das wird bitter!!!
"Wie kürzlich von Stefan Wolf, Geschäftsführer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verlautete, ist die Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal einzustufen, trotz Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro.
Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass deswegen der Verwaltungsrat des Beitragsservice unter Vorsitz von Katrin Vernau (WDR) nach Anhörung eines bestellten Fachbeirats beschließen wird, einen sog. Rückbeitrag einzuführen. Als Zahlungspflichtige dieses Rückbeitrages kommen Bewohner der ehemaligen DDR in Betracht, die zu Zeiten des DDR-Staates regelmäßig Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nahmen, aber keinerlei Gebührenzahlungen leisteten, wobei die Beitreibung von Gebührenzahlungen damals aus verständlichen Gründen nicht möglich war.
Hieraus folgend wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in den kommenden Monaten Fragebögen versenden, zunächst testweise bevorzugt an die damaligen Bewohner der jetzt neuen Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt, um detaillierte Aufschlüsselungen der damaligen Konsumpraktiken bzgl. der empfangenen Sender/Programme zu erhalten. Nach Abschluss dieser Erhebung und Auswertung aller Fragebögen wird der pauschalisierte Rückbeitrag je Wohneinheit in den neuen Bundesländern festgelegt werden. Interessant ist, dass sich erst nach heftigen Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten, die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu befreien."
Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8
"Wie kürzlich von Stefan Wolf, Geschäftsführer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verlautete, ist die Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal einzustufen, trotz Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro.
Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass deswegen der Verwaltungsrat des Beitragsservice unter Vorsitz von Katrin Vernau (WDR) nach Anhörung eines bestellten Fachbeirats beschließen wird, einen sog. Rückbeitrag einzuführen. Als Zahlungspflichtige dieses Rückbeitrages kommen Bewohner der ehemaligen DDR in Betracht, die zu Zeiten des DDR-Staates regelmäßig Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nahmen, aber keinerlei Gebührenzahlungen leisteten, wobei die Beitreibung von Gebührenzahlungen damals aus verständlichen Gründen nicht möglich war.
Hieraus folgend wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in den kommenden Monaten Fragebögen versenden, zunächst testweise bevorzugt an die damaligen Bewohner der jetzt neuen Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt, um detaillierte Aufschlüsselungen der damaligen Konsumpraktiken bzgl. der empfangenen Sender/Programme zu erhalten. Nach Abschluss dieser Erhebung und Auswertung aller Fragebögen wird der pauschalisierte Rückbeitrag je Wohneinheit in den neuen Bundesländern festgelegt werden. Interessant ist, dass sich erst nach heftigen Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten, die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu befreien."
Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8