BSDForen Wallpaper Contest

soul_rebel

ist immer auf der flucht
Liebes Forum,
nach intensiver Vorbereitung freut sich das Team hier und heute den BSDForen.de Wallpaper Contest auszurufen!
Ihr könnt und sollt alle fleißig Hintergrundbilder erstellen, unter denen dann zwei Gewinner gewählt werden, und die kriegen sogar einen Preis! :apaul:

Wer darf mitmachen?
Alle Forenmitglieder, pro Person dürfen aber maximal drei Wallpaper zum Contest eingereicht werden. Administratoren und Moderatoren des Forums dürfen auch teilnehmen, sind jedoch vom Jury-Preis ausgeschlossen (s.u.).

Was für Wallpaper sollen das sein?
Die Wallpaper sollten inhaltlich etwas mit BSD oder dem Forum zu tun haben. In Ausnahmefällen kann auch ein Wallpaper zugelassen werden, dass grob ins Schema passt (Technik, UNIX, Geeks'n'Nerds etc ;) ).

Was gilt ansonsten für die Wallpaper?
* Die Wallpaper muss es in einer 4:3 und in einer 16:10 Version geben. Andere Seitenverhältnisse sind erwünscht, tragen aber nicht zur Bewertung bei.
* Zur Abstiummung wird eine 1024x768-Version des ganzen Bildes und bei Bedarf ein 1024x768 großer Teilabschnitt (zur Verdeutlichung von Details) veröffentlicht, der Rest wird erst nach der öffentl. Abstimmung veröffentlicht.
* Die Bilder müssen in einem freien verlustfreien Format submittet werden.
* Die Dateien müssen unter einer freien Lizenz stehen. Folgende Lizenzen sind erlaubt: BSDL, CC-BY, CC-BY-SA, CC-PD (~Public Domain), Beerware, OpenContenLicence, ArtisticLicence2.0, LGPL, GPL[1]
* Quellcode/Source-Dateien zu den Bildern sind erwünscht, aber keine Pflicht (außer bei LGPL/GPL).

Wie ist der Timeframe / Wie läuft die Abstimmung?
1. Ihr habt bis zum So, 21.09.08 23:59Uhr Zeit Bilder einzureichen, die beiden o.g. Versionen (XGA-Bild & XGA-Bildausschnitt) werden anonym in der Galerie veröffentlicht (deswegen bitte nicht während dieser Zeit irgendwo anders veröffentlichen!).
2. Die Jury in Form des Teams wählt einen Jury-Award-Winner. (Beiträge von Teammitgliedern sind keine möglichen Jury-Award-Winner)
3. In einer öffentlichen Abstimmung wählt das Forum den Community-Award-Winner.
4. Der Jury-Award-Winner wird bekanntgegeben.

Was kann man/frau gewinnen?
Die beiden Gewinner erhalten jeweils eine besondere Edition des neuen BSDForen.de-Shirts, das sie als Gewinner des Wettbewerbs in der jeweiligen Kategorie kennzeichnet.

Wie überhaupt sende ich einen Beitrag ein?
Ihr schickt ihn an Athaba, der den Beitrag prüft und in die Galerie einpflegt. Athaba nimmt nicht am Wettbewerb teil.

-------------------------------------

Das Team wünscht allen Teilnehmern viel Glück und freut sich auf zahlreiche Beiträge!


Fragen zum Wettbewerb können hier oder per PM (um z.B. Anonymität zu bewahren) gestellt werden.

-------------------------------------

[1] Euch ist klar, was es bedeutet Inhalt unter diese Lizenzen zu stellen:
1) Ihr müsst selbstverständlich die nötigen Rechte haben um den Inhalt auch unter dieser Lizenz zu veröffentlichen!
2) Ihr könnt keine Löschung im Nachhinein oder ähnliches fordern (hatten wir alles schon)....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ist, wenn Beastie auf dem Wallpaper vorkommt? Kirk McKusick muss dann sein Okay geben und das Wallpaper darf nicht unter einer freien Lizenz stehen, da er dann kein Copyright daran hat.
 
Was ist, wenn Beastie auf dem Wallpaper vorkommt? Kirk McKusick muss dann sein Okay geben und das Wallpaper darf nicht unter einer freien Lizenz stehen, da er dann kein Copyright daran hat.

Hm, darüber haben wir nicht nachgedacht. Pauschal würde ich erstmal sagen, dass du nicht den Original-Daemon verwenden kannst, mit gutem Grund wird er inzwischen auch von keinem Projekt mehr verwendet.

Ein verfremdeter Daemon sollte jedoch kein Problem darstellen. Das neue FreeBSD-Logo oder das BSDForen.de-Logo sind z.B. Verfremdungen. Meines wissens ist nicht mal das alte NetBSD-Logo mit den vielen etwas anders aussehenden Daemönchen unter McKusicks Copyright gelandet.
 
Selbst ein verfremdeter Daemon ist unterliegt immer noch dem Copyright von McKusick.
Ich habe ihn gefragt, ob ich ein selbstgemachtes Beastie-Bild [1] als T-Shirt-Motiv verwenden und das Artwork unter die CC stellen kann und seine Antwort war, dass er das T-Shirt okay findet, weil es BSD Software bewirbt und so der Verbreitung dient. Das Artwork muss darf aber nicht unter der Creative Commons Lizenz stehen, da er sonst kein Copyright mehr daran hätte.

[1] http://misc.allbsd.de/Poster/beastie_end.pdf
 
Der von Poul-Henning Kamp gebastelte Daemon (/usr/share/examples/BSD_daemon/) steht unter der Beerware-License. Seine Verwendung dürfte somit eigentlich kein Problem sein (siehe FreeBSD Art Usage)
 
[x] 1600 x 1200 plz :)

Und 1920 x 1200.

Überhaupt. Jede Einsendung sollte für alle Formate, die die Forenmitglieder so benutzen zur Verfügung stehen. :ugly:

SCNR
 
Für möglichst geringfügiges Aliasing sollte dann imho die doppelte Auflösung von der Auflösung, die die meisten aktuell und in absehbarer Zeit verwenden, für die Wallpaper genutzt werden. Da wahrscheinlich die 22" TN-LCD-Pest nicht unterzubekommen sein wird ( ;) ), wären das dann wohl 1680 * 1050 x 2 = 3360 * 2100.

Dann können die meisten ohne Aliasingartefakte und in perfekter Qualität mit z. B. bikubischer Interpolation auf ihre Auflösung herunterskalieren und auch bei den meisten anderen würde es gut aussehen.

Raufskalieren oder mit ungeraden Stufen runterskalieren suckt eigentlich immer. *find*
 
Wie wär's mit einmal 4:3 (1600x1200) und ein Format in 16:10 (1920x1200). Dann sind alle glücklich ;)

Jeweils hohe Auflösung und runterskalieren ist dann kein Problem, wenn das Format erhalten bleibt. Das sind bis auf einige Ausnahmen die höchsten Auflösungen, die aktuelle TFTs fahren können. Ok, ein paar gucken immer aus der Wäsche aber damit sind über 90% gut abgedeckt.

1024x768 halte ich auch für ein sehr ungünstiges Format...
 
1024x768 erleichtert der jury den umgang mit den wallpapers (laedt schneller, passt bei allen auf den schirm etc). dem end-user muessen die wallpapers natuerlich dann noch in anderen groessen zur verfuegung gestellt werden.

lizensierung: wallpapers die nicht in eine der oben genannten lizensformen gestellt werden koennen weil der kuenstler nicht die rechte an verwertetem material hat, koennen halt leider nicht mitmachen.

viel glueck allen

gruss
 
Bezüglich des Daemons:

Also ich bin kein Experte in dem Bereich und kann deswegen keine Rechtberatung geben. Ich bin mir aber relativ sicher, dass ein selbstgemalter Daemon nicht unter McKusicks Copyright fällt (egal was er dazu sagt). Das Urheberrecht betrifft AFAIK nur ein spezielles Werk, nicht den Inhalt davon. Da kannst Herr der Ringe ja z.B. mit Freunden nachdrehen ohne das Copyright des Originalfilms zu verletzen (wenn du andere Texte und Musik nimmst). Oder auf Gitarre ein Lied nachspielen ohne vom Urheberrecht betroffen zu sein.
Der Inhalt einer Darstellung könnte vom Markenrecht geschützt sein, was dann auch ein nachmachen problematisch machen würde, allerdings glaube ich nicht, dass "ein kleiner roter Teufel" zumindest in D eine registrierte Marke ist. Ich kann ja auch nicht einfach "grüne Schlange" schützen lassen und dann von Kindergartenkindern Alimente fordern.
Aber wie gesagt, ich bin da kein Experte. Selbsgemahlte Daemons werden wir erstmal akzeptieren, denke ich.


Bezüglich Auflösungen:
Bei der 1024x768-Auflösung handelt es sich lediglich um die Bilder für die Abstimmung. Selbstverständlich sollen die eigentlichen Bilder größer sein (und ja auch in unter. Seitenverhältnissen). Es ist ja auch von einem Detailausschnitt in 1024x768 die Rede. Der würde ja bei einer Maximalgröße des Bilds von 1024x768 auch garnicht zur Geltung kommen.
Wir können aber noch Vorschriften für die Mindestauflösung von dem 4:3 und dem 16:10-Bild machen, wenn euch das beruhigt ;)
 
Bezüglich Auflösungen:
Bei der 1024x768-Auflösung handelt es sich lediglich um die Bilder für die Abstimmung. Selbstverständlich sollen die eigentlichen Bilder größer sein (und ja auch in unter. Seitenverhältnissen). Es ist ja auch von einem Detailausschnitt in 1024x768 die Rede. Der würde ja bei einer Maximalgröße des Bilds von 1024x768 auch garnicht zur Geltung kommen.
Wir können aber noch Vorschriften für die Mindestauflösung von dem 4:3 und dem 16:10-Bild machen, wenn euch das beruhigt ;)

ich wuerde auch dual, tri, quad, krasse ultra viel monitor setup wallpapers gut finden...
 
Die 1024x768 sind für die Abstimmung. Wir erwarten von den Einsendungen eigentlich komplette Pakete mit den Wallpapers in den jeweiligen Seitenverhältnissen in möglichst hohen Auflösungen. 1024x768 sollten aber reichen um das Bild zu bewerten. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit ein zweites Bild mit Ausschnitt von wichtigen Details mitzuliefern.
 
An alle, die sich wundern wohin die Wallpaper gehen sollen:

Einfach eine Mail dahin. Bitte sendet auch euren Usernamen, damit das Ganze übersichtlicher ist und man den Gewinner des Contest nicht erst herausfinden muss. Selbstverständlich gebe ich den Namen des Autors erst preis, nachdem sich die Jury entschieden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebes Forum,

wegen mangelnder Teilnahme wird der Wallpaper-Contest abgebrochen. Die vorhandenen Einsendungen werden als low-res in der Gallierie veröffentlicht und in hoher Qualität auf dem BSDForen.de-FTP (links folgen).

Es findet keine Preisverleihung statt.

Wir danken allen, die sich beteiligt haben und würden uns freuen bei größerem Interesse in Zukunft nochmal auf das Thema zurückzukommen.

Das Team
 
Zurück
Oben