Hardware einkaufen

Herrmann

Well-Known Member
Hallo zusammen,

folgendes: Ich möchte Hardware bei einem Onlineshop bestellen. Leider verkauft dieser nur an gewerbliche Kunden. Daher habe ich gedacht, mir einfach einen Gewerbeschein zu holen. Seht ihr dabei irgendwelche Problem? - mal abgesehen von den Kosten für den Gewerbeschein. Danke schonmal.
 
Dir ist klar, dass für gewerbliche Kunden andere Regeleungen in Hinsicht auf Gewährleistung und Rückgaberecht gelten?
 
afaik bringt das auch nicht sooooooooo viel.
du hast dann zwar einen gewerbeschein, hast aber am ende einen riesigen haufen arbeit hintendran. zum beispiel brauchst du eine andere form der steuererklaerung.
und kunden.

und viel billiger ist das eigentlich auch nicht.
von daher: such dir lieber einen kumpel, der schon einen gewerbeschein hat. oder bestell gleich bei alternate.
 
whoops!
sorry, ich wusste nicht dass du mit "hardware" etwas so spezielles meintest...

aber hast du schonmal nach "19 1he server warenkorb" gegoogelt?
das stichwort "warenkorb" fuehrt dich meistens zu irgendwelchen online-haendlern...

oder notfalls in den sauren apfel beissen und den computerhaendler deines vertrauens anrufen.
 
dettus schrieb:
du hast dann zwar einen gewerbeschein, hast aber am ende einen riesigen haufen arbeit hintendran. zum beispiel brauchst du eine andere form der steuererklaerung.
und kunden.

Es besteht die Möglichkeit, ein Kleingewerbe anzumelden. Damit braucht man jährlich erstmal nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen und einen zusätzlichen Bogen bei der Steuererklärung abzugeben, der Aufwand hält sich in Grenzen. Die Kosten betragen einmalig um die 40 EUR.
Falls noch eine Umsatzsteuerbefreiung dazu kommt, kann man Hardware (und nicht nur die) sogar ohne Mehrwertsteuer einkaufen. Allerdings kommt spätestens damit so viel Aufwand und Papierkram auf einen zu, dass man das tunlichst lassen sollte. Nur wegen diesem Shop lohnt sich eine Gewerbeanmeldung beileibe nicht.
 
Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Das war kostenlos. Bei meiner Steuererklärung schreibe ich einfach einen Brief in dem steht, das ich keinen Umsatz hatte.
 
Azazyel schrieb:
Falls noch eine Umsatzsteuerbefreiung dazu kommt, kann man Hardware (und nicht nur die) sogar ohne Mehrwertsteuer einkaufen.
Das ist völliger Quatsch. Für Gewerbetreibende werden die Preise zwar üblicherweise exkusive Mehrwertsteuer ausgewiesen, weil man nur beim Handel an Endverbraucher Preise inklusive MwSt. ausweisen muß - bezahlen muß man sie aber trotzdem in jedem Falle. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung darf man sich dann die gezahlte MwSt (=Vorsteuer) von seiner Umsatzsteuerzahllast abziehen. Wer mehr Vorsteuer gezahlt als Mehrwertsteuer vereinnahmt hat, bekommt die Differenz tatsächlich vom Finanzamt wieder. Wenn man aber einen auf Kleinunternehmer macht (ich vermute, daß du das mit "Umsatzsteuerbefreiung" meinst), was AFAIR bis ca. 20.000 Euro Jahresumsatz beantragt werden kann (und dann auch ausdrücklich beantragt werden muß!), hat man mit Umsatzsteuervoranmeldungen nichts mehr am Hut und daher auch kein Anrecht auf Vorsteuererstattung!

Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung, dann muß aber über einen angemessenen Zeitraum (meist fünf bis zehn Jahre) eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Man zahlt also auf jeden Fall drauf und das kann auch schnell nach hinten losgehen. Alles andere wäre wohl auch ehrlich gesagt ziemlich witzlos, denn sonst würde sich doch jeder schon längst einen Gewerbeschein besorgt haben und 16% (bald wohl sogar 18%) seiner Einkäufe im nächsten Monat vom Finanzamt wieder geschenkt bekommen lassen. Das glaubst du doch wohl selbst nicht?!

[LoN]Kamikaze schrieb:
Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Das war kostenlos.
Die Anmeldung selbst ist meist kostenlos, was aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann. Außerdem sollte man daran denken, daß evtl. irgendwelche Zwangsmitgliedschaften auf einen zukommen können (IHK und Konsorten), die entsprechend kosten.

Einige andere Unterschiede, die man beachten sollte, wenn man als Unternehmer einkaufen geht:
  • Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
  • Keine Gewährleistung.
  • Versand auf Gefahr des Empfängers.
Laßt euch bitte nicht von Sprüchen wie "Da zahlst du keine Mehrwertsteuer" oder ähnlichem Blödsinn irritieren. Am Ende lohnt sich das doch vorne wie hinten nicht, ihr zahlt eher noch drauf, vgl. die drei vorgenannten Punkte. Bevor ihr euch auf so was einlaßt, solltet ihr euch lieber von jemandem beraten lassen, der Ahnung davon hat (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte). Ihr fangt euch sonst nur Ärger ein.
 
Danke Leute für die zahlreichen Informationen. Werde das mit dem Gewerbe erstmal lassen. Jetzt muss ich nur noch jemanden finden, der solche oder ähnlich Server an privat-Personen verkauft. Bei google hatte ich bisher keinen Erfolg. Werde wohl noch etwas weiter suchen.
 
0815Chaot schrieb:
Wer mehr Vorsteuer gezahlt als Mehrwertsteuer vereinnahmt hat, bekommt die Differenz tatsächlich vom Finanzamt wieder.

Wenn er also mit seinem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe keine Einnahmen erzielt, bekommt er die gesamte gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück - er zahlt also effektiv keine Mehrwertsteuer.

Wenn man aber einen auf Kleinunternehmer macht (ich vermute, daß du das mit "Umsatzsteuerbefreiung" meinst), was AFAIR bis ca. 20.000 Euro Jahresumsatz beantragt werden kann (und dann auch ausdrücklich beantragt werden muß!), hat man mit Umsatzsteuervoranmeldungen nichts mehr am Hut und daher auch kein Anrecht auf Vorsteuererstattung!

Als Kleingewerbebetreibender hat man erstmal automatisch ein paar Erleichterungen (EÜR statt Bilanz, man ist kein Kaufmann gemäß HGB, etc.); zusätzlich hat man die gemäß Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht.

Wenn man darauf verzichtet, kann man bei Einkäufen keine Vorsteuer abziehen und auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen, was bei vielen Kleinunternehmen auch Sinn macht (meist Dienstleistungen mit verhältnismäßig wenig Ausgaben).

Man kann sich natürlich auch für die Umsatzsteuer entscheiden, dann gelten aber auch alle Bestimmungen des UStG. Mit der Konsequenz, dass man bei hohen Ausgaben (und entsprechend viel gezahlter Vorsteuer) und wenig Einnahmen (und entsprechend wenig eingenommener Mehrwertsteuer) die gesamte Differenz vom Finanzamt wieder zurückbekommt. Das kann vor allem in der Anfangszeit (bei hohen Investitionen) von Vorteil sein, allerdings ist man erstmal für 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden, wenn man sich dafür entscheidet.

Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung, dann muß aber über einen angemessenen Zeitraum (meist fünf bis zehn Jahre) eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Man zahlt also auf jeden Fall drauf und das kann auch schnell nach hinten losgehen. Alles andere wäre wohl auch ehrlich gesagt ziemlich witzlos, denn sonst würde sich doch jeder schon längst einen Gewerbeschein besorgt haben und 16% (bald wohl sogar 18%) seiner Einkäufe im nächsten Monat vom Finanzamt wieder geschenkt bekommen lassen. Das glaubst du doch wohl selbst nicht?!

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, wird das Finanzamt natürlich irgendwann das Kleingewerbe als Liebhaberei deklarieren (ich habe eine Zahl von rund 3 Jahren in der gängigen Rechtsprechung im Hinterkopf). Für die Umsatzsteuer steht aber die Einnahmenerzielungsabsicht im Vordergrund, das Finanzamt wird ihm ohne Einnahmen also irgendwann auf den Kopf steigen.

Bis dahin kann besteht aber die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auszunutzen. Das sich der Aufwand (Papierkram, Abschreibungsfristen, Buchhaltung, usw.) dafür im Normalfall nicht lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

Die Anmeldung selbst ist meist kostenlos, was aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann. Außerdem sollte man daran denken, daß evtl. irgendwelche Zwangsmitgliedschaften auf einen zukommen können (IHK und Konsorten), die entsprechend kosten.

Die IHK-Mitgliedschaft ist für Kleinunternehmer bis 5.200 EUR Ertrag gebührenfrei (darüber 50 EUR), sonstige Zwangsmitgliedschaften hängen natürlich von den angemeldeten Betätigungsfeldern ab, die sind in der IT aber meist kein Thema.

Bevor ihr euch auf so was einlaßt, solltet ihr euch lieber von jemandem beraten lassen, der Ahnung davon hat (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte). Ihr fangt euch sonst nur Ärger ein.

Für ein Kleingewerbe braucht er noch keinen Anwalt (selbst wenn er umsatzsteuerpflichtig werden möchte), trotzdem muss er sich umfassend informieren. Dafür ist aber bsdforen.de definitiv der falsche Platz.

Ich habe Herrmann in meinem Beitrag nicht umsonst davon abgeraten, überhaupt ein Gewerbe zum ausschließlichen Zwecke des Einkaufs bei einem Händler anzumelden.
 
Azazyel schrieb:
Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, wird das Finanzamt natürlich irgendwann das Kleingewerbe als Liebhaberei deklarieren (ich habe eine Zahl von rund 3 Jahren in der gängigen Rechtsprechung im Hinterkopf).
Normalerweise geht man eher von fünf bis sieben Jahren aus ("Gründungszeit"), aber wenn da überhaupt keine Einnahmen beikommen, dann ist wahrscheinlich wirklich schon nach drei Jahren Schluß. Das kommt natürlich auch auf die Geduld des Beamten/der Beamtin an... Damit sollte man aber nicht kalkulieren.

Azazyel schrieb:
Für die Umsatzsteuer steht aber die Einnahmenerzielungsabsicht im Vordergrund, das Finanzamt wird ihm ohne Einnahmen also irgendwann auf den Kopf steigen. Bis dahin kann besteht aber die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auszunutzen.
Das kann er dann höchstens als Kredit sehen, denn Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid am Ende des Jahres stehen bei noch nicht absehbarer Einnahme-/Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Sollte der Beamte/die Beamtin das vergessen, hat man natürlich mal Glück gehabt, allerdings sollte man auch darauf nicht spekulieren. Wird das "Gewerbe" nach drei, fünf, sieben, what so ever Jahren dann tatsächlich als Liebhaberei abgestempelt, sind die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheide immer noch änderbar! Dann fallen die Leute aus allen Wolken, wenn das Finanzamt plötzlich die Kohle wiederhaben will.

Azazyel schrieb:
Die IHK-Mitgliedschaft ist für Kleinunternehmer bis 5.200 EUR Ertrag gebührenfrei (darüber 50 EUR), sonstige Zwangsmitgliedschaften hängen natürlich von den angemeldeten Betätigungsfeldern ab, die sind in der IT aber meist kein Thema.
Interessant, wußte ich nicht im Detail, da ich mich von diesen Vereinen lieber fern halte, so gut es nur geht...

Azazyel schrieb:
Für ein Kleingewerbe braucht er noch keinen Anwalt (selbst wenn er umsatzsteuerpflichtig werden möchte), trotzdem muss er sich umfassend informieren.
Natürlich kann man sich auch entsprechende Literatur besorgen und sich dann selbst einlesen, allerdings ist die Thematik schon relativ komplex. Ein Gang zu Steuerberater oder Anwalt ist, die eigene Arbeitszeit berücksichtigt, dann meist günstiger - vor allem, wenn man vor hat, derartige "Gewerbe" zu betreiben... Wie gesagt, wenn die geänderten Steuerbescheide ins Haus kommen, ist die Heulerei groß. Also lieber vorher gut informieren, auf was man sich da einläßt.

Azazyel schrieb:
Ich habe Herrmann in meinem Beitrag nicht umsonst davon abgeraten, überhaupt ein Gewerbe zum ausschließlichen Zwecke des Einkaufs bei einem Händler anzumelden.
Dem kann ich nur beipflichten. Vor allem hat man ja überhaupt keinen wirklichen Vorteil daraus. Will man wirklich einen Server bei einer Firma kaufen, die nur Kunden nimmt, bei denen sie sich nicht mit Widerrufsrecht und Gewährleistung auseinander setzen muß? Ich kenne da so einige Firmen, die (für sie aus gutem Grund...) nach der gleichen Masche verfahren, da würde ich echt nie was kaufen. Natürlich kann man auch wieder nicht alle über einen Kamm scheren. Hellhörig werde ich bei solchen Geschäftsmodellen aber schon...
 
Ich werde zwar regelmäßig mit IHK Zeitschriften gespammt, aber Geld wollten die auch noch keins von mir sehen. Ich habe mich damals blos eingetragen, weil ich mal eine Website für eine Abteilung des Sozialamts gemacht habe (furchtbar hässlich, aber genau wie sie es wollten). Da wollte ich nicht 'schwarz' arbeiten.
 
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