Hinweis auf Urheberrechtsverletzung

Ich bin der Themenersteller und wollte mich kurz zu Wort melden.

Bei dem angesprochenen Kunden hat sich der Hersteller nicht mehr gemeldet.
Ich bin auch kein Jurist, aber mir haben zwei Argumente bezüglich diesem Thema gefallen
(Sorry wenn ich nicht die Autoren zitiere)
- Wenn die Software deinstalliert wird, sollte damit die Angelegenheit aus der Welt sein
- Der Hersteller hat wahrscheinlich selbst den Keygen in Umlauf gebracht um so zu "erpressen"

Außerdem war es eine günstige Software. Wahrscheinlich wäre der Aufwand und eventl. Anwalts- / Gerichtskosten mehr gewesen, als der Nutzen den der Hersteller davon zieht.

Ich möchte damit nicht sagen "Warte ab und zahl nicht" sondern wie schon hier geschrieben, auf einen Anwalt am besten mit einem Anwalt antworten.

Und mit dem Hersteller verhandeln, halte ich für nicht sehr hilfreich, da du ja damit deine Schuld ihm gegenüber eingestehst.

Wäre auch interessant wie die Rechtslage ist, wenn ich behaupte jemand hat mein WLAN benutzt und wollte mir auf diesem Wege Schaden zuführen. Oder ist mittlerweile jeder für sein WLAN verantwortlich?
 
Ich möchte damit nicht sagen "Warte ab und zahl nicht" sondern wie schon hier geschrieben, auf einen Anwalt am besten mit einem Anwalt antworten.

Es ist schon interessant wie das Vorgehen hier war. Danke für die Nebeninfo.

Und mit dem Hersteller verhandeln, halte ich für nicht sehr hilfreich, da du ja damit deine Schuld ihm gegenüber eingestehst.

Ja. Sich aufs Kreuz legen zu lassen ist extrem einfach bei so etwas.

Wäre auch interessant wie die Rechtslage ist, wenn ich behaupte jemand hat mein WLAN benutzt und wollte mir auf diesem Wege Schaden zuführen. Oder ist mittlerweile jeder für sein WLAN verantwortlich?

Also. Man sollte nicht annehmen, dass die Gerichte vollkommen verblödet sind und rein mechanisch urteilen. Das scheint uns so. Es ist aber nicht so. Sie benutzen auch Logik und Menschenkenntnis.

Es ist von Vorteil wenn man kein Arsch ist und sich vernünftig benimmt.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass gegen die Interessen, Recht, Freiheit und Richtigkeit entschieden wird. Da kann man nichts machen. Richter sind auch Menschen. Allerdings erfährt man auch in letzter Zeit gehäuft extrem dumme Entscheidungen aus bestimmten Regionen Deutschlands. Es gibt sicherlich auch dumme Richter. Schließlich sind es nur Menschen.

Es gilt für WLAN: Du sollst es nach bestem Gewissen schützen. Wenn Du es nicht tust oder es einfach offen lässt (Vertrauen an alle), dann handelst Du i.A. fahrlässig und wirst als Mitstörer belangt, wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen Schaden nicht verursacht hast. Wenn Du es aber nicht nachweisen kannst, bist Du das letzte (und witzigerweise eines der oberen Glieder) in der Verantwortungskette und wirst als Chef des ganzen belangt.

Soweit die grobe Theorie. Was ein Richter da an kleinen Rädchen findet, ist unkalkulierbar. Sie machen aus jedem Fall einen Individualfall. Ich meine, so vom blauen Himmel kommt ja keiner auf den Verdacht, dass jemand ihm schaden möchte. Da brauchst Du Indizien, um ihn zu überzeugen. Wenn Du das Monk-mäßig handfest nachweisen kannst, dann KANN kein Richter etwas gegen Dein Verhalten weiter sagen, wenn es um den Schaden konkret geht. Ob Du dann noch wegen Mitstörerschaft in einer separaten Klage verhandelt wirst, steht auch in den Sternen und hängt von den Launen der Beteiligten ab.
 
Bezüglich des offenen WLAN:
Ich habe mich da schon mehrmals erkundigt, weil ich mir überlegt habe ein WLAN, das ich ohnehin kaum nutze einfach den Leuten zur Verfügung zu stellen. In den meisten Verträgen steht ja nicht, dass es vom Provider aus verboten ist.

Mir wurde mehrfach gesagt, dass die Beweislast ja beim Kläger liegt. Vor allem, wenn bekannt ist, dass da jemand sein WLAN für Andere offen lässt. Andererseits muss man damit rechnen, dass es im Fall des Falles zu unangenehmen Hausdurchsuchungen kommen könnte. Allerdings kenne ich jemanden, der sein WLAN aus Gutmütigkeit offen lässt und noch nie Probleme hatte.

Meine Meinung ohne mich mit den Gesetzen auszukennen ist, dass man das ruhig machen kann. Man kann schließlich davon ausgehen, dass der Großteil der Menschen keine Kinderpornos lädt und nicht durch die Stadt fährt um nach offenen Netzen zum illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Material zu suchen.Auch macht niemand den ISP mitverantwortlich, wenn jemand etwas Illegales tut. Als es die Razzia auf Torserver in Deutschland gab wurden diese nicht als Täter oder Unterstützer oder ähnliches belangt. Außerdem machen das viele Gasthäuser, Cafes, McDonalds, etc. Auch Bibliotheken und Unis stellen oft komplett freie Internetzugänge über WLAN zur Verfügung. Ich denke, wenn man also nicht gerade auf einen Idioten von Richter trifft oder es echte Hinweise gibt, dann sollte das zur Verfügung stellen von seinem Internetzugang nicht so schlimm sein. Ich weiß nicht, ob es beim Durchschnittsuser überhaupt fahrlässig ist, bzw. ob das absichern eine zumutbare Handlung ist. Dann müsste es ja noch zumutbarer sein, dafür zu sorgen, dass der eigene Rechner nicht Teil eines Botnets wird. Aber wie gesagt: das sind nur die Gedanken von jemanden, der sich nicht genauer mit den Gesetzen befasst hat.
 
Bezüglich des offenen WLAN:
Ich habe mich da schon mehrmals erkundigt, weil ich mir überlegt habe ein WLAN, das ich ohnehin kaum nutze einfach den Leuten zur Verfügung zu stellen. In den meisten Verträgen steht ja nicht, dass es vom Provider aus verboten ist.

Das ist nicht verboten. Richtig.

Mir wurde mehrfach gesagt, dass die Beweislast ja beim Kläger liegt.

Problem ist VDS. Wenn etwas ernstes passiert, hat der Staat seinen Beweis.

Allerdings kenne ich jemanden, der sein WLAN aus Gutmütigkeit offen lässt und noch nie Probleme hatte.

Kenne ich auch.

Man kann schließlich davon ausgehen, dass der Großteil der Menschen keine Kinderpornos lädt und nicht durch die Stadt fährt um nach offenen Netzen zum illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Material zu suchen.

Ich kenne auch einen Fall wo einer von der Polizei festgenommen wurde, weil er ein offenes WLAN in der Öffentlichkeit benutzt hat. Nach dem Motto: "Es muss ja illegal sein!".

Auch macht niemand den ISP mitverantwortlich, wenn jemand etwas Illegales tut.

ISPs haben eine Sonderstellung, Du nicht. Außerdem sind sie verpflichtet zu VDS.

Als es die Razzia auf Torserver in Deutschland gab wurden diese nicht als Täter oder Unterstützer oder ähnliches belangt.

Frage ist: WILLST Du so etwas erleben? Der Staat schüchtert Dich schon an dieser Stelle ein, kein offenes WLAN anzubieten. So kannst Du es interpretieren.

Außerdem machen das viele Gasthäuser, Cafes, McDonalds, etc. Auch Bibliotheken und Unis stellen oft komplett freie Internetzugänge über WLAN zur Verfügung.

Es ist aber etwas anderes wenn man ein Gelände stürmt mit dem SEK oder eine Privatwohnung. Bei dem einen denken sich die Leute "ja ok... da ist was los, die wollen einen schnappen". Im Falle der Wohnung weiß die ganze Nachbarschaft, dass Du ein Verbrecher bist und werden Dich auch für immer so behandeln.
 
Bitte verwechselt mal nicht die straf- und zivilrechtliche Seite.
Strafrechtlich muß jemanden nachgewiesen werden, dass er (und nur er) derjenige ist, welcher die "Tat" begangen hat.
Zivilrechtlich, und darum geht es bei Urheberrecht hauptsächlich, mußt Du u. U. zumindest glaubhaft machen, dass alles Zumutbare unternommen wurde, um Urheberrechtsverletzungen auszuschließen.
Ansonsten haftest Du als "Mitstörer", da durch dein Unterlassen die betreffende Tat erst möglich wurde.
Wenn Du also ohne triftigen Grund (und ohne "illegales Filesharing" effektiv zu unterbinden) ein offenes WLAN betreibst, bist Du in der Mitstörerhaftung drin, auch wenn Du strafrechtlich nicht belangt wirst.
Das gewerbliche Anbieten, z.B. in einem Internetcafe, wäre meines Wissens ein triftiger Grund, da dann wohl die im Gesetz verankerten Privilegien für Diensteanbieter greifen. Soweit ich weiß, ist noch kein Betreiber eines derartigen Hotspots belangt worden. Wenn Du dagegen aus Schussligkeit dein WLAN nicht verschlüsselst, bist Du Mitstörer, wenn jemand Ungebetenes die freundliche Einladung annimmt.
 
Ein Hausdurchsuchungsbefehl zu bekommen ist einfach. Die Richter sind überarbeitet und nicken die Anträge in der Regel im Akkord ab.

Dann werden alle deine Rechner beschlagnahmt und du stehst ohne IT da. Für mich würde das erst einmal den Verlust des Großteils meiner persönlichen Kontakte und das Scheitern meiner Thesis, eventuell des ganzen Studiums bedeuten.

Meine interessen bieten genug Angriffspunkte sich einen Verdacht aus der Nase zu ziehen. Mit dem Mittel der Hausdurchsuchung kann also im Grunde willkürlich jederzeit mein sozialleben zerstört und meine berufliche Zukunft vernichtet werden. Diese reale Bedrohung besteht obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe.

Diese Bedrohung besteht für uns alle. De Facto kann die Polizei also jederzeit unser aller Leben ruinieren, ohne das es eines richterlichen Schuldspruchs bedarf. Ein einfacher Verdacht reicht aus. Deshalb habe ich nicht das Gefühl in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Ich fühle mich von der exekutive Bedroht und mein verhalten und meine Entscheidungen werden von dieser realen Bedrohung beeinflusst. In diesem Land bin ich kein freier Mann.
 
Außerdem machen das viele Gasthäuser, Cafes, McDonalds, etc. Auch Bibliotheken und Unis stellen oft komplett freie Internetzugänge über WLAN zur Verfügung.
Dabei beachten: Soweit mir bekannt, stellt McDonalds die ja über T-Online zur Verfügung, also eigentlich über einen ISP.
Außerdem muß man sich dort persönlich (mit Kreditkarte oder ähnlichem) anmelden, um sein Guthaben abgebucht zu bekommen.

Die Bibliotheken und Universitäten, die mir bekannt sind, haben zwar ein großes Funknetz, aber ohne Mitgliedsnummer des Bibliotheksausweises und entsprechendes PW oder Studentenkennung einer Universität (auch eduroam) kommt man da nicht rein.

Fazit: Anonym kommt man in die Netze nicht rein, man kann ja immer sehen, wer zu welcher Zeit das Netz benutzt hat.
 
Athaba schrieb:
Auch Bibliotheken und Unis stellen oft komplett freie Internetzugänge über WLAN zur Verfügung.
Wie Schneewambo schon sagte: Anonym kommst Du da nicht rein. Zumal die Universitäten nicht so doof sind und alles in ihren Netzen erlauben -- die haben alle ihre eigenen Nutzungsbedingungen und ahnden entsprechende Verstöße (Einbruch in andere Rechnersysteme, Filesharing, ...).
 
McDonalds mit Kreditkarte? Wusste ich nicht.
Ich geh dort nie hin. Habe nur mal gehört, dass ein paar Leute wegen des Netzes dort hingehen.

Nachdem ich keine Hausdurchsuchung will habe ich mir mal überlegt den Zugriff auf Websites, wie Wikipedia zu beschranken oder das zum Beispiel durch Tor zu tunneln. Am besten wäre wohl eine Kombination. Damit sollte das Risiko ausreichend minimiert sein. Da würde mich mal interessieren, ob man seine IP-Adresse bei Wikipedia für Artikelmodifikationen blocken lassen kann. Das wird aber schön langsam zu OT also hör ich mal auf und bedanke mich für die Antworten :)

Gruß,
Athaba
 
Bei Tor schränkst du dich aber zu sehr ein. 1. schnarchlangsam, 2. gehen alle Passwörter, die unverschlüsselt übertragen werden über Rechner, die die Passwörter einfach abgreifen können.
 
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