Das Problem ist ja, dass für den Privatbereich die Deckelung bei 100 Euro liegt, ABER alle dieser Abmahnungen, zumindestens wenn es um P2P geht, dir eine Unterstellung im gewerblichen Ausmaß unterstellen.
Leider ist es teilweise aber richtig, weil man das ganze im öffentlichen Raum verteilt, aber laut meinem Anwalt kann es eigentlich nicht sein, dass einer Privatperson ein Gewerbe unterstellt wird, wo keins bewusstes ist.
Es ist irgendwie schlicht und ergreifend eine Grauzone, die da von den Abmahnawälten ausgenutzt wird, zumal es zig tausende Leute gibt, die sich nicht wehren, daher läuft das Geschäft so gut.
Vor gar net mal so langer Zeit war auf ARD ein Bericht (über "meine" Anwaltskanzlei, die übrigens mit diesen Abmahnungen 2,5 Mio. pro Jahr macht). Dort hieß es dann, die Beträge werden deswegen so "niedrig" gesetzt, weil es sich z.B. kaum lohnt für Leute sich dagegen zu wehren. Außerdem wäre eine Nachverfolgung der IP-Adresse nicht mehr gewährleistet, weil sie nicht gespeichert wird etc. Hintergrund sind vor allem die Kosten.
Hinzu kommt, dass es nicht nur um Musik und normale Filme geht, oft genug bekommen die Leute eine Abmahnung wegen Pornos. Genau da ist es zu 95% davon auszugehen, dass gezahlt wird, weil die Leute sich schämmen etc. Hier sind die Summen dann sogar locker bei über 1.000 Euro angesetzt.
Die Zeiten, die die Anwaltskanzlei ansetzt sind oft auch nicht rechtens, es wird durch die kurze Zeit nur Druck ausgeübt bzw. soll es, damit die Leute in die Panik verfallen und so schnell wie möglich die Sache aus der Welt schaffen.
Also wenn du zum Anwalt gehst, dann wollen fast alle ohne nur etwas getan zu haben direkt 250-300 Euro haben. Dann tut der Anwalt verhandelt und landet ca. bei der Hälfte der Forderung und im endeffekt zahlt man trotzdem fast die geforderte Summe, nur nicht an den Abmahnanwalt.
Hier ein paar Zahlen:
Abmahnung 600-650 Euro.
Anwalt 250-300 Euro
Betrag nach der Verhandlung 250-300 Euro.
Summe für dich ca. 500-600 Euro!
Also das einzigste was da hilft ist eine modifizierte Unterlassung zu verfassen, wo man explizit sagt, dass man nur dieses Stück (z.B. dasisteinemp3xy.mp3 vom künslter geier) nicht mehr veteilen wird, außerdem soll man dazu schreiben, dass man in keinster Weise ein Schuldeingenständnis macht.
Dann natürlich nur etwas im privaten Ausmaß gewertet werden darf und dem Anwalt hier die Anbietung der Kostenübernahme = 100 Euro!
Leider habe ich den genaueren Wortlaut nicht mehr, weil ich einen Plattencrash hatte, sonst hätte ich es hier gepostet. Ich habe es am Telefon von der Hotline der Rechtschutzversicherung diktiert bekommen und seit dem (über 3 Monate) nichts mehr von der Anwaltskanzlei gehört.
Eine andere Anlaufstelle ist die Verbraucherschutzzentrale.
Unsere Nachbarn habe auch eine Abmahnung bekommen, sind dann aber direkt zu der Verbraucherschutzzentrale hin und haben auch 0 Euros bezahlt und von der Anwaltskanzlei auch nichts mehr gehört!