Banktag

J

joneum

Guest
Ich bin gerade auf der suche nach dem Begriff Banktag im bezug auf Gehalt.

Hintergrund ist der, dass mein ex-Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag mir immer den Lohn zum 15. jeden Monat Ueberweist.

Nun war es so, das am Freitag, 15.12.06 kein Lohn auf dem Konto Gutgeschrieben war.
Da 70 andere Leute wie ich von einer Massenentlassung betroffen waren, habe ich einige gefragt, und bei keinem war das Gehalt am 15.12 auf dem Konto gut geschrieben.
Das Geld wurde gestern, Montag den 18.12 im laufe des Tages bei allen gutgeschrieben.
Nun ist es natuerlich so, das etliche sowie ich selber natuerlich dauerauftraege laufen haben, die zum 15. des jeweiligen Monats terminiert sind. Natuerlich wurden alle storniert wegen mangels deckung.

Nun habe ich eine Mail an meinen ex-Arbeitgeber geschrieben, und wie folgende Antwort von der zustaendigen Sachbearbeiterin erhalten:

Ich habe nicht behauptet das das Gehalt am 15. sondern bis spätestens 15.
Banktag auf Ihrem Konto sein muss. Der 15. Banktag wäre der 21.12.06. Ihr
Restgehalt ist am 15.12.06 rausgegangen und müßte somit am 19.12.06 auf
Ihrem Konto sein.

Gegen meinen alten Arbeitgeber laeuft schon ein Verfahren wegen der abfindung.
Nun bin ich am forschen, was dieser banktag genau ist, und ueberlege, meinem Arbeitgeber verzugzinsen zu berechnen sowie die ruecklastschriften der Buchungen von meinem Konto.

Hat hierzu jemand erfahrungen, vor allem, was diesen sche*** Banktag angeht
 
Moin,
ich glaube Banktag ist ein Synonym für Arbeitstag (montags bis freitags).
Damit komm ich auch auf den 21., soweit ist alles korekt.

mfg

robsn
 
Ich glaube Banken rechnen immer Montag - Freitag und nen Monat hat 4 Wochen. Werktage wäre sonst inkl. Samstag.
Ich hoffe ich hab das jetzt noch richtig zusammen gekriegt.
 
es zählt nur das was im Vertrag steht,

also wenn da zum 15. BANKTAG eines Monates steht, dann hast du "keks gegessen" ..
aber wenn da nur "zum 15. eines monats" steht, dann hast du es spätestens am 15. zu haben
btw. das wort banktag ist mir auch nicht bekannt, und ich glaub das ist auch eher eine "Erfindung" der sachbearbeiterin, die wohl aber damit den 15. Werktag meint
Kontrollier dein Vertrag..

btw. die verzugszinsen für 3 tage berechnen sich ungefähr so (laut meinem anwalt...)

(prozentsatz / 360 Tage * Tage im Verzug) * gehalt = das was du an Verzug rauskriegst, Beispielrechnung

(6,5 (glaub so liegt der satz momentan) / 360 * 3) * 1000 =
0,0541666 * 1000 = 54,16 €

hmm irgendwie passt das ncih ganz aber ungefähr so müsst die berechnung laufen...

p.s. ich geh zurzeit gegen meinen ehmaligen Arbeitgeber auch vor ...
ich hatte Kurzarbeit, wurde nach dieser entlohnt, musste aber vollzeit arbeiten..
und da will i für zasta sehen, schliesslich hat er mich rausgeworfen um 2 praktikanten zu nehmen..
 
hi

wie hier schon gesagt es zaehlt was im arbeitsvertrag steht und das wird vermutlich
es in der richtung stehen "gehalt wird zum 15 eines monats bezahlt "

hinzu kommt das du in der vergangenheit immer regelmaessing ( vermutlich ) dein geld
zum 15 bekommen hast und somit auch das "gewohnheitsrecht" zaehlt (das sollte
dir aber dein anwalt erklaeren koennen )

das was man dir geantworten hat wuerde ich sofort zum anwalt schicken
das ist nur ne ausrede ( fuer die firma bedeuten 3 spaeter gehaelter zahlen
bei 70 leuten nen menge geld an zinsen) .


holger
 
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