kashee Opeiah
FreeBSD rockz
Hi,
ich weiß falsches Forum
aber ich wollte mal fragen wie Regel 1. zu verstehen ist:
Wenn einer eine eigene Linux Distribution baut und diese verteilt muss doch der Quelltext mitverteilt bzw. gegen Selbstkostenpreis zur verfügung gestellt werden. Steht ja so da.
Mit dem Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, bedeutet das er seine Distribution niemanden geben muss, stimmt das?
Darf der Distributor denn seine Distribution unter eine anderen Lizenz stellen, wenn er als "Basis" GNU GPLv2 Software verwendet? Wenn nein, was für Konsequenzen hätte das wenn er es schon getan hat?
Mfg KO
ich weiß falsches Forum
aber ich wollte mal fragen wie Regel 1. zu verstehen ist:
Quelle1. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden – wer z. B. eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.
Wenn einer eine eigene Linux Distribution baut und diese verteilt muss doch der Quelltext mitverteilt bzw. gegen Selbstkostenpreis zur verfügung gestellt werden. Steht ja so da.
Mit dem Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, bedeutet das er seine Distribution niemanden geben muss, stimmt das?
Darf der Distributor denn seine Distribution unter eine anderen Lizenz stellen, wenn er als "Basis" GNU GPLv2 Software verwendet? Wenn nein, was für Konsequenzen hätte das wenn er es schon getan hat?
Mfg KO