***** - US-Version - uncut - deutsches Handbuch

marmorkuchen

Well-Known Member
Natürlich original, mit LINUX-Installer
Das Spiel kommt auf CDs daher.
Ich hätte gerne 15 € zuzüglich Versand für das Spiel, lasse aber mit mir handeln.

marmorkuchen

Die Anzeige wurde von mir zurückgezogen, da rechtlich nicht einwandfrei.
 
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@marmorkuchen: informier dich bitte über die rechtlichen Auswüchse zum Thema indizierte Computerspiele.
 
Nach Erfurt 2003 erfuhr das Jugendschutzgesetz eine durchaus sinnvolle Reform. Seit dem gilt:
- Ein Spiel welches von der USK geprüft wurde, kann nicht indiziert werden. Maximal kann es "keine Jungendfreigabe" bekommen. In diesem Fall kann es durchaus öffentlich Beworben werden, jedoch darf es nicht an nicht volljährige Personen verkauft werden.
- Ein Spiel, welches nicht von der USK geprüft wurde, gilt grundsätzlich erst einmal als "nicht an Jugendliche abzugeben". Es darf weder beworben noch an unter 18jährige verkauft werden. Diese Spielen können der BPJM gemeldet werden, sie überprüft sie dann. Hierbei wird entschieden, ob das Spiel indiziert wird oder nicht. Tritt letzteres ein, darf es frei verkauft udn beworben werden.

Dies hat daszu geführt, dass seit 2003 kaum noch Spiele indiziert werden. Es ist selten, dass ein Hersteller sein Spiel nicht der USK zu Kontrolle gibt. Bei strenger Auslegung bedeutet dies aber auch, das jedes vor 2003 erschiene und nicht geprüfte Spiel weder beworben noch an minderjährige verkauft weden darf. Dies gilt auch für Pacman. Jedoch sieht man darüber (meist) hinweg.
Für marmorkuchen gilt hier: Bietet er das Spiel hier zum Verkauf an, macht er sich strafbar. Verkauft er es denn an einen Minderjährigen, kann er dafür ebenfalls strafrechtlich belangt werden. Ob das nun gut oder schlecht ist wollen wir hier nicht diskutieren, aber so ist nunmal derzeit die rechtliche Situation :)
 
Und um das ganze noch weiter zu erklären, das erwähnte "Verboten für alle (Deutschen)?" ist nochmal was ganz was anderes, aber auch es existiert. Dies ist eine sogenannte bundesweite richterliche Beschlagnahmung. Bewerbung, Verkauf etc generell und prinzipiell verboten, komplett altersunabhängig. Privatbesitz ist manchmal straffrei *), unproblematisch allerdings auch dann nur wenn man einen Kaufbeleg der vor der Beschlagnahmung datiert ist besitzt.

Diese Dinge kann man nur durch Abgabe bei örtlichen Behörden "entsorgen".

*) zB. bei Verboten wegen Gewaltverherrlichung, bei anderen Sachen (Volksverhetzung etc) is man natürlich immer dran
 
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