als "linus" welweit freisurfen, oder als "bill" abkassieren

Hoert sich ganz gut an, aber wie in dem Artikel auch erwaehnt, geht's auch ohne ne Firma im Hintergrund. OK, nicht jeder kann einen Router administrieren, daher find ich's ok.
Die Frage ist nur, ob sich das tatsaechlich traegt, so wie die glauben, auch wenn 98% als "linus" surfen.
 
naja die router wird man doch kaufen oder nicht?
da nehmen sie also schon geld ein...
außerdem werden cafes, bars und andere einrichtungen sicher die bill variante nehmen, weil sie hoffen da ein bisschen geld abzukriegen und da zahlen sie dann auch ne grundgebühr oder habe ich das falschverstanden?
und ein paar bills wird es schon geben, also ich denke gerade leute die an "gut-gelegenen" orten (z.b neben uni, park o.ä) wohnen werden hoffen mehr einzunehmen als sie ausgeben.
ich könnte mir sogar vorstellen das drittanbieter extra bill-spots einrichten.
außerdem könnten firmen ihre leute mit kostenpflichtigen accounts ausstatten, damit dieser bessere netztanbindung haben (sie werden ja nicht für jeden mitarbeiter ein eigenes wlan freigeben können).
 
Das klingt nicht schlecht. Besonders nett ist ja die Idee mit den Usernames 'Bill' und 'Linus'. Mal sehen wie sich das auch in Deutschland entwickeln wird (bezogen auf das Google-Projekt in San Francisco).
 
Hm, hier läuft das von Anfang an im Microkosmos schon so, ich zahle mein DSL und der Nachbar das XX und der andere XY..... entweder es gibt ein paar Euronen wenn keine Gegenleistung da ist (das reicht im Sommer auch schon das Grillfleisch bezahlen) oder es gibt eben dieses für jenes.

Die Wolke ist ist lediglich mit fester IP versehen. Kein WEP/WPA etc., wenn also jemand meint hier mal zu halten und zu surfen, dann soll er das tun (die Hürde ist ja minimal) Das läuft seit fast 4 Jahren so und gab keinerlei Probleme, weder Dauerschmarotzer noch Bandbreitenverschwender. Emule und Co. sind mündlich verboten worden und Bandbreite wird nicht absichtlich verschwendet - funktioniert!:D
 
Wer haftet für Missbauch? Der Anschlussinhaber!
Mit sowas würd ich sehr vorsichtig sein. Schwein gehabt bisher, wenn Hinz und Kunz da ohne Auth rein können.
 
marzl schrieb:
Wer haftet für Missbauch? Der Anschlussinhaber!
man muss aber bei fon registriert sein um das angebot nutzen zu können und fon kann wiederum über nutzungsverträge die verantwortung "umverteilen".
allgemein würde ich auch jedes urteil anfechten, dass mich als anschlussbesitzer für die taten eines anderen verantwortlich machen will.
warum bin ich verpflichtet mein wlan gegen fremde benutzung abzusichern? wenn ich mein wlan lieber unverschlüsselt lasse weile ich es nicht hinbekomme wpa-unterstützung auf linux zu aktivieren und mein nachbar dadurch file-sharing betreibt, kann ich doch nichts dafür....
oder um mal beispiele aus dem leben zu bringen: wenn ich mein auto vergesse abzuschließen und jemand klaut es und überfahrt mutwillig einen passanten, bin ich dann schuld?
man kann mit fast allen gegenständen/produkten/wasauchimmer irgendein verbrechen begehen. nur weil es mir gehört, bin ich nicht für alles verantwortlich was damit passiert, erst recht nicht wenn es ohne mein wissen und/oder gegen meinen willen gemacht wird.
 
Nach meinen Informationen haftet immer der Anschlussinhaber.
Die Polizei verfolgt bzw. laesst die Spur bis auf den Anschlussinhaber verfolgen und hat damit den Taeter gefunden.
Der Anschlussinhaber muesste wahrscheinlich selbst nach einem anderen Taeter ermitteln und es ist sehr fraglich, ob das bei der Abgabe der Verantwortung hilft.

Mein W-Lan wuerde ich daher am liebsten abschalten, da der Access-Point nur WEP-Verschluesselung kann.

Das Problem ist eigentlich sogar losgeloest von W-Lan, denn wenn sich in einem Haushalt z.B. mehrere Personen leben (Wg, Familie ..), haftet der Anschlussinhaber.
Nach meiner Meinung macht es sich der Staat etwas einfach.

Echte Provider unterliegen anderen Gesetzen, muessen aber auch daher irgendwelche Anforderungen erfuellen.
 
warum bin ich verpflichtet mein wlan gegen fremde benutzung abzusichern? wenn ich mein wlan lieber unverschlüsselt lasse weile ich es nicht hinbekomme wpa-unterstützung auf linux zu aktivieren und mein nachbar dadurch file-sharing betreibt, kann ich doch nichts dafür....
Du bist Schuld! So ist numal die derzeitige Rechtsprechung, kann ich auch nix für :) Wenn jemand über deine Leitung surft, hat er Deine IP, ergo: Du warst es. Sogar einwandfrei nachweisbar durch den Provider.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur raten: Verschlüsseln, dann ist ein unbefugtes Eindringen ein Delikt des dritten. Ein offenes WLan ist ein Freibrief. Ein WPA oder von mir aus WEP kann mittlerweile jeder Dorftrottel einrichten.
Wen man zu blöd ist sein Auto abzuschliessen, hat ja auch keiner Mitleid.
 
Wenn jemand über deine Leitung surft, hat er Deine IP, ergo: Du warst es.
man kann nicht einfach die ip<->person verknüpfung herstellen, wenn mehrere leute den anschluss nutzen. wenn man in einer wg wohnt, deren telefonanschluss auf zwei von drei bewohnern registriert ist können die beiden auch nicht haftbar gemacht werden wenn der dritte was ilegal runterlädt.
vielleicht kann man jemand der ein offenes wlan betreibt wegen fahrlässigkeit drankriegen (was ich schon krass fände), aber du kannst eine person trotzdem nicht für die rechtsverstöße einer anderen person haften lassen, außer die beiden personen haben ein vertragsverhältnis was sowas beinhaltet.
oder noch besser wie sieht es aus in einer wohngenossenschaft wo sich hundert personen einen internet-anschluss (und eine ip) teilen und der telefonanschluss auf die komplette wohngenossenschaft registriert ist?
und was wenn diese ihren mitglieder einen nutzungsvertrag vorlegt der gewährleistung auschließt und als nutzungsbedingung eigenverantwortung beinhaltet.
wenn jemand dann raubkopiert... NAT sollte verhindern dass der verantwortliche innerhalb des netzes gefunden wird und wie gesagt kann man nicht jemand anderes stellvertretend einsperren wenn man den wirklichen verantwortlichen nicht findet.
markus.r schrieb:
denn wenn sich in einem Haushalt z.B. mehrere Personen leben (Wg, Familie ..), haftet der Anschlussinhaber.
das glaube ich nicht. schaut euch doch die ganzen verfahren gegen die warez-kiddies an. ich habe von keinem einzigen verfahren gehört wo die eltern als besitzer des anschlusses haftbar gemacht wurden. (was durchaus im interesse der software/film/musik-industrie läge, weil man diese stärtker belangen könnte).
auch wurde noch niemand verklagt weil er unwissentlich durch seinen computer viren oder spam weiterverbreitet hat, obwohl es vergehen sind die von seinem anschluss aus passiert sind.
da hilft es auch nichts zu sagen, jeder Dorftrottel kann ja wohl einen virenscanner einrichten. na und?
oder noch besser, ich installier einfach ein paar trojaner bei windozern und ziehe von deren computern dann kreditkarten betrug und anderen missbrauch ab, denn schließlich ist ihr telefonanschluss (und ihre ip) und sie haften ja dafür!!
nicht im ernst, oder?
 
wenn man in einer wg wohnt, deren telefonanschluss auf zwei von drei bewohnern registriert ist können die beiden auch nicht haftbar gemacht werden wenn der dritte was ilegal runterlädt.
Damit sind alle Teilnehmer aber bekannt, es geht um den gemeinen Unbekannten, der is nie Schuld.
oder noch besser wie sieht es aus in einer wohngenossenschaft wo sich hundert personen einen internet-anschluss (und eine ip) teilen und der telefonanschluss auf die komplette wohngenossenschaft registriert ist?
Auch hier sind alle Teilnemer bekannt.
ich habe von keinem einzigen verfahren gehört wo die eltern als besitzer des anschlusses haftbar gemacht wurden
Da ist vor kurzen erst noch ein Famileinvater für seine beiden Kinder verknackt worden. Eltern haften für Ihre Kinder.
 
marzl schrieb:
Damit sind alle Teilnehmer aber bekannt,
ist trotzdem nicht klar wers war...
marzl schrieb:
es geht um den gemeinen Unbekannten, der is nie Schuld.
also konkretes beispiel:
jemand hat einen offenen telnet port (vergleichbar offenes wlan) am computer (durch virus/trojaner/wasuachimmer), ich finde den, logge mich ein und begehe diverse verbrechen.
ich bin der gemeine unbekannte, er hat einen service provider wie lycos, der nach beenden der internetverbindung verbindungsdaten löscht, er kann nachweisen, dass er ein sicherheitsproblem hatte aber nicht, dass sich ich mich von woanders eingeloggt habe.
du willst mir jetzt erklären, dass er juristisch haftbar ist für alles was ich da getrieben habe?

nicht als flame auffassen, mir gehts wirklich um die inhaltliche fragestellung.

marzl schrieb:
Da ist vor kurzen erst noch ein Famileinvater für seine beiden Kinder verknackt worden. Eltern haften für Ihre Kinder.
ok, aber haften sie weil sie seine eltern sind oder weil auf sie der anschluss registriert war? hast du dazu einen link?
 
Ich muss jetzt erstmal los, werde dazu aber gleich nochmal Antworten und den Link nachreichen. Ich bin hier nicht des Teufels anwalt und möchte das auch nicht wirklich verteidigen, aber die Rechtssprechung hat dazu schon desöfteren Stellung bezogen und in WLAN-Kreisen ist dies auch eine "anerkannte" (nicht akzeptierte) Tatsachen. Später mehr.
 
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