Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, man könne nach 2 Jahren Nichtverfügbarkeit urheberrechtlich geschützte Werke legal aus beliebigen Quellen (z.B. Download) beziehen.
Dabei denke ich z.B. an Filme, die nicht in Europa vertrieben werden, oder an alte Musik die von keinem Label mehr vertrieben wird.
Jedoch finde ich keine Quelle mehr. Weiß da jemand etwas (und nein, ich bitte nicht um eine Rechtsberatung)?
Dabei denke ich z.B. an Filme, die nicht in Europa vertrieben werden, oder an alte Musik die von keinem Label mehr vertrieben wird.
Jedoch finde ich keine Quelle mehr. Weiß da jemand etwas (und nein, ich bitte nicht um eine Rechtsberatung)?