Freie Lizenzen

thor

mama said i am a bad boy
http://www.de-bug.de/cgi-bin/debug.pl?what=show&part=texte&ID=3388



Freie Lizenzen

Open Source
Ihren Anfang nahm die Idee freier Urheberrechtslizenzen in der Open-Source-Bewegung. Der Grundgedanke: Programmierer sollten dazu ermuntert werden, den Quellcode ihrer Software zu verbreiten, um andere an der Entwicklung teilhaben zu lassen. In den Zeiten der Universitäts-Großrechner der Siebziger war dies eine Selbstverständlichkeit, die auch ohne fest definierte Regelwerke funktionierte. Die Kommerzialisierung des Software-Geschäfts, das Aufkommen neuer Programmiersprachen und der Personal-Computer-Boom Anfang der Achtziger sorgten jedoch dafür, dass immer mehr Software ohne Quellcode in Umlauf gebracht wurde.
http://en.wikipedia.org/wiki/Open_source

GPL
Die General Public License wurde 1988 von Richard Stallman und Eben Moglen für das GNU-Projekt verfasst. Ziel war es damals, ein frei nutzbares Unix-Betriebssystem zu schaffen – weshalb GNU als rekursives Akronym auch für "GNU is not Unix" steht. Trotz solcher Geek-Witzeleien hat sich die GPL zu einer der wichtigsten Open-Source-Lizenzen gemausert. Die grundlegenden Regeln der Lizenz: Wer GPL-Code für seine Programme nutzen will, muss diese wieder unter den Regeln der Lizenz veröffentlichen und ihren Source-Code frei zugänglich machen. Bekanntestes Beispiel für ein GPL-Werk ist das Linux-Betriebssystem.
http://en.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

Copyleft
Regelwerke wie die GPL, die Nutzer zum Veröffentlichen offener Quellen zwingen, werden auch als Copyleft-Lizenzen bezeichnet.
http://en.wikipedia.org/wiki/Copyleft

BSD
Die Lizenz der Berkeley-Universität. Im Gegensatz zur GPL können Nutzer BSD-lizensierten Quellcode in ihre Programme integrieren, ohne selbst den Quellcode ihrer Software zu veröffentlichen. Dies ermöglichte beispielsweise Apple, große Teile des freien Unix-Systems FreeBSD in OS X zu integrieren. GPL-Anhänger argumentieren oft, dies sei Verrat an der Idee quelloffener Projekte. BSD-Nutzer halten dagegen, dass die GPL zu restriktiv sei, um eine weit reichende kommerzielle Nutzung zu garantieren.
http://en.wikipedia.org/wiki/BSD_License

Public Domain
Als Teil der Public Domain gelten alle Werke, die ein Autor der Allgemeinheit zur freien Verfügung überlässt. Gehört niemandem und allen, könnte man auch sagen. Allerdings streiten sich Juristen noch darüber, ob das überhaupt mit europäischen Urheberrechten in Einklang zu bringen ist. Hierzulande kann man seine Rechte als Autor nämlich nicht abtreten, sondern höchstens auf ihre Verwertung verzichten.
http://en.wikipedia.org/wiki/Public_domain

Urheberrecht
Freie Lizenzen bedeuten nicht den völligen Verzicht auf Urheberrechte. Sie definieren diese nur so, dass mehr Nutzer Anteil an den so lizenzierten Werken haben könnten. Ohne jegliche Urheberrechte ließen sich jedoch auch diese Lizenzen nicht durchsetzen.
 
Wenn ich etwas anfügen darf:

GPL:
Wenn man GPL-Code benutzt, muss man seinen Code nicht jedermann zugänglich machen und
wenn man den Code nur für sich privat braucht, hat sogar auch niemand ein Anrecht darauf, den
Code zu sehen. Von dem Zeitpunkt an, an dem man die Binaries oder den Code jemandem gibt,
haben prinzipiell alle darauf Anspruch. Was aber nicht heisst, dass man den Code ins Internet
stellen oder auch nur irgendwo erwähnen muss, dass es ihn gibt. Man muss ihn aber freigeben,
wenn jemand davon Wind bekommt, wobei man auch verlangen kann, dass der Andere zu einem
heim kommt und einen CD-Rohling mitbringt und alle Reiskosten usw. selbst übernimmt. Wenn
man den Code aber einem Kollegen gibt und der dicht hält, muss man ihn sehr wahrscheinlich nie
freigeben.
 
Dann füge ich auch mal was hinzu:

BSD:
Es ist imo sehr wichtig die verschiedenen Arten der BSD Lizenz zu unterscheiden. Es gibt die alte 4-Clause BSD-Lizenz, die heute eigentlich nicht mehr verwendet werden sollte. Diese ist auch inkompatibel zur GPL und entspricht nicht der Open Source Definition.
Dann gibt es die 3-Clause BSD-Lizenz, die den 3. Punkt nicht mehr enthält. So entspricht sie der Open Source Definition und kann unter die Knechschaft der GPL gepresst werden.
Sehr modern und sehr frei: die 2-Clause BSD-Lizenz. Hier entfällt auch Punkt 4.

Das FreeBSD Projekt ist zur Zeit dabei von der 4-Clause auf die 3-Clause umzusteigen, dies ist aber noch nicht in allen Datein mit 4-Clause BSD Lizenz geschehen.

IMHO ist es sehr wichtig zu sagen welche dieser BSD-Lizenzen benutzt wird, da es wichtige Unterschiede gibt.

Gruss
Male

P.S. Meine Lieblings Lizenz bleibt aber die Beer-Ware License, siehe auch
/usr/src/lib/libc/stdlib/malloc.c bei FreeBSD. ;)
 
Hat vielleicht noch jemand Ergänzungen? Würde das Teil gerne ausweiten und dann an verschiedenen Stellen verfügbar machen. Wär das für die "Hinzufüger" in Ordnung?
 
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