Legale Downloads

Ich habe gerade diesen Telepolis Artikel entdeckt, der einen relevanten Einblick in die IP-Nutzerdaten Herausgabepraxis der Deutschen Telekom gibt:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33998/1.html

Danach werden IP-Adressdaten bei Musik in der Regel nur Herausgegeben, wenn das Erscheinungsdatum weniger als 6 Monate zurückliegt, weil dann in der Regel die kommerzielle Ausbeutung bereits abgeschlossen ist.
Wenn die 6 Monate überschritten sind muss der Antragsteller nachweisen, dass der Eingriff gerechtfertigt ist, zum Beispiel weil ein Titel immer noch recht populär in den Charts platziert ist.

Damit könne man auch vor Gericht argumentieren, wenn ein Provider die Daten doch herausgegeben hat. Es ist ja nicht jeder bei der Telekom.

Das ist zwar alles andere als eine Sicherheit, aber es suggeriert zumindest, dass man beim Beschaffen und Verbreiten vergriffener Werke keine fiktiven, exorbitanten Schadenssummen hinnehmen muss, wenn der Rechteinhaber die Sache verfolgt.
 
Ich frage mich grad folgendes: Macht man sich irgendwie strafbar, wenn man sich etwas digital "beschafft", das weder in Deutschland zu kriegen noch irgendwie in D nen Lizenznehmer oder Ableger des eigentlichen Rechteinhabers hat? Es also gar keinen wie auch immer gearteten Markt und damit Schaden geben kann? Offensichtlich Strafbares wie z.B. KiPo oder Rechtsextremes mal außen vor gelassen ...

Beispiel meinerseits: Der Film "Beatsreet" von 1984.
Ist m.W. nirgends auf DVD zu bekommen. :-(
Hab den allerdings auch noch nicht in brauchbarer Qualität zum download gefunden.
Scheint wohl irgendwie in der Versenkung verschwunden zu sein der Film.
Selbst wenn man wollte nicht legal/illegal zu bekommen.
Einzige Quelle ist die hier:
http://video.google.de/videoplay?docid=9216094888669478564#
Aber wie gesagt: Auf DVD nicht zu finden.
 
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