Nach Erfurt 2003 erfuhr das Jugendschutzgesetz eine durchaus sinnvolle Reform. Seit dem gilt:
- Ein Spiel welches von der USK geprüft wurde, kann nicht indiziert werden. Maximal kann es "keine Jungendfreigabe" bekommen. In diesem Fall kann es durchaus öffentlich Beworben werden, jedoch darf es nicht an nicht volljährige Personen verkauft werden.
- Ein Spiel, welches nicht von der USK geprüft wurde, gilt grundsätzlich erst einmal als "nicht an Jugendliche abzugeben". Es darf weder beworben noch an unter 18jährige verkauft werden. Diese Spielen können der BPJM gemeldet werden, sie überprüft sie dann. Hierbei wird entschieden, ob das Spiel indiziert wird oder nicht. Tritt letzteres ein, darf es frei verkauft udn beworben werden.
Dies hat daszu geführt, dass seit 2003 kaum noch Spiele indiziert werden. Es ist selten, dass ein Hersteller sein Spiel nicht der USK zu Kontrolle gibt. Bei strenger Auslegung bedeutet dies aber auch, das jedes vor 2003 erschiene und nicht geprüfte Spiel weder beworben noch an minderjährige verkauft weden darf. Dies gilt auch für Pacman. Jedoch sieht man darüber (meist) hinweg.
Für marmorkuchen gilt hier: Bietet er das Spiel hier zum Verkauf an, macht er sich strafbar. Verkauft er es denn an einen Minderjährigen, kann er dafür ebenfalls strafrechtlich belangt werden. Ob das nun gut oder schlecht ist wollen wir hier nicht diskutieren, aber so ist nunmal derzeit die rechtliche Situation
