@abeginner:
ich gehe nur auf die unterschiedlichen Ansichten zu meiner Position ein, wobei es für mich nur einen gravierenden Unterschied gibt:
Weshalb soll sich ein Spital juristisch nicht anders absichern als es eine SocialMedia Plattoform tut
Weil:
wenn ich einen lieben Menschen in einem Krankenhaus einliefern möchte, dann bin ich irgendwie in einer Not-Situation und deshalb greift auch der Begriff Nötigung. Das ist etwas vollkommen anderes, als wenn ich entspannt auf dem Sofa sitze und mir überlege, nun mal eben Mitglied in einem Social-Media zu werden und dafür dann evtl die Rechte an meinem Bild und meinen anderen Daten umsonst verschenke.
Einmal erwarte ich, dass ich als Freier Bürger Frei entscheiden darf und das Andere Mal erwarte ich, dass ich als Freier Bürger mit meinen Rechten auch dann akzeptiert und geschützt werde, wenn ich durch einen Vorfall, der meine Gesundheit und damit womöglich geistige Fähigkeit beeinträchtigt, einem System gegenüber stehe, das genau das Aufgaben der erst genannten Freiheiten von mir verlangt und dies in Zusammenhang mit einer möglichen weiteren Behandlung setzt.
Das ist für mich ein gravierender Unterschied, ein Krankenhaus ist keine Social-Media-Plattform!
Was Dicom und seinen Standard angeht: Ärzte wissen dazu beinahe nichts und auch keine der Helfer-Berufe und warum auch?
Was wissen wir zum Standard der Email-Protokolle? Wir nutzen sie, aber was sie vorschreiben und wie sie umgesetzt sind, das wissen wir doch meist nicht. Wir empfangen und lesen Emails und wenn das geht, haben wir alles richtig gemacht. Aber welchen Standard der Austausch dieser Daten jeweils erfordert, lesen wir in der Regel nicht und das gilt für viele Situationen am PC.
Wir stellen uns das alles viel zu einfach vor und weil wir keine Grundkenntnisse brauchen und von OpenSource profitieren, funktioniert alles auch gut.
Aber bei DICOM ist eben nur der Standard offen und die Umsetzung dieses Standards ist nicht geregelt.
Ich weiß nicht, wie ich das irgendwie erklären kann, ohne zu viel aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Nehmen wir mal USB-Sticks und es ist wahr, dass ich nicht weiß, wie der derzeitige Standard dazu ist.
Es gab aber eine Zeit, da waren USB-Medien (und zu einer anderen Zeit auch optische Medien wie CD-ROMS) einfach nicht vom DICOM-Standard erfasst oder berücksichtigt. Es wird schnell klar, dass es sich bei diesem Standard nicht einfach nur um eine Art und Weise handelt, wie Bilder dargestellt werden sollen oder wie sie archiviert werden.
IT-Technisch mag es keinen Unterschied zwischen einem auf USB-Stick und auf HDD gespeicherten Image geben, aber weil wir es hier mit sehr sensiblen Patienten-Daten zu tun haben, ist es sehr sinnvoll und nachvollziehbar, dass der Standard erst dann greift, wenn er vollends beschrieben ist.
Und dieser Standard sagt allgemein nichts dazu aus, in welcher Qualität die Darstellung von Bildern geschehen soll oder muss.
Das ist nur ein Austauschformat für Daten, kein Standard für Qualität.
Wie es auch eine E-Mail in dein Postfach schaffen kann, die einfach nur Mist enthält oder sich deren Anhang sich nicht innerhalb des Mail-Programms sauber darstellen lässt.
Und ja, ein Arzt hat darüber zu entscheiden und niemand anders.
Der Arzt weiß nicht, dass ein Bild per E-Mail unter Umständen nicht geeignet ist, eine Befundung zu tätigen. Er gibt eben sein Bestes anhand des Materials, das ihm vorgelegt wird. Dass evtl bereits das Weiterleiten der Daten per Mail oder CD-ROM aus dem verwendeten Standard fällt, weil Dicom das noch nicht so beschrieben hat, ist einem Arzt in der Regel nicht bekannt. Dass er dazu dann nicht einen mitgelieferten und freien Viewer benutzen darf, um etwas zu befunden, sollte er eigentlich wissen, aber in der Praxis hat es sich anders etabliert.
Verantwortlich bleibt der Arzt!