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Quelle heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/102071Schäuble selbst hat seinen Ruf nach Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung verteidigt. Schnelle technologische Veränderungen würden rasche Reaktionen des Rechtsstaates erfordern, betonte der Minister am Freitag auf einem Sicherheitskongress der CDU in Hamburg. "Kein Grundrecht ist absolut", meinte der auch für den Schutz der Verfassung verantwortliche Politiker.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das ein Richter zustimmen muss ist zwar besser als ohne, aber wirklichen Schutz bietet das nicht. Bei Hausdurchsuchungen müssen die das auch und ich hab irgendwo mal gelesen, dass so gut wie garkeine abgelehnt werden. Auch zum Thema "Richterband", als ob irgendein Richter genug Zeit hätte sich Tonbandmaterial von 3 Jahren anzuhören....Glückerlicherweise bleibt es bis auf weiterem einem Richter vorbehalten dieses zu entscheiden und nicht einem dahergelaufenen Bundesinnenminister.
Auf gar keinen Fall.Die Meinung derer ist ohnehin verzichtbar.
Es geht nicht darum womit ich gerechnet habe, sondern womit der deutsche Bürger als Resultat des Richterspruchs zu rechnen hat. Ich habe lediglich vor Euphorie gewarnt, die z.B. von heise verbreitet wird. Insgesamt ist das Urteil eben nicht "Ein Meilenstein der Rechtsgeschichte" , wie der gute Herr Westerwelle verkündet, dessen nordrheinwestphälischer Innenminister übrigens das beanstandete Gesetz machen lies.Naja, wer mit einem Komplettverbot von Onlinedurchsuchungen gerechnet hat, hat sowieso den Schuss nicht gehört und lebt in einer Traumwelt.
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