bsdagent
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Abend
Mich würde es interresierren, was passiert, wenn bei einer Polizeikontrolle oder Hausdurchsuchen (warum auch immer) eine verschlüsselte Festplatte gefunden wird und ich mich weigere den Schlüssel rauszurücken oder behaupte ich habe in vergessen?
Was mich bei dieser Frage auch interresieren würde:
- Gibts dafür bereits ein Referenzfall?
- Dürfen die mich nur weil die Platte verschlüsselt ist in U. Haft behalten oder sogar verurteilen bzw. eine höhere Strafe verhängen?
- Darf ich meine Festplatte wieder haben, auch wenn Sie diese nicht lesen konnten und alles vorbei ist?
Den eigentlich ist es ja so, der Staatsanwalt muss Beweisen, dass auf der Festplatte verbotenes Material ist und wenn er das nicht kann, heisst es ja: Im Zweifel für den Angeklagten (In dubio pro reo) oder hat sich der Rechtsstaat übernacht verändert?
Zusätzlich ist die Festplatte mein eigentum und das darauf überhaubt Daten sein sollen, können die ja durch die Verschlüsselung nicht wissen oder nur bedingt, also wieder kein eindeutiger Beweis sollange keine brauchbaren verbotenen Daten aus der Festplatte entommen werden kann.
Gruss
bsdagent
Nicht, indem sie einen erfolgreichen Angriff fährt, sondern ganz banal vor Gericht. "Wasp, entweder Sie kooperieren jetzt mal mit uns und geben den Schlüssel raus und kommen mit einer vergleichsweise kleinen Strafe raus oder wir lassen Sie zehn Jahre einfahren".
Mich würde es interresierren, was passiert, wenn bei einer Polizeikontrolle oder Hausdurchsuchen (warum auch immer) eine verschlüsselte Festplatte gefunden wird und ich mich weigere den Schlüssel rauszurücken oder behaupte ich habe in vergessen?
Was mich bei dieser Frage auch interresieren würde:
- Gibts dafür bereits ein Referenzfall?
- Dürfen die mich nur weil die Platte verschlüsselt ist in U. Haft behalten oder sogar verurteilen bzw. eine höhere Strafe verhängen?
- Darf ich meine Festplatte wieder haben, auch wenn Sie diese nicht lesen konnten und alles vorbei ist?
Den eigentlich ist es ja so, der Staatsanwalt muss Beweisen, dass auf der Festplatte verbotenes Material ist und wenn er das nicht kann, heisst es ja: Im Zweifel für den Angeklagten (In dubio pro reo) oder hat sich der Rechtsstaat übernacht verändert?
Zusätzlich ist die Festplatte mein eigentum und das darauf überhaubt Daten sein sollen, können die ja durch die Verschlüsselung nicht wissen oder nur bedingt, also wieder kein eindeutiger Beweis sollange keine brauchbaren verbotenen Daten aus der Festplatte entommen werden kann.
Gruss
bsdagent