Neben den drei genannten freien BSD Varianten wurde auch eine Firma gegründet die ein kommerzielles BSD anbot, BSDI (Berkeley Software Design, Incorporated). (
www.bsdi.com). Wie die anderen Gruppen auch, so startete BSDI damit die sechs fehlenden Dateien von Bill Jolitz zu übernehmen. BSDI begann recht schnell Ihr System auf dem Markt anzubieten, und im Januar 1992 konnte man dieses System für US$ 995 erwerben. So boten sie ihr System zu einem Discount Preis von 99% gegenüber dem System V an, inklusive source code und binary. Man konnte sich auch unter einer Telephonnummer darüber informieren, 1-800-ITS-UNIX.
Für AT&T war dies natürlich ein Dorn im Auge, und die Telephonnummer muss ihnen wie ein Schlag in das Gesicht vorgekommen sein, und so kam es, das kurz nachdem BSDI ihre Verkaufskampagne gestartet hatten, diese einen Brief von AT&T bekamen (eigentlich von Unix System Laboratories (USL), eine Tochter von At&T die für die Entwicklung und den Verkauf von UNIX zuständig war). Hierbei wurden sie aufgefordert Ihr System nicht als ein UNIX zu verkaufen und die Werbung der Telephonnummer einzustellen. Das Problem mit der Telephonnummer war schnell erledigt, aber das es sich hierbei nicht um ein UNIX handeln würde, das konnte schwer erklärt werden.So kam es das die USL immer noch unzufrieden war, und erklärten das der Code von BSDI Code von USL beinhalten würde (dem At&T Unix) und dies unter die Geheimnisse der USL fallen würde, und somit ein der USL ein Schaden entstehen könne wenn man die Geheimnisse ihres Codes kennen würde.
Eine Einigung konnte man nicht erzielen und so ging es bis vor Gericht, bei dem BSDI erklärte es würde nur den freien Code der Berkley Universität nutzen und die sechs ,von Bill Jolitz veränderten, Dateien. BSDI willigte ein das man über die sechs Dateien sprechen könne, aber der Rest des Systems wurde von der Universität von Berkley erstellt. Das Gericht gab BSDI recht und erklärte USL das man nur Klage gegen diese sechs Dateien einreichen könne. USL wollte sich aber nicht so schnell abwickeln lassen und versuchte Einstweilige Verfügungen gegen BSDI, die Produkte von BSDI und die Universität zu bekommen.
Im Dezember 1992 kam es zu einer Anhörung vor Gericht in News Jersey bei der der Richter, Dickinson R. Debevoise, den Vorsitz hatte. Dieser hörte sich die Gründe für eine einstweilige Verfügung an, und entgegen der üblichen Art und Weise, das Richter sofort über eine einstweilige Verfügung erlassen oder nicht, liess er sich Zeit für seine Überlegungen. An einem Freitag, über sechs Wochen nach dem Gerichtstermin, gab er eine vierzig-seitige Erklärung aus, die erklärte warum er den Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt hatte. So wurden, bis auf zwei Klagen, keine der Klagen von USL anerkannt. Die auf zwei Klagen reduzierte Klageschrift konnte sich dann nur noch gegen die Verletzung des Copyrights und die Möglichkeit Markengeheimnisse preiszugeben, richten. Weiterhin schlug der Richter vor das diese Auseinandersetzung zuerst am State Court und nicht beim Federal court (Bundesgericht) vorgetragen werden sollte.
Die Universität verstand den Wink mit dem Zaunpfahl und reichte am Montag morgen beim State court von California eine Klage Ihrerseits gegen USL ein. Dadurch das die Universität vor USL am Gericht eine Klage einreichte, war ab diesem Zeitpunkt der Ort des Gerichtstreit Californien und nicht mehr der Bundesstatt New Jersey in dem USL ihren Sitz hatten.
Die Klage der Universität bezog sich auf den Punkt, das USL BSD Code benutzte aber die Lizenzbestimmungen, den Verweis das es BSD Code sei, nicht im Code integriert hatte. Wenn sich herausstellte das diese Behauptung wahr sei, so forderte die Universität USL auf Ihre gesammte Dokumentation neu zu drucken, mit der dazugehörigen und fälligen Anerkennung der Lizenz der Universität. Desweiteren sollte USL eine Stellungnahme in mehreren grossen Magazinen (wie beispielsweise The Wall Street Journal und Fortune Magazine) herausbringen mit einer Richtigstellung.
Kurz nach Eingang der Klage kaufte Novell AT&T USL ab. Übrigends, Novell, die USL erworben hatten, brachten ihrerseits ein UNIX mit dem Namen UNIXware heraus. Der damalige CEO von Novell, Ray Noorda, vertrat die Ansicht, dass man den Rechtsstreit auch aussergerichtlich klären könne und so begann man im August 1993 mit den zähen Verhandlungen die erst im Januar 1994 zu einem Ende fanden Das Resultat der Verhandlungen war, dass insgesammt drei Dateien, von über 18.000, aus Net/2 entfernt werden mussten, sowie kleine Änderungen in anderen Dateien. Darüberhinaus kam man überein das die Universität auf weitere 70 Dateien das Copyright von USL setzte, diese Dateien aber weiterhin frei vertrieben werden konnten.