0815Chaot schrieb:
Wer mehr Vorsteuer gezahlt als Mehrwertsteuer vereinnahmt hat, bekommt die Differenz tatsächlich vom Finanzamt wieder.
Wenn er also mit seinem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe keine Einnahmen erzielt, bekommt er die gesamte gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück - er zahlt also effektiv keine Mehrwertsteuer.
Wenn man aber einen auf Kleinunternehmer macht (ich vermute, daß du das mit "Umsatzsteuerbefreiung" meinst), was AFAIR bis ca. 20.000 Euro Jahresumsatz beantragt werden kann (und dann auch ausdrücklich beantragt werden muß!), hat man mit Umsatzsteuervoranmeldungen nichts mehr am Hut und daher auch kein Anrecht auf Vorsteuererstattung!
Als Kleingewerbebetreibender hat man erstmal automatisch ein paar Erleichterungen (EÜR statt Bilanz, man ist kein Kaufmann gemäß HGB, etc.); zusätzlich hat man die gemäß Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG die
Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht.
Wenn man darauf verzichtet, kann man bei Einkäufen keine Vorsteuer abziehen und auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen, was bei vielen Kleinunternehmen auch Sinn macht (meist Dienstleistungen mit verhältnismäßig wenig Ausgaben).
Man kann sich natürlich auch für die Umsatzsteuer entscheiden, dann gelten aber auch alle Bestimmungen des UStG. Mit der Konsequenz, dass man bei hohen Ausgaben (und entsprechend viel gezahlter Vorsteuer) und wenig Einnahmen (und entsprechend wenig eingenommener Mehrwertsteuer) die gesamte Differenz vom Finanzamt wieder zurückbekommt. Das kann vor allem in der Anfangszeit (bei hohen Investitionen) von Vorteil sein, allerdings ist man erstmal für 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden, wenn man sich dafür entscheidet.
Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung, dann muß aber über einen angemessenen Zeitraum (meist fünf bis zehn Jahre) eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Man zahlt also auf jeden Fall drauf und das kann auch schnell nach hinten losgehen. Alles andere wäre wohl auch ehrlich gesagt ziemlich witzlos, denn sonst würde sich doch jeder schon längst einen Gewerbeschein besorgt haben und 16% (bald wohl sogar 18%) seiner Einkäufe im nächsten Monat vom Finanzamt wieder geschenkt bekommen lassen. Das glaubst du doch wohl selbst nicht?!
Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, wird das Finanzamt natürlich irgendwann das Kleingewerbe als Liebhaberei deklarieren (ich habe eine Zahl von rund 3 Jahren in der gängigen Rechtsprechung im Hinterkopf). Für die Umsatzsteuer steht aber die Einnahmenerzielungsabsicht im Vordergrund, das Finanzamt wird ihm ohne Einnahmen also irgendwann auf den Kopf steigen.
Bis dahin kann besteht aber die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auszunutzen. Das sich der Aufwand (Papierkram, Abschreibungsfristen, Buchhaltung, usw.) dafür im Normalfall nicht lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
Die Anmeldung selbst ist meist kostenlos, was aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann. Außerdem sollte man daran denken, daß evtl. irgendwelche Zwangsmitgliedschaften auf einen zukommen können (IHK und Konsorten), die entsprechend kosten.
Die IHK-Mitgliedschaft ist für Kleinunternehmer bis 5.200 EUR Ertrag gebührenfrei (darüber 50 EUR), sonstige Zwangsmitgliedschaften hängen natürlich von den angemeldeten Betätigungsfeldern ab, die sind in der IT aber meist kein Thema.
Bevor ihr euch auf so was einlaßt, solltet ihr euch lieber von jemandem beraten lassen, der Ahnung davon hat (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte). Ihr fangt euch sonst nur Ärger ein.
Für ein Kleingewerbe braucht er noch keinen Anwalt (selbst wenn er umsatzsteuerpflichtig werden möchte), trotzdem muss er sich umfassend informieren. Dafür ist aber bsdforen.de definitiv der falsche Platz.
Ich habe Herrmann in meinem Beitrag nicht umsonst davon abgeraten,
überhaupt ein Gewerbe zum ausschließlichen Zwecke des Einkaufs bei einem Händler anzumelden.