http://www.de-bug.de/cgi-bin/debug.pl?what=show&part=texte&ID=3388
Freie Lizenzen
Open Source
Ihren Anfang nahm die Idee freier Urheberrechtslizenzen in der Open-Source-Bewegung. Der Grundgedanke: Programmierer sollten dazu ermuntert werden, den Quellcode ihrer Software zu verbreiten, um andere an der Entwicklung teilhaben zu lassen. In den Zeiten der Universitäts-Großrechner der Siebziger war dies eine Selbstverständlichkeit, die auch ohne fest definierte Regelwerke funktionierte. Die Kommerzialisierung des Software-Geschäfts, das Aufkommen neuer Programmiersprachen und der Personal-Computer-Boom Anfang der Achtziger sorgten jedoch dafür, dass immer mehr Software ohne Quellcode in Umlauf gebracht wurde.
http://en.wikipedia.org/wiki/Open_source
GPL
Die General Public License wurde 1988 von Richard Stallman und Eben Moglen für das GNU-Projekt verfasst. Ziel war es damals, ein frei nutzbares Unix-Betriebssystem zu schaffen – weshalb GNU als rekursives Akronym auch für "GNU is not Unix" steht. Trotz solcher Geek-Witzeleien hat sich die GPL zu einer der wichtigsten Open-Source-Lizenzen gemausert. Die grundlegenden Regeln der Lizenz: Wer GPL-Code für seine Programme nutzen will, muss diese wieder unter den Regeln der Lizenz veröffentlichen und ihren Source-Code frei zugänglich machen. Bekanntestes Beispiel für ein GPL-Werk ist das Linux-Betriebssystem.
http://en.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
Copyleft
Regelwerke wie die GPL, die Nutzer zum Veröffentlichen offener Quellen zwingen, werden auch als Copyleft-Lizenzen bezeichnet.
http://en.wikipedia.org/wiki/Copyleft
BSD
Die Lizenz der Berkeley-Universität. Im Gegensatz zur GPL können Nutzer BSD-lizensierten Quellcode in ihre Programme integrieren, ohne selbst den Quellcode ihrer Software zu veröffentlichen. Dies ermöglichte beispielsweise Apple, große Teile des freien Unix-Systems FreeBSD in OS X zu integrieren. GPL-Anhänger argumentieren oft, dies sei Verrat an der Idee quelloffener Projekte. BSD-Nutzer halten dagegen, dass die GPL zu restriktiv sei, um eine weit reichende kommerzielle Nutzung zu garantieren.
http://en.wikipedia.org/wiki/BSD_License
Public Domain
Als Teil der Public Domain gelten alle Werke, die ein Autor der Allgemeinheit zur freien Verfügung überlässt. Gehört niemandem und allen, könnte man auch sagen. Allerdings streiten sich Juristen noch darüber, ob das überhaupt mit europäischen Urheberrechten in Einklang zu bringen ist. Hierzulande kann man seine Rechte als Autor nämlich nicht abtreten, sondern höchstens auf ihre Verwertung verzichten.
http://en.wikipedia.org/wiki/Public_domain
Urheberrecht
Freie Lizenzen bedeuten nicht den völligen Verzicht auf Urheberrechte. Sie definieren diese nur so, dass mehr Nutzer Anteil an den so lizenzierten Werken haben könnten. Ohne jegliche Urheberrechte ließen sich jedoch auch diese Lizenzen nicht durchsetzen.
Freie Lizenzen
Open Source
Ihren Anfang nahm die Idee freier Urheberrechtslizenzen in der Open-Source-Bewegung. Der Grundgedanke: Programmierer sollten dazu ermuntert werden, den Quellcode ihrer Software zu verbreiten, um andere an der Entwicklung teilhaben zu lassen. In den Zeiten der Universitäts-Großrechner der Siebziger war dies eine Selbstverständlichkeit, die auch ohne fest definierte Regelwerke funktionierte. Die Kommerzialisierung des Software-Geschäfts, das Aufkommen neuer Programmiersprachen und der Personal-Computer-Boom Anfang der Achtziger sorgten jedoch dafür, dass immer mehr Software ohne Quellcode in Umlauf gebracht wurde.
http://en.wikipedia.org/wiki/Open_source
GPL
Die General Public License wurde 1988 von Richard Stallman und Eben Moglen für das GNU-Projekt verfasst. Ziel war es damals, ein frei nutzbares Unix-Betriebssystem zu schaffen – weshalb GNU als rekursives Akronym auch für "GNU is not Unix" steht. Trotz solcher Geek-Witzeleien hat sich die GPL zu einer der wichtigsten Open-Source-Lizenzen gemausert. Die grundlegenden Regeln der Lizenz: Wer GPL-Code für seine Programme nutzen will, muss diese wieder unter den Regeln der Lizenz veröffentlichen und ihren Source-Code frei zugänglich machen. Bekanntestes Beispiel für ein GPL-Werk ist das Linux-Betriebssystem.
http://en.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
Copyleft
Regelwerke wie die GPL, die Nutzer zum Veröffentlichen offener Quellen zwingen, werden auch als Copyleft-Lizenzen bezeichnet.
http://en.wikipedia.org/wiki/Copyleft
BSD
Die Lizenz der Berkeley-Universität. Im Gegensatz zur GPL können Nutzer BSD-lizensierten Quellcode in ihre Programme integrieren, ohne selbst den Quellcode ihrer Software zu veröffentlichen. Dies ermöglichte beispielsweise Apple, große Teile des freien Unix-Systems FreeBSD in OS X zu integrieren. GPL-Anhänger argumentieren oft, dies sei Verrat an der Idee quelloffener Projekte. BSD-Nutzer halten dagegen, dass die GPL zu restriktiv sei, um eine weit reichende kommerzielle Nutzung zu garantieren.
http://en.wikipedia.org/wiki/BSD_License
Public Domain
Als Teil der Public Domain gelten alle Werke, die ein Autor der Allgemeinheit zur freien Verfügung überlässt. Gehört niemandem und allen, könnte man auch sagen. Allerdings streiten sich Juristen noch darüber, ob das überhaupt mit europäischen Urheberrechten in Einklang zu bringen ist. Hierzulande kann man seine Rechte als Autor nämlich nicht abtreten, sondern höchstens auf ihre Verwertung verzichten.
http://en.wikipedia.org/wiki/Public_domain
Urheberrecht
Freie Lizenzen bedeuten nicht den völligen Verzicht auf Urheberrechte. Sie definieren diese nur so, dass mehr Nutzer Anteil an den so lizenzierten Werken haben könnten. Ohne jegliche Urheberrechte ließen sich jedoch auch diese Lizenzen nicht durchsetzen.