CW
Netswimmer
Das gibts doch nicht!
Da registriert sich jemand im Forum unter einem bestimmten Namen und prompt muss der Forenbetreiber zahen!
@saintjoe: dann fang schon mal an, unsere Nicknames zu überprüfen.
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html (incl. Dokumente)
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Da registriert sich jemand im Forum unter einem bestimmten Namen und prompt muss der Forenbetreiber zahen!
@saintjoe: dann fang schon mal an, unsere Nicknames zu überprüfen.
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html (incl. Dokumente)
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Klage gegen Internet-Forum (Ironsport.de)
Streitpunkt: Der Benutzername eines Forenmitglieds entspricht einem geschützten Markennamen
Heutiges Datum: 10. Juni 2005
Kann der Betreiber eines privaten Internet-Forums rechtlich belangt werden, wenn eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen, gegen bestehende Gesetze verstößt?
Allem Anschein nach kann er das! Denn wenn sich ein Besucher in einem Internet-Forum anmeldet und sich selbst den Namen einer Firma, eines Produktes oder einer Marke gibt, von der er selbst vielleicht auch gar nichts weiß, dann kann es passieren, dass man als Forenbetreiber von eben dieser Firma verklagt wird, weil der von ihnen rechtlich geschützte Markenname ohne Einverständnis genutzt wird.
Dies würde wohl den Untergang jedes Internetforums bedeuten, da es einem Forenbetreiber unmöglich ist, jeden angemeldeten Benutzernamen auf markenrechtliche Ähnlichkeiten hin zu überprüfen. Welcher Webmaster würde bei solchen Aussichten wohl noch ein Diskussionsforum aufmachen wollen?
Dennoch wurde der Betreiber eines der größeren Foren in Deutschland (Ironsport.de) aus eben diesem Grunde von einer Anwaltskanzlei angeschrieben. Im vorliegenden Fall geht es um einen Streitwert von sagenhaften ¤ 100.000 -- man bedenke, dass der Forenbetreiber eine Privatperson und keine Firma ist. Auf diese Summe wird er verklagt, sofern er der von der Anwaltskanzlei vorbestimmten und äußerst kurz bemessenen Frist von 3 Tagen (bzw. nur einem Werktag) nicht nachkommt. Falls er aber in dieser Zeit einwilligt, beläuft sich die Rechnung immerhin noch auf ¤ 5.206,31, was für eine privat betriebene Internetseite bzw. deren Betreiber nicht gerade wenig ist. Zudem muss der betreffende Benutzername geändert oder gelöscht werden, was auch darauf hinausläuft, dass alle Spuren, die jemals in Verbindung mit diesem Namen in der Datenbank auftauchen, restlos beseitigt werden. Andernsfalls wird er aufgefordert den vollen, oben genannten Streitwert zu zahlen.
Diese Forderung wurde gestellt, ohne im Vorfeld einen Hinweis, eine Warnung oder nur eine Bitte auszusprechen.
Bei dem betreffenden Forum (Ironsport.de) handelt es sich um ein öffentliches Internet-Forum, in dem die Nutzung kostenfrei ist. Die Seite finanziert sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.
#####################################################Streitpunkt: Der Benutzername eines Forenmitglieds entspricht einem geschützten Markennamen
Heutiges Datum: 10. Juni 2005
Kann der Betreiber eines privaten Internet-Forums rechtlich belangt werden, wenn eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen, gegen bestehende Gesetze verstößt?
Allem Anschein nach kann er das! Denn wenn sich ein Besucher in einem Internet-Forum anmeldet und sich selbst den Namen einer Firma, eines Produktes oder einer Marke gibt, von der er selbst vielleicht auch gar nichts weiß, dann kann es passieren, dass man als Forenbetreiber von eben dieser Firma verklagt wird, weil der von ihnen rechtlich geschützte Markenname ohne Einverständnis genutzt wird.
Dies würde wohl den Untergang jedes Internetforums bedeuten, da es einem Forenbetreiber unmöglich ist, jeden angemeldeten Benutzernamen auf markenrechtliche Ähnlichkeiten hin zu überprüfen. Welcher Webmaster würde bei solchen Aussichten wohl noch ein Diskussionsforum aufmachen wollen?
Dennoch wurde der Betreiber eines der größeren Foren in Deutschland (Ironsport.de) aus eben diesem Grunde von einer Anwaltskanzlei angeschrieben. Im vorliegenden Fall geht es um einen Streitwert von sagenhaften ¤ 100.000 -- man bedenke, dass der Forenbetreiber eine Privatperson und keine Firma ist. Auf diese Summe wird er verklagt, sofern er der von der Anwaltskanzlei vorbestimmten und äußerst kurz bemessenen Frist von 3 Tagen (bzw. nur einem Werktag) nicht nachkommt. Falls er aber in dieser Zeit einwilligt, beläuft sich die Rechnung immerhin noch auf ¤ 5.206,31, was für eine privat betriebene Internetseite bzw. deren Betreiber nicht gerade wenig ist. Zudem muss der betreffende Benutzername geändert oder gelöscht werden, was auch darauf hinausläuft, dass alle Spuren, die jemals in Verbindung mit diesem Namen in der Datenbank auftauchen, restlos beseitigt werden. Andernsfalls wird er aufgefordert den vollen, oben genannten Streitwert zu zahlen.
Diese Forderung wurde gestellt, ohne im Vorfeld einen Hinweis, eine Warnung oder nur eine Bitte auszusprechen.
Bei dem betreffenden Forum (Ironsport.de) handelt es sich um ein öffentliches Internet-Forum, in dem die Nutzung kostenfrei ist. Die Seite finanziert sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.