpfen, um diese Häuser am Leben zu halten und insgesamt sind alle Leistungen im Gesundheitswesen ja solidarisch finanziert.
Also kein Geld da.
Trotzdem machen manche Hersteller von Produkten riesige Gewinne und trauen sich sogar, damit noch zu werben. Man muss begreifen, dass jeder Gewinn aus dem Pott Gesundheitswesen ein Diebstahl an der Gesellschaft ist. Da hätte man einen zweiten Ansatz für einen Hebel, den niemand ansetzen möchte.