Es gab dazu mal was auf ner Heise Konferenz die ich besucht hatte. Kurz:
Ist die private Nutzung gestattet/geduldet, dann gilt das Briefgeheimnis.
Ist es aber nicht gestattet (explizite schriftliche Mitteilung und Kenntisname), dann gilt das Briefgeheimnis nicht und es darf mitgelesen werden...