inkassounternehmen?

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dettus

Bicycle User
hey!

ich muss im moment mal den pakt mit dem teufel schliessen.
und deswegen frag ich jeden den ich kenne.

von euch sind doch bestimmt auch ein paar leute selbststaendig, oder?
ich hab derzeit stress :grumble: mit jemandem der mir geld schuldet.

kann mir jemand von euch ein gutes inkassounternehmen nennen?

p.s.: der witz mit russisch-inkasso ist aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalt ;)
 
Such Dir lieber einen, dem Du die Forderung auf Erfolgsbasis abtrittst.
Rechtsanwälte kosten eine menge Geld und selber einen Mahnbescheid erwirken kostet genau so viel und ggf. noch mehr.
 
1.) Schriftl. Zahlungserinnerung mit Frist, ca. 10 -14 Tage.

2.) Forderung schriftlich mit Zahlungstermin anmahnen (sog. 1. Mahnung, muß deutlich erkennbar sein), Frist ca. 5 - 10 Tage. Mehr als eine Mahnung ist rechtlich nicht notwendig.

Keine Zahlung?

3.) Gerichtlichen Mahnbescheid. Vordrucke für das schriftliche Verfahren gibts in der Regel beim Schreibwarenhandel. Ausfüllen und an das zuständige Amtsgericht schicken. Dort wird der Bescheid formal geprüft und dem Schuldner mit Fristsetzung 2 Wochen zugestellt. Die Gerichtsgebühren hängen von der Forderungshöhe ab und können auf den Schuldner abgewälzt werden, ebenso wie eventuell anfallende Kosten für einen Rechtsbeistand.

4.) Reagiert der Schuldner auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht erhälst du vom Gericht den berühmten vollstreckbaren Titel. Damit kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen deine Forderung beizutreiben.

Sollte der Schuldner allerdings zahlungsunfähig sein kann das mitunter ein teurer Spaß werden, weil du auf den Kosten und Gebühren (neben natürlich der eigentlichen Forderung) sitzenbleibst.

Widerspricht der Schulder der im Mahnbescheid geltend gemachten Forderung kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren in dem die Höhe und Rechtmäßigkeit der Forderung geklärt wird.

Fazit: Im Endeffekt bleibt zu überlegen, ob es sich aufgrund der Forderungshöhe lohnt und ob nicht schon Erkenntnisse vorliegen, die erkennen lassen, das der Schuldner zahlungsunfähig ist, z.B. kürzlich abgegebene eidesstattliche Vermögensversicherung oder beantragte Privatinsolvenz.

PS: Dieser Abriß ist natürlich keine Rechtsberatung (im Sinne des RBerG), sondern lediglich eine Beschreibung des grundsätzlichen Verfahrens. Wir wollen ja keinen Ärger bekommen, gell.
 
1.) Schriftl. Zahlungserinnerung
hab ich schon gemacht.

2.) Forderung schriftlich mit Zahlungstermin anmahnen
okay, mach ich dann auch.


3.) Gerichtlichen Mahnbescheid. Vordrucke für das schriftliche Verfahren gibts in der Regel beim Schreibwarenhandel. Ausfüllen und an das zuständige Amtsgericht schicken.
cool!
das scheint einfach zu sein.

Fazit: Im Endeffekt bleibt zu überlegen, ob es sich aufgrund der Forderungshöhe lohnt und ob nicht schon Erkenntnisse vorliegen, die erkennen lassen, das der Schuldner zahlungsunfähig ist, z.B. kürzlich abgegebene eidesstattliche Vermögensversicherung oder beantragte Privatinsolvenz.
ja.
die kohle ist meine.
es geht um mietkaution, die sollte auf einem sparbuch festgelegt sein.
sprich: er hat das geld, kommt aber nicht ran.
ich komme nicht ran, solange er sich nicht ruehrt.
und er ruehrt sich nicht.
dabei waere es eine sache von FUENF MINUTEN!!! :grumble:

stichwort gebuehren: ich gebe dem gericht tausend mal lieber das geld, falls es nicht klappen sollte als es dem typen zu ueberlassen.
 
die kohle ist meine.
es geht um mietkaution, die sollte auf einem sparbuch festgelegt sein.
sprich: er hat das geld, kommt aber nicht ran.
ich komme nicht ran, solange er sich nicht ruehrt.
und er ruehrt sich nicht.

Ich fasse zusammen: Du bist ausgezogen, und dein ehemaliger Vermieter rückt die Mietsicherheit, die er auf ein Sparbuch eingezahlt hat, nicht heraus? Oder hast du das Sparbuch eingerichtet und dem Vermieter als Sicherheit verpfändet? Bist du Mitglied im Mieterbund? Oder hast du sogar eine Mietrechtschutzversicherung? Dann kannst du dich mehr oder weniger zurücklehnen, ansonsten verbleibt unter Umständen möglicherweise ein geringes Restrisiko

Dann würde ich das über den Mieterbund bzw. einen Rechtsanwalt laufen lassen. Stichpunkt: Klage auf Herausgabe der Mietsicherheit. Sichere Sache, wenn der ehem. Vermieter bei Wohnungsabgabe Mängelfreiheit und Freigabe der Mietsicherheit schriftl. bescheinigt hat. Dann kann er nur verlieren, der Ehemalige.

Übrigens: Bis zu 6 Monate darf er sich, nach Mietvertragsende, mit der Herausgabe Zeit lassen.

Falls ich jetzt mit dem o.a. Sachverhalt völlig danebenliege ignorier mich ;)
 
es geht um mietkaution, die sollte auf einem sparbuch festgelegt sein.
sprich: er hat das geld, kommt aber nicht ran.
ich komme nicht ran, solange er sich nicht ruehrt.
und er ruehrt sich nicht.
bärig oifach mit dem en Termin machen, zusammen zu der Bank bzw. dem Kreditinstitut gehen, die Verpfändungserklärung mitnehmen und des Buch und de Buch auflösen lassen mit Dei Zustimmung, scho hast die Kohle, Sach von 15 Min. max. is wenn Ihr beide de Ausweis mitnehmts, de Buch und de Verpfändungserklärung und schreiben könnts.

Gruß Bummibär
 
bärig oifach mit dem en Termin machen, zusammen zu der Bank bzw. dem Kreditinstitut gehen, die Verpfändungserklärung mitnehmen und des Buch und de Buch auflösen lassen mit Dei Zustimmung, scho hast die Kohle, Sach von 15 Min. max. is wenn Ihr beide de Ausweis mitnehmts, de Buch und de Verpfändungserklärung und schreiben könnts.

Gruß Bummibär

Das löst das Problem aber nach aller Wahrscheinlichkeit nicht. Denn der Vermieter reagiert offenbar nicht. Ergo wird vermutlich auch der Versuch einer Terminabsprache in der Sache scheitern. Aber vielleicht äussert sich der TE ja gleich noch dazu.
 
Ich fasse zusammen: Du bist ausgezogen, und dein ehemaliger Vermieter rückt die Mietsicherheit, die er auf ein Sparbuch eingezahlt hat, nicht heraus?
richtig. allerdings habe ich das buch verpfaendet.

Bist du Mitglied im Mieterbund? Oder hast du sogar eine Mietrechtschutzversicherung?
nein.
deswegen hab ich ja im moment den stress.

Dann wuerde ich das über den Mieterbund bzw. einen Rechtsanwalt laufen lassen.
das kann ich immer noch.

Übrigens: Bis zu 6 Monate darf er sich, nach Mietvertragsende, mit der Herausgabe Zeit lassen.
mittlerweile sind es schon fast 13. ;)
und da muss ich dir leider widersprechen: die frist ist nicht festgelegt!
der grund ist einfach der, dass dem richter bei einer klage nicht die haende gebunden sind. und er im zweifel auch fuer den vermieter stimmen kann.

nach paragraph 548 bgb verjaehrt die frist fuer schaeden nach 6 monaten. nach paragraph 556 verjaehren die nebenkosten nach 12.
ich denke mal dass ich durch eine rechnung/mahnungskombi da jetzt schon auf der ganz ganz sicheren seite bin.

Falls ich jetzt mit dem o.a. Sachverhalt völlig danebenliege ignorier mich ;)
nope, du hast mir sehr sehr viel geholfen.
dankeschoen!
 
mittlerweile sind es schon fast 13. ;)
und da muss ich dir leider widersprechen: die frist ist nicht festgelegt!
der grund ist einfach der, dass dem richter bei einer klage nicht die haende gebunden sind. und er im zweifel auch fuer den vermieter stimmen kann.

nach paragraph 548 bgb verjaehrt die frist fuer schaeden nach 6 monaten. nach paragraph 556 verjaehren die nebenkosten nach 12.

Der BGH sieht einen Zeitraum vom sechs Monaten als akzeptable Prüf- und Überlegungsfrist (BGH 18.01.2006 - VIII ZR 71/05) [1]. Da habe ich mich ungenau ausgdrückt. Ansonsten ist deine rechtliche Begründung natürlich korrekt.

ich denke mal dass ich durch eine rechnung/mahnungskombi da jetzt schon auf der ganz ganz sicheren seite bin.

Ich denke auch. Im Zweifel würde ich aber immer einen Winkeladvokaten hinzuziehen. Alleine schon um Rechtssicherheit zu erlangen. Oder halt in den örtlichen Mieterverein eintreten. Dann hat man als Mieter zumindest etwas in der Hinterhand, zumeist bieten die auch eine Mietrechtschutz zur Mitgliedschaft an.

nope, du hast mir sehr sehr viel geholfen.
dankeschoen!

Freut mich! :) Bin ich als Vierteljurist doch zu was nütze :ugly:

[1] http://www.rechtinco.de/plaintext/mietrecht/bghurteilv18012006viiizr7105.php
Natürlich handelt es sich hierbei um eine Einzelfallbeurteilung, diese scheint sich aber offenbar als gängige Rechtsauffassung durchgesetzt zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
2.) Forderung schriftlich mit Zahlungstermin anmahnen (sog. 1. Mahnung, muß deutlich erkennbar sein), Frist ca. 5 - 10 Tage. Mehr als eine Mahnung ist rechtlich nicht notwendig.

Eine Mahnung ist für einen gerichtlichen Mahnbescheid vollkommen unnötig und muss daher auch nicht deutlich erkennbar sein. Was ist eigentlich ein Vierteljurist??

Nach 13 Monaten würde ich dem Vermieter mit dem Mahnbescheid drohen und das ganze dann auch durchziehen.
 
Eine Mahnung ist für einen gerichtlichen Mahnbescheid vollkommen unnötig und muss daher auch nicht deutlich erkennbar sein.

Rechtlich gibt es eine Mahnung, siehe dazu BGB § 286. Auch wenn die ZPO das Verfahren der Mahnung zur Zulassung des Antrags auf einen Mahnbescheid nicht vorsieht hat es sich so eingebürgert (s.o) um dem Schuldner den Ernst der Lage nochmals vorzuführen und ihm Gelegenheit zu geben das gerichtliche Mahnverfahren zu vermeiden. (ZPO, Buch 7 §688 ff, interessant sind insbesondere die Kommentare, die hab ich allerdings grad nicht zur Hand)

Was ist eigentlich ein Vierteljurist??

Jemand wie ich, der mit genau dieser Thematik seine Brötchen verdient ohne Volljurist o.ä. zu sein.

Nach 13 Monaten würde ich dem Vermieter mit dem Mahnbescheid drohen und das ganze dann auch durchziehen.

Das käme dann so genau der sog. 1. Mahnung gleich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, auch da gibt es meines Wissens verschiedene Rechtsauffassungen. Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist eine gesonderte Mahnung sogar zwingend vorgeschrieben, vergl. dazu § 3 (3) VwVG.

Ist in diesem Fall aber im Prinzip nicht von Belang. Danke trotzdem für den netten Versuch mich auf eine Aussage festzunageln. ;) (Übrigens: Könntest du mir deine Meinung auch genauso nett anhand der Rechtsvorschrift begründen?)

Fakt ist, der Vermieter hat nach Ablauf der Prüf- und Überlegefrist (s. mein Posting weiter oben) die Pflicht das verpfändete Sparbuch freizugeben. Tut er dies nicht ist ggf. eine Herausgabeklage erforderlich. So siéht das jedenfalls der BGH.
 
Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist eine gesonderte Mahnung sogar zwingend vorgeschrieben, vergl. dazu § 3 (3) VwVG.
Hier geht es aber nicht um den öffentlich-rechtlichen Bereich.

Übrigens: Könntest du mir deine Meinung auch genauso nett anhand der Rechtsvorschrift begründen?
Ich habe lediglich Dinge wiedergegeben, die ich irgendwann mal gelernt habe. Wenn die falsch sind, steht es jedem frei, mich zu korrigieren. Ich muss hier nichts beweisen. Du?
 
jungs, haut euch doch bitte woanders weiter.

danke nochmal, aber ich denke dass spitzfindigkeiten hier unangemessen sind.

ich fuer meinen teil bin eigentlich doch ganz froh informatik studiert zu haben ;)
 
Ich habe dieses Semester die Prüfung Recht und Betriebswirtschaft nicht bestanden. Wenn ich davon was wissen wollte, studierte ich Wirtschaftsinformatik. Jetzt muss ich mich noch mal mit dem Mist herumärgern.
 
Es liegt mir fern mich zu mit irgendwem zu hauen. Aber noch viel weniger kann ich es leiden, wenn mir jemand meinen Beruf erklären will.

Ansonsten, dettus, wünsche ich dir viel Erfolg beim zurückergattern deiner Mietsicherheit. Würde mich dann interessieren wie die Sache ausgegangen ist!

:)
 
Niemand will dir hier deinen Beruf erklären. Du hast nur in deinem ersten Posting etwas behauptet, was so nicht stimmt. Leider scheinst du jedoch keine Kritik vertragen zu können.

Wie auch immer, auch von mir viel Glück. Jemanden 13 Monate warten zu lassen ist nicht gerade die feine Art und gehört bestraft.
 
Niemand will dir hier deinen Beruf erklären. Du hast nur in deinem ersten Posting etwas behauptet, was so nicht stimmt. Leider scheinst du jedoch keine Kritik vertragen zu können.

Du kennst mich nicht und meinst mich beurteilen zu können? Wow. Kann nicht jeder so gut ;)

Zum Thema empfehle ich die Lektüre des § 286 BGB. Und anschließend bitte ich die Provokationen einzustellen. Danke.
 
Ich schließe hiermit den Thread.
Wenn jemand etwas sinnvolles zu diesem Thema zu sagen hat, darf er einen neuen Thread aufmachen. Noch besser wäre es ein passendes Forum zu finden.
 
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