pit234a
Well-Known Member
Vielleicht weiß hier jemand mehr oder kann erklären, wie das in seinem Umfeld gehandhabt wird. Wir sind hier kein Juristen-Forum, klar. Weil aber viele professionell mit Anbieten von Inhalten im Web zu tun haben, gab oder gibt es vielleicht Berührungspunkte, die mir schon ein wenig weiter helfen.
Wie ich das in meinen Schulungen zur DSGVO gelernt habe, muss man aktiv zustimmen, um etwas "aufs Auge gedrückt zu bekommen". Nicht aktiv abwählen, sondern aktiv anwählen, um das mal mit meinen Worten zu sagen.
Jeder stolpert deshalb ja vermutlich vermehrt über Zustimmungsfragen zu Cookies. Das finde ich auch gut so, denn so habe ich das auch gelernt. Man muss eben zustimmen, wenn man etwas haben möchte.
Aber:
eine ganze Reihe von Cookies werden in eine Sonderkategorie überführt und mit "Berechtigte Interessen" bezeichnet und diese sind dann vorab schon mal angewählt und müssen aktiv abgewählt werden. Je nach Seite kann man dann nicht mal alle abwählen, sondern muss jeweils eine Einzelentscheidung treffen und das bedeutet mitunter tatsächliche (und nicht nur gefühlte) hundert mal klicken, bevor man dann etwas lesen kann.
Klar, es gibt auch Auto-Deleter und nach Lektüre kann man die Seite schließen und ist die Cookies wieder los.
Mich stört aber, dass die DSGVO da mehr oder weniger umgangen werden kann, indem man einfach ein "Berechtigtes Interesse" vorgibt. Das kann schließlich alles sein, oder?
Wie ich das in meinen Schulungen zur DSGVO gelernt habe, muss man aktiv zustimmen, um etwas "aufs Auge gedrückt zu bekommen". Nicht aktiv abwählen, sondern aktiv anwählen, um das mal mit meinen Worten zu sagen.
Jeder stolpert deshalb ja vermutlich vermehrt über Zustimmungsfragen zu Cookies. Das finde ich auch gut so, denn so habe ich das auch gelernt. Man muss eben zustimmen, wenn man etwas haben möchte.
Aber:
eine ganze Reihe von Cookies werden in eine Sonderkategorie überführt und mit "Berechtigte Interessen" bezeichnet und diese sind dann vorab schon mal angewählt und müssen aktiv abgewählt werden. Je nach Seite kann man dann nicht mal alle abwählen, sondern muss jeweils eine Einzelentscheidung treffen und das bedeutet mitunter tatsächliche (und nicht nur gefühlte) hundert mal klicken, bevor man dann etwas lesen kann.
Klar, es gibt auch Auto-Deleter und nach Lektüre kann man die Seite schließen und ist die Cookies wieder los.
Mich stört aber, dass die DSGVO da mehr oder weniger umgangen werden kann, indem man einfach ein "Berechtigtes Interesse" vorgibt. Das kann schließlich alles sein, oder?