nicht lizensierte Software

kberg

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Hallo Leute,

Ein ganz einfache Frage:
Wer haftet für nicht lizensierte Software?


Vielleicht links zur Rechtsprechung...

bei google mit folgenden Begriffen versucht:
Haftung Administrator, Recht, Haftung nicht lizenzierte Software etc. bin ich nicht
richtig fündig geworden.


Danke und Gruss

kbergf
 
kberg schrieb:
Hallo Leute,

Ein ganz einfache Frage:
Wer haftet für nicht lizensierte Software?


Vielleicht links zur Rechtsprechung...

bei google mit folgenden Begriffen versucht:
Haftung Administrator, Recht, Haftung nicht lizenzierte Software etc. bin ich nicht
richtig fündig geworden.


Danke und Gruss

kbergf

meinst du privat oder geschäftlich ?
geschäftlich habe ich folgende erfahrung gemacht:
in meiner alten firma bei der ich ausbildung gemacht habe, hatten wir eine (wohlgemerkt eine!!!!) nt4.0 wk und server lizens und installiert wurde es auf insgesamt ca. 30wk und ca. 40servern.
wir hatten so gut wie keine lizensen, sogar die oracle-db liefen nicht mit den ordnungsgemässen lizensen.
naja, irgendwann hat sich ein programmierer mit der geschäftsleitung verkracht ist dann gewechselt zu einer anderen firma und er hat dann wohl der polizei einen tipp gegeben. denn ein paar monate später kamen die männer in grün und haben sich alle workstations und server vorgenommen.
das ende vom lied war das die geschäftsleitung einen auf den deckel bekommen hat und einige jetzt vorbestraft sind und eine richtig heftige geldstrafe bekamen von oracle, adobe, mickisoft etc. mein ausbilder, der admin und ich haben keinerlei schwierigkeiten bekommen.
aber bei mir war es nur eine kleine firma, in größeren firmen werden die admins bestimmt vertraglich haftbar gemacht, da sie ja im endeffekt dafür verantworlich sind (denke ich zumindest).
hat vielleicht sonst noch jemand erfahrungen, oder noch besser fakten ;)
würde mich nämlich auch mal interessieren...
 
Auf jeden Fall haftet der Geschäftsführer.
Ich glaube kaum daß ein Admin Haftbar gemacht wird, es sei den er handelt grob fahrlässig.
Kommt aber sicherlich auch auf den Einzelfall drauf an.
 
Mich interessiert die Haftung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses.
Als leitender ITler hat man ja einen gewissen Verantwortungsbereich, denke ich.
Wo ist der Abgrenzungsbreich bzw. wann geht die Haftung an die Geschäftsleitung über oder halt an den Admin.

Gruss kberg
 
kommt drauf an, ob der admin ebenfalls geschäftsführer ist. dann kommts noch auf die gesellschaftsform an. bei GBR haftest du mit deinem privatvermögen, bei der GmbH nur bis zur einlagen höhe der gesellschafter.

genaue abgrenzungsbrereiche sind meiner meinung nach individuell nach firma und müssen jeweils vertraglich festgelegt werden.
 
Bei Personengesellschaften haften die natürlichen Personen, bei juristischen Personen die Geschäftsführer respektive Vorstände einer AG. Eine Abwälzung der Gefährdungshaftung auf Angestellte, auch leitende Angestellte, ist mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar und somit hinfällig. Dies betrifft sowohl den zivil- als auch den strafrechtlichen Bereich und gilt sinngemäß auch für andere Bereich.

Aber wie immer im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes: IANAL, das ist meine persönliche Meinung als Privatmann. ;)
 
Kommt darauf an.
Ist der Tätigkeitsbereich als Admin auch dahingehend beschrieben das er für die PCs in der Firma verantwortlich ist, so muss dieser dafür Sorge tragen das dort keine Raubkopien zum Einsatz kommen. Ist der User der die Raubkopie verwendet darauf aufmerksam gemacht worden (schriftlich) das er diese Software nicht einsetzen darf, fliegt dieser. Im grossen und ganzen lässt sich sagen das es auf die Firma, den Geschäftsführer zurückfällt, dieser aber die Schuld weitergeben kann an die dafür zuständigen Personen. Im normalfall fliegt der Admin und/oder der User der die Software eingesetzt hat und die Firma übernimmt die Kosten die evtl. eingeklagt werden könnten. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist das allemal.
 
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