soul_rebel
ist immer auf der flucht
Ich weiß nicht ob das jeder mitbekommen hat, die News sind von letzter Woche.
Auf jeden Fall überlegt das OpenBSD-Projekt (Theo de Raadt) Klage gegen einige Linux-Kernel-Entwickler einzulegen wegen Urheberrechtsverletzung.
Dabei geht es eigentlich um nicht weniger als die Frage ob BSDL und GPL kompatibel sind, bzw. wann man BSD-Code relizensieren darf.
Hier erst mal link:s:
http://kerneltrap.org/OpenBSD/Atheros_Driver_Developments
http://swik.net/OpenBSD+gpl
Es geht um den Port der OpenBSD-Atheros Treiber nach Linux, wobei der Code mit einigen Änderungen unter der GPL neuveröffentlicht wurde. Laut Theo de Raadt waren die Änderungen wohl zu gering um vor dem Urheberrecht ein abgeleitetes Werk darzustellen, dadurch könne keine Relizensierung stattfinden.
Das wirft natürlich viel größere Fragen auf, ob man einfach BSD-lizensierten Code "unfrei" machen kann (ohne Änderungen) und vor allem sehr wichtig, da es wahrscheinlich oft vorkommt, ob es denn überhaupt möglich ist ein BSD-lizensierte Komponente unverändert mit einer GPL-Komponente zu linken, denn nach dem Linken müsste ja laut GPL der komplette Code unter der GPL stehen - was ja dann wiederum eine Relizensierung wäre
Es scheint als habe sich die Position von Theo de Raadt auch grundsätzlich geändert, hat er früher noch die BSDL über die GPL gelobt, weil er Bürokraten ablehne und keine Zeit in Rechtsstreiten verbringen möchte und sich außerdem freue wenn sein Code andere Systeme sicherer und besserer mache.
Auf jeden Fall überlegt das OpenBSD-Projekt (Theo de Raadt) Klage gegen einige Linux-Kernel-Entwickler einzulegen wegen Urheberrechtsverletzung.
Dabei geht es eigentlich um nicht weniger als die Frage ob BSDL und GPL kompatibel sind, bzw. wann man BSD-Code relizensieren darf.
Hier erst mal link:s:
http://kerneltrap.org/OpenBSD/Atheros_Driver_Developments
http://swik.net/OpenBSD+gpl
Es geht um den Port der OpenBSD-Atheros Treiber nach Linux, wobei der Code mit einigen Änderungen unter der GPL neuveröffentlicht wurde. Laut Theo de Raadt waren die Änderungen wohl zu gering um vor dem Urheberrecht ein abgeleitetes Werk darzustellen, dadurch könne keine Relizensierung stattfinden.
Das wirft natürlich viel größere Fragen auf, ob man einfach BSD-lizensierten Code "unfrei" machen kann (ohne Änderungen) und vor allem sehr wichtig, da es wahrscheinlich oft vorkommt, ob es denn überhaupt möglich ist ein BSD-lizensierte Komponente unverändert mit einer GPL-Komponente zu linken, denn nach dem Linken müsste ja laut GPL der komplette Code unter der GPL stehen - was ja dann wiederum eine Relizensierung wäre
Es scheint als habe sich die Position von Theo de Raadt auch grundsätzlich geändert, hat er früher noch die BSDL über die GPL gelobt, weil er Bürokraten ablehne und keine Zeit in Rechtsstreiten verbringen möchte und sich außerdem freue wenn sein Code andere Systeme sicherer und besserer mache.
Vielleicht resultiert seine Verärgerung auch aus dem kürzlich beendeten Streit über eine GPL-Verletzung seitens des OpenBSD-Projekts, die von der Linux-Gemeinde direkt für eine öffentliche Schlammschlacht genutzt wurde.www.openbsd.org schrieb:We want to make available source code that anyone can use for ANY PURPOSE, with no restrictions.