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Kann sein , ich hab seinen Namen vergessen und der liebe Mensch war kompetent und hat sich mit Open Source beschäftigt und der gab uns Verweise im Internet.Es ist jetzt wichtiger zu wissen ob die BSD Lizenzen gültig sind oder ist amerikanisches recht?Ich denke es ist amerikanisches Recht.Ich mag die GPLv2 schon nicht ;-).
Mir dümpelt da im Kopf ein Video durch den Kopf vom CCC, da hat doch ein Anwalt die GPLv3 in Ansätzen erklärt und meinte auch, das er dazu diese mehrmals lesen musste.
Ne, die ist von Anwälten für Anwälte.
Bitte?Ohne die GPL könnte man *BSD nicht kompilieren
Ich hab nichts gegen die GPLWas habt ihr alle die GPL?
also hast du auch was gegen die GPLUnd ich glaube kaum, dass die Lizenz geändert wird, solange Richard Stallman lebt. Aber schön wäre es.
Die 4-Clause-BSDL ist mit der GPL inkompatibel, d.h. "du darfst code nicht mischen" (auch nicht dynamisch zusammenlinken). Ein Betriebsystem ist aber eine Sammlung von Software und kein Derivat im eigentlichen Sinne, insofern ist problemlos möglich jede Art von Software mit GPL-Software zusammen zu vertreiben, solange du die Bedingungen der GPL für die GPL-lizensiert Software einhälst.Stimmt das die BSD-Vier-Klausel-Lizenz nicht mit der GPL vertrieben werden darf? Dann wäre doch NetBSD, PC-BSD, DesktopBSD illegal, oder verstehe ich das falsch?
Dazu fehlen dir wohl die Vergleichswerte. Reine Spekulationen ohne wirklichem Sinn.Ohne die GPL könnte man *BSD nicht kompilieren, es würde kein KDE und kein Gnome geben.
Ja, völlig falsch. (Wenn man keine Ahnung hat .....)Stimmt das die BSD-Vier-Klausel-Lizenz nicht mit der GPL vertrieben werden darf? Dann wäre doch NetBSD, PC-BSD, DesktopBSD illegal, oder verstehe ich das falsch?
Er wollte damit wohl sagen, dass es keinen Compiler unter einer BSD-Lizenz gibt, der z. Zt. in der Lage ist, sowohl Kernel als auch Userland eines BSD-Systems komplett zu übersetzen (ja, ich weiß dass bei OpenBSD was in der Pipe ist, und wenn das mal funktioniert, lässt es sich bestimmt auch richtung Free-/NetBSD ausweiten).Bitte?
Ich bin auch kein Lawyer, aber heisst das, dass wenn ein System mit z.B. 10000000 Kunden drauf abkachel, ich 1000000€ Schaden habe, ich den Author verklagen kann, wenn es ein BUG war den er verschuldet hatte? Abmahnwelle lässt grüßenzumindest bei grober Fahrlässigkeit haftet der Autor trotzdem.
aber die Projekte haben doch die freie Wahl, ob sie jetzt auf GPL3 umsteigen oder nicht.
wer bekommt Probleme?
Was denkst du denn wird durch GPLv3 groß anders (also in deinen Augen schlimmer)?
Was habt ihr alle die GPL?
Ohne die GPL könnte man *BSD nicht kompilieren, es würde kein KDE und kein Gnome geben. Und ich glaube kaum, dass die Lizenz geändert wird, solange Richard Stallman lebt. Aber schön wäre es.
Stimmt das die BSD-Vier-Klausel-Lizenz nicht mit der GPL vertrieben werden darf? Dann wäre doch NetBSD, PC-BSD, DesktopBSD illegal, oder verstehe ich das falsch?
Inwiefern haben die BSDs bei aktuellen Versionen von gcc die freie Wahl? Ich dachte, die gibt es nur noch unter GPLv3 und nicht mehrfachlizensiert?
Dazu hat sich FreeBSD entschieden, bis jetzt scheinen diese ach-so-wichtigen Anwälte aber noch nicht so viel Gefahren entdeckt zu haben, oder?Die BSD-Projekte haben Probleme damit: FreeBSD muss Anwälte zur Klärung der GPLv3-Problematik heranziehen,
Zwingt sie ja auch keiner zu. Können ja eine alte Version weiterpflegen wenn sie wollen, oder sich ein proprietären Compiler kaufen.NetBSD-Entwickler wollen nicht mehr auf aktuelle Versionen von GCC updaten
Naja, Fakt ist: bis jetzt wars nicht wirklich wichtig, sonst hätte sich ja jemand die Mühe gemacht. Fakt ist auch, es gibt im Moment keine Alternativen.Ohne GPL (GCC) könnte man kein BSD kompilieren.
Das hört sich so an wie "Ohne Microsoft hätten wir heute keine PCs.".
Man, wenns nicht der GCC wäre, würde man einen anderen Compiler benutzen bzw. es hätte einen anderen gegeben, der den Zweck erfüllt. GCC ist nicht der einzige C-Compiler auf diesem Planeten. Dann hätten die BSD-Jungs einen BCC (BSD Compiler Collection) entwickelt. In der Not findet sich immer ein Weg.
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