Ich habe gerade diesen Telepolis Artikel entdeckt, der einen relevanten Einblick in die IP-Nutzerdaten Herausgabepraxis der Deutschen Telekom gibt:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33998/1.html
Danach werden IP-Adressdaten bei Musik in der Regel nur Herausgegeben, wenn das Erscheinungsdatum weniger als 6 Monate zurückliegt, weil dann in der Regel die kommerzielle Ausbeutung bereits abgeschlossen ist.
Wenn die 6 Monate überschritten sind muss der Antragsteller nachweisen, dass der Eingriff gerechtfertigt ist, zum Beispiel weil ein Titel immer noch recht populär in den Charts platziert ist.
Damit könne man auch vor Gericht argumentieren, wenn ein Provider die Daten doch herausgegeben hat. Es ist ja nicht jeder bei der Telekom.
Das ist zwar alles andere als eine Sicherheit, aber es suggeriert zumindest, dass man beim Beschaffen und Verbreiten vergriffener Werke keine fiktiven, exorbitanten Schadenssummen hinnehmen muss, wenn der Rechteinhaber die Sache verfolgt.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33998/1.html
Danach werden IP-Adressdaten bei Musik in der Regel nur Herausgegeben, wenn das Erscheinungsdatum weniger als 6 Monate zurückliegt, weil dann in der Regel die kommerzielle Ausbeutung bereits abgeschlossen ist.
Wenn die 6 Monate überschritten sind muss der Antragsteller nachweisen, dass der Eingriff gerechtfertigt ist, zum Beispiel weil ein Titel immer noch recht populär in den Charts platziert ist.
Damit könne man auch vor Gericht argumentieren, wenn ein Provider die Daten doch herausgegeben hat. Es ist ja nicht jeder bei der Telekom.
Das ist zwar alles andere als eine Sicherheit, aber es suggeriert zumindest, dass man beim Beschaffen und Verbreiten vergriffener Werke keine fiktiven, exorbitanten Schadenssummen hinnehmen muss, wenn der Rechteinhaber die Sache verfolgt.