kann man Filme von Netflix & co downloaden?

Interessant! Welcher VPN ist das, mit dem man eine deutsche IP vortäuschen kann?
Einer der bekanntesten ist wohl NordVPN. Ob der alle seine Versprechungen bezüglich privacy halten kann ist mehr als fraglich. Fürs umgehen von GeoBlocking aber mehr als ausreichend, du kannst IPs bzw. Standorte in fast jedem Land wählen.

Als ich mal aus der Videothek eurer deutschen ÖR naschen wollte, hab ich mir das aber kurzerhand selbst gebaut. Mit z.b. wireguard ist VPN einrichten ein Kinderspiel und günstige VPS gibts in D ab 4 Euro im Monat. Privacy oder ähnliches hat man da natürlich Null.
Wie ist diese Aussage zu verstehen? Funktioniert nur HD unter Firefox nicht, oder funktioiert generell das Streaming von DRM nicht mit dem Firefox?

Also es ist schon ca ein Jahr her, als ich das zuletzt getestet hab. Ich hab dann einfach immer den Edge unter Win oder Chromium unter Lin genommen, da diese sowieso bei mir installiert sind. Derzeit hab ich kein laufendes Netflix Abo, sonst würd ichs schnell testen.

Damals war der Stand (hab auch mit dem Netflix Support geschrieben): Firefox (und allgemein Geräte/Browser die gewisse DRM Standards nicht unterstützen oder wo Netflix glaub sie seinen irgendwie unsicher) wiedergabe nur bis 720p.
Netflix verwendet für verschiedene Auflösungen unterschiedlche DRM Standards wie es scheint, bzw. setzt verschiedene voraus. Teilweise ist das auch ziemlich willkürlich, so kann ich auf meinem Tablet mit ChromeOS mit der Netflix-App die dort als AndroidApp läuft nur 720p schauen, im normalen Chrome Browser aber FullHD.
 
Damals war der Stand (hab auch mit dem Netflix Support geschrieben): Firefox (und allgemein Geräte/Browser die gewisse DRM Standards nicht unterstützen oder wo Netflix glaub sie seinen irgendwie unsicher) wiedergabe nur bis 720p.
Netflix verwendet für verschiedene Auflösungen unterschiedlche DRM Standards wie es scheint, bzw. setzt verschiedene voraus. Teilweise ist das auch ziemlich willkürlich, so kann ich auf meinem Tablet mit ChromeOS mit der Netflix-App die dort als AndroidApp läuft nur 720p schauen, im normalen Chrome Browser aber FullHD.

Ein bischen googeln hat das bestätigt, bei android scheint das teilw. wirklich sehr willkürlich zu sein, bei Linux/Windows ist zumindest full-hd im Chrome und maximal 720p im Firefox verfügbar. (Disney+ und Amazon Prime als Netflix Konkurenz liefert wohl sogar nur magere 480p)

Soweit ich weiß muss aber nicht nur der Browser sondern auch die restlichen Systeme die entsprechenden Standards unterstützen (Also z.B. der angeschlossene Monitor/Fernseher, evtl. auch der GPU-Treiber)
 
Ein bischen googeln hat das bestätigt, bei android scheint das teilw. wirklich sehr willkürlich zu sein, bei Linux/Windows ist zumindest full-hd im Chrome und maximal 720p im Firefox verfügbar. (Disney+ und Amazon Prime als Netflix Konkurenz liefert wohl sogar nur magere 480p)
Derzeit hab ich ein Paramount+ Abo laufen, da läuft FullHD in Firefox (nur unter Win getestet).

Soweit ich weiß muss aber nicht nur der Browser sondern auch die restlichen Systeme die entsprechenden Standards unterstützen (Also z.B. der angeschlossene Monitor/Fernseher, evtl. auch der GPU-Treiber)

Bin mir nicht 100%ig sicher, aber glaube das ist im HDMI bzw. DP Standard. Also jeder halbwegs aktuelle Monitor mit HDMI/DP sollte das können.
 
Alle großen Streaminganbieter nutzen Google Winevide als DRM. Winevine unterscheidet zwischen sogenannten Level, abhängig von dem Schutzgrad, den es den per durch es gesicherten Daten gewähren kann. Die Streaminganbieter entscheiden anhand des Level, welcher Content ausgeliefert wird. Ist der Level zu gering, gibt es nur noch Suppe in SD-Auflösung. Der Level berechnet sich aus allen Gliedern der Wiedergabekette, die Kette ist grob Winewine -> GPU -> per HDCP gesichert an das Display -> in das Panel.

Der große Schwachpunkt ist der Weg von Windevine bis zu der GPU, denn dort ist es unter Umständen möglich die entschlüsselten Inhalte ohne allzu große kriminelle Energie über den Displayserver abzugreifen oder aus dem VRAM auszulesen. Um das zu verhindern, wird einiges an fragwürdiger Magie eingesetzt. Für das höchste Widevine Level 1 braucht es eine Trusted Execution Enclave, also einen aus dem umgebenden System nicht zugreifbaren Hardwarebereich, in dem das Schlüsselmanagement, die Entschlüsselung und die Verabreitung durch durch GPU stattfinden. In der x86-Welt ist das z.B. Intel TXT oder Nvidias namenslose GPU-Implementierung. Das wird nur von sehr wenigen Software-Kombinationen unterstützt, daher gibt es zum Beispiel kein Netflix 4k Video unter freien Betriebssystemen.

Level 2 ist ein seltsamer Hybrid, der immer noch eine Trusted Execution Enclave braucht, aber weniger Arbeit in ihr ausführt. Daher sind die Anforderungen geringer. Chrome und Firefox unter freien Betriebssystemen sind immer im niedrigsten Level 3, einer rein softwareseitigen Entschlüsselung. Das viele Streaminganbieter wie wieder Netflix Chrome und Chromium mit transplantiertem Chrome-Widevine Full-HD ermöglichen, Firefox aber maximal 720p scheint eher ein Misstrauen in Firefox Medienwiedergabefähigkeiten als Misstrauen in Widevine unter Firefox zu sein. Dafür spricht auch, dass die FullHD-Sperre für Firefox nicht durch das DRM implementiert ist. Oder zumindest bis vor einiger Zeit nicht war.
 
Derzeit hab ich ein Paramount+ Abo laufen, da läuft FullHD in Firefox (nur unter Win getestet).

Ich hab Paramount+ über Prime, Disney+ und momentan auch Netflix gebucht, das nutze ich aber seltener und Buche ich immer mal 1,2 Monate wenn ich akut was gucken möchte.
(Ich hab aber kein Auflösungsproblem da ich recht banal die native Windows-App oder den Fire-TV Stick nutze :( - einer der gründe für mich Windows zu verwenden ist tat sächlich keine Lust zu haben mich mit dem Kack regelmäßig näher zu beschäftigen)

Bin mir nicht 100%ig sicher, aber glaube das ist im HDMI bzw. DP Standard. Also jeder halbwegs aktuelle Monitor mit HDMI/DP sollte das können.
Ja aber die Frage kam ja von nen Benutzer der dafür bekannt ist, sehr alte, historische Hardware immer wieder zu verwenden, sonst hätt ichs glaub ich nicht erwähnt.
 
tat sächlich keine Lust zu haben mich mit dem Kack regelmäßig näher zu beschäftigen
Falls doch wer Lust darauf hat, kann das via Linuxulator hinbiegen.
Widevine kriegt man via www/linux-widevine-cdm
Will man das in seinem www/chromium nutzen braucht man zusätzlich noch www/foreign-cdm

der dafür bekannt ist, sehr alte, historische Hardware immer wieder zu verwenden
Ich hab ja da immer so 'ne Steampunk-Szenerie im Kopf. :-)
 
Interessant! Welcher VPN ist das, mit dem man eine deutsche IP vortäuschen kann?
VPN war für mich zwar nicht unbekannt, aber wie immer, wenn man da erst anfängt und FreeBSD benutzt, muss man sich mit der Materie befassen und damit warm werden. Deshalb stolperte ich zunächst über OPENVPN und kam nicht gleich auf WIREGUARD. Mein Plan war es gewesen, einen eigenen VPN an meinem Wohnort in DE zu installieren. Als ich das Testweise erst mal in meinem eigenen Netz realisiert hatte, musste ich feststellen, dass inzwischen an meinem Wohnort der Provider durch einen Verwandten gewechselt war und ich keinen Zugang mehr zum Netz hatte. Pech.
Der nächste Schritt wäre gewesen, einen Server in DE zu mieten und dort einen VPN zu realisieren. Gleichzeitig hatte ich ich mich aber auch für Anbieter interessiert, die einen solchen Service (openvpn) direkt anbieten und auch mit einem davon gespielt. Das funktionierte aber nicht und ich stellte eine Support-Anfrage, die mir in sehr kurzer Zeit kompetent beantwortet wurde.
Der gleiche Anbieter machte mir dann einige Monate später ein Sonderangebot und ich kaufte dort für mehrere Jahre deren VPN für etwa 60$? So genau weiß ich es nicht mehr.
Dieser Provider ist privado
Einen anderen habe ich nie probiert, aber mit diesem bin ich zufrieden. Die Performance ist ziemlich gut mit den VPNs in Frankfurt und immer noch gut genug mit denen in Wien und Zürich. Andere privado-VPNs habe ich auch nicht probiert.
 
Falls doch wer Lust darauf hat, kann das via Linuxulator hinbiegen.
Widevine kriegt man via www/linux-widevine-cdm
Will man das in seinem www/chromium nutzen braucht man zusätzlich noch www/foreign-cdm
Danke für den Hinweis. Habe es mal ausprobiert und die beiden Ports installiert. In Chromium kann man dann tatsächlich Musik von Spotify anhören. Ich nutze nach wie vor als Linuxulator den C7. Ich nehme dann mal an, die Anleitung im internationalen Forum in der erklärt wird, wie man zum Nutzen von Widevine die Ubuntu-Umgebung installiert, ist damit unnötig oder überholt?
An der Stelle mal eine andere Frage: Offenbar gibt es Widevine nicht für 64-Bit Architekturen? Ein Googeln hat das bestätigt. Hier ein Screenshot von meinem FreeBSD-Hauptrechner, aber auf dem Raspbi 3 mit Raspios 11 64-Bit kam die gleiche Meldung, auf Xbian (was 32-Bit ist), hat es geklappt.
Was soll das? Es sollte doch auf der Hand liegen, dass man sich ein 64-Bit System auf 64-Bit Hardware installiert, aber dann gibt es Widevine nur für 32-Bit?
Und wenn es wie gesagt mit den o.g. Ports in Chromium klappt, heißt das dann, dass Widevine hier als 32-Bit Anwendung installiert wird und über die 32-Bit Libraries ausgeführt wird? Und wenn ja, warum klappt das dann mit Kodi nicht?
 

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An der Stelle mal eine andere Frage: Offenbar gibt es Widevine nicht für 64-Bit Architekturen? Ein Googeln hat das bestätigt. Hier ein Screenshot von meinem FreeBSD-Hauptrechner, aber auf dem Raspbi 3 mit Raspios 11 64-Bit kam die gleiche Meldung, auf Xbian (was 32-Bit ist), hat es geklappt.
Was soll das? Es sollte doch auf der Hand liegen, dass man sich ein 64-Bit System auf 64-Bit Hardware installiert, aber dann gibt es Widevine nur für 32-Bit?

arm64 != jedes 64 Bit-System. Für amd64 (ich nehme an dein Hauptrechner hat diese Architektur, aber vielleicht ist es auch irgend was exotisches) gibt es das auf jedenfall. Arm64 ist wohl tatsächlich nicht so einfach.
 
arm64 != jedes 64 Bit-System.
Schon klar. Habe ja nur gesagt, dass die Fehlermeldung von Kodi auf beiden Systemen kommt und dass in irgendwelchen Foren behauptet wird, dass es das nicht gäbe und dies auch nicht die Schuld der Entwickler sei, weil es sich dabei um Closed Source handelt.

Für amd64 (ich nehme an dein Hauptrechner hat diese Architektur, aber vielleicht ist es auch irgend was exotisches) gibt es das auf jedenfall.
Ja, amd64 und nichts exotisches. Jedenfalls erscheint die Fehlermeldung aus dem Screenshot auf diesem Rechner. Aber auf diesem ist ja FreeBSD installiert und nicht Linux. Vielleicht ist das der Grund, warum Kodi hier kein geeignetes Widevine findet und installieren kann. Jedenfalls nicht über das Addon "Crackle", welches es ja installieren will.
Die Ports linux-widevine-cdm und foreign-cdm funktionieren dann zwar für Chromium, aber nicht für Firefox oder Kodi.
 
Ja, amd64 und nichts exotisches. Jedenfalls erscheint die Fehlermeldung aus dem Screenshot auf diesem Rechner. Aber auf diesem ist ja FreeBSD installiert und nicht Linux. Vielleicht ist das der Grund, warum Kodi hier kein geeignetes Widevine findet und installieren kann. Jedenfalls nicht über das Addon "Crackle", welches es ja installieren will.
Die Ports linux-widevine-cdm und foreign-cdm funktionieren dann zwar für Chromium, aber nicht für Firefox oder Kodi.

Das ist ja eine Linux-Binary die über den Linuxator oder wie das ding bei FreeBSD heißt ausgeführt wird, oder?
 
Jedenfalls nicht über das Addon "Crackle", welches es ja installieren will.
Die Ports linux-widevine-cdm und foreign-cdm funktionieren dann zwar für Chromium, aber nicht für Firefox oder Kodi.


Nunja, das Firefox nicht (bzw. nur sehr begrenzt) funktioniert ist ja bekannt und wurde hier auch schon erwähnt. Auch unter Linux und Windows nicht. Kodi und Kodi Addons sind halt wieder ne andere Sache.
 
So manches Kodi/-plugin/-addon verlässt dann auch den Graubereich einer Ländersperrenumgehung und greift auch via torrent auf Material zu, das will man dann nicht unbedingt. Schon gar nicht, wenn man das vorher nicht weiß. :)
 
So manches Kodi/-plugin/-addon verlässt dann auch den Graubereich einer Ländersperrenumgehung und greift auch via torrent auf Material zu, das will man dann nicht unbedingt. Schon gar nicht, wenn man das vorher nicht weiß. :)
Crackle ist im offiziellen Addon Repository enthalten und wird genannt als Addon, mit welchem man völlig legal Filme und Serien von Sony angucken kann. Es sind dementsprechend auch ältere Filme und Serien.
 
mir geht es gerade trotzdem so, dass ich mich an alte Zeiten erinnert fühle, wo "Linux" gleichbedeutend mit Möglichkeiten zu illegalem Fernsehen benutzt wurde. Nur ein Gefühl, bei dieser Diskussion gerade.

Niemand wird bezweifeln, dass ich mit VLC einen vollkommen legalen Player für viele Multimedia-Formate habe.
Wenn ich den nun nicht benutzte, um einen Stream aus einem Internetangebot zu betrachten oder zu hören, sondern gleich einen "Mitschnitt" der Sendung fertige, kann das aber trotzdem illegal sein, wenn es nämlich gegen die Regeln des Anbieters verstößt.

Damit will ich nicht behaupten, das Angebot der Kodi-Plugins mache derartiges möglich oder stehe gar dafür. Persönlich ist mir Kodi zu aufgeblasen, als dass ich das nutzen möchte. Deshalb kann ich dazu auch nichts weiter sagen.
Mich regt es schon auf, dass automatisch Cover aus dem Internet geladen werden, um Filme danach zu finden, dass die eigene Sammlung dazu komplett durchforstet und in Datenbanken gelegt wird. Ich möchte so etwas nicht und habe andere Gewohnheiten, an denen ich gerne weiter festhalten möchte.
Kodi passt nicht gut zu mir und für Netflix hatten wir das ja auch schon herausgefunden.
 
Niemand wird bezweifeln, dass ich mit VLC einen vollkommen legalen Player für viele Multimedia-Formate habe.
Wenn ich den nun nicht benutzte, um einen Stream aus einem Internetangebot zu betrachten oder zu hören, sondern gleich einen "Mitschnitt" der Sendung fertige, kann das aber trotzdem illegal sein, wenn es nämlich gegen die Regeln des Anbieters verstößt.

Lasst euch nicht immer das Narrativ der Contentindustrie einreden. Wenn du ein legales Angebot konsumierst, ist es dein Recht davon eine Privatkopie anzufertigen - sofern du dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgehst. In deinem Beispiel VLC ist das nicht der Fall, da VLC keine wirksamen Kopierschutzmechanismen umgehen kann. Die Regeln der Anbieter sind dabei für deutsches Recht ziemlich belanglos. Für dieses Recht zahlst du übrigends mit der Pauschalabgabe (D) bzw. Speichermedienvergütung (A). Und zwar automatisch bei jedem Datenträger, Flashspeicher, Handy, Drucker, uvm... den du kaufst. Also nutze es ;)
 
Das ist ja eine Linux-Binary die über den Linuxator oder wie das ding bei FreeBSD heißt ausgeführt wird, oder?
Sieht so aus. Ich verstehe aber dann trotzdem nicht, warum Chromium als native FreeBSD-Applikation mithilfe einer Linux-Binary über den Linuxulator auf einmal DRM-Inhalte wiedergeben kann?
Persönlich ist mir Kodi zu aufgeblasen, als dass ich das nutzen möchte.
Nun, mit dem Hinweis auf das Plugin in #58 wollte ich Dir nur genau Deine ursprüngliche Frage "Kann man Filme von Netflix & co downloaden?" beantworten. Wenn Du Kodi als möglicherweise einziges Tool, mit welchem man das so vielleicht machen kann, nicht benutzen willst, dann bleibt Dir eigentlich nur das, was man schon lange vor dem Eintritt des Streaming-Zeitalters gemacht hat: Torrent downloaden und dann mit vlc oder sonst einem Player angucken...
 
Wenn du ein legales Angebot konsumierst, ist es dein Recht davon eine Privatkopie anzufertigen
Auch wenn ich Dir grundsätzlich zustimme, wäre ich mit dem Begriff "Recht" vorsichtig. Denn ein Recht ist im Zweifel einklagbar. Und das hast Du bei der Privatkopiegeschichte nicht. Das ist eher so was wie eine Duldung.

sofern du dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgehst.
Das mit den "wirksamen Kopierschutz" ist ja eine ziemlich merkwürdige Konstruktion. Man könnte ja intuitiv meinen, wenn der wirksam ist, dann ist er ja auch nicht umgehbar. Sprich: Alles was sich umgehen lässt ist demzufolge kein wirksamer Kopierschutz.

Tatsächlich sind die Anforderungen an "wirksam" relativ lasch. Selbst einfachste und leicht knackbare Verschlüsselungen fallen im Zweifel darunter.
Allerdings ist die Regelung für den privaten Rahmen eh irrelevant. Wenn Du zuhause was "knackst", um das selbst zu konsumieren, dann bist Du von dem Verbot nicht betroffen (verboten ist es trotzdem, wird aber nicht verfolgt).

Anders sieht es freilich aus, wenn Du das "geknackte" Material wieder in Umlauf bringst. Aber das darfst Du ja sowieso nicht. Egal ob geschützt/geknackt oder nicht.

Wie Du richtig sagst ist es für den vorliegenden Fall belanglos. Wollte es nur mal der vollständigkeithalber ergänzt haben. :-)

kann das aber trotzdem illegal sein, wenn es nämlich gegen die Regeln des Anbieters verstößt.
Das kann der Anbieter natürlich in seine Nutzungsbedingungen reinschreiben.
Mal davon abgesehen, das es für den Streaminganbieter ja nicht so ohne Weiteres sichtbar ist, ob Du aufzeichnest oder guckst. Aber nehmen wir mal an, der hat da Indizien. Dann wirst Du natürlich immer noch nicht ins Gefängnis geworfen, aber der Anbieter könnte Dir z.B. kündigen oder zumindest vorübergehend sperren.

Jetzt kommen wir wieder zum Anfang des Postings: Hätten wir so was wie ein Recht auf Privatkopie, hätte man an der Stelle einen Hebel, um gegen die entsprechenden Verbotsklausel in den Nutzungsbedingungen vorzugehen.
 
Was Menschen alles für einen Aufriss machen um den Streaminganbietern Geld bezahlen zu dürfen :ugly:

Ich hatte Netflix und zeitweise auch Prime parallel, als es da noch allen Content gab. Ich wäre auch bereit eine Gebühr ähnlich der GEZ zu zahlen, wenn ich dann bequem alles gucken kann. Wenn ich für den wenigen (aber inzwischen verteilten) Content, den ich gucke, aber gleich 5 Abos abschließen muss, wohlgemerkt in den Premium-Versionen, und dann auch noch mit DRM gegängelt werde... dann sage ich Nein Danke und hole mir die Unterhaltung woanders.
 
Ich verstehe aber dann trotzdem nicht, warum Chromium als native FreeBSD-Applikation mithilfe einer Linux-Binary über den Linuxulator auf einmal DRM-Inhalte wiedergeben kann?
Technisch wird das so gelöst, das Du Dein nativen FreeBSD-Chromium hast und darin ein "Plugin", welches den Content zur der Linuxlib widevine (die dann halt per Linuxulator läuft) weiterleitet (und natürlich auch wieder zurück für die Darstellung im Chromium). Wenn man so will, eine Art Proxy.

dann sage ich Nein Danke und hole mir die Unterhaltung woanders.
Und zwar hier im Forum. :-)
 
Nur blöd, dass es (Recht auf Privatkopie, afaik nicht einklagbar) die Abmahnanwälte bei torrents nicht interessiert, die werfen ihr Schleppnetz einfach aus. Das mag in anderen Ländern keine Rolle spielen, wenn man unbedarft ist, sollte man aber trotzdem nicht rumexperimentieren.
Kodi und torrent an sich ist freie und legale Software, problematisch ist immer nur der content. Am Ende weiß man auch nie, was man für eine Datei bekommt. Da kann von schädlich (Trojaner) bis anders illegal (Missbrauch) alles dabei sein.

Wir sind keine Juristen, daher reizt das Thema bitte nicht aus zur Bezugsquellendiskussion oder Anleitungen etc.
 
Nur blöd, dass es (Recht auf Privatkopie, afaik nicht einklagbar) die Abmahnanwälte bei torrents nicht interessiert, die werfen ihr Schleppnetz einfach aus. Das mag in anderen Ländern keine Rolle spielen, wenn man unbedarft ist, sollte man aber trotzdem nicht rumexperimentieren.

Kommt darauf an, was ihr unter Einklagbar versteht. Ich kann niemanden dazu zwingen, mir eine Privatkopie zu ermöglichen, ja. Aber wenn es mir im Rahmen des Gesetzes möglich ist, kann ich mich sehr wohl gegen etwaige Abmahnungen wehren und dieses Recht somit einklagen.

Torrents sind idr. auch nicht legal - da eine klar illegale Vorlage für meine Kopie dient. Wenn dein Kumpel sich die DVD aber gekauft hat, und dir (und nur dir) als Torrent zum DL gibt ist das okay.

Ad Abmahnanwälte: Eine Abmahnung spricht kein Recht, das macht ein Richter. JEDER Anwalt wird bestätigen, dass man sowas nie unterschreibt und im Großteil der Fälle nichtmal beachten sollte. Ich hab das selbst schon 2mal erlebt (nicht wegen Urheberrecht), gezahlt hab ich nie was, ans Gericht gings auch nie, bei einer ist mein Anwalt fast lachend vom Stuhl gekippt weil die so absolut unhaltbar war.

In Ö haben wir seit kurzem wenigstens ein Gesetz, dass Anwälte nicht ohne Mandat abmahnen dürfen. kA ob ihr in D sowas habt.
 
Aber wenn es mir im Rahmen des Gesetzes möglich ist, kann ich mich sehr wohl gegen etwaige Abmahnungen wehren und dieses Recht somit einklagen.
Naja. Du kannst Dich insofern dagegen wehren, das Abmahnung sich nicht rechtlich begründen lassen.
Denn abmahnen kann man Dich ja erst mal wegen allem möglichen Blödsinn. Um eine Abmahnung abzuwehren musst Du ja kein bestehendes Recht heranziehen, welches Dir die Handlung explizit erlaubt, sondern es reicht zu zeigen, das Du kein Recht verletzt bzw. die Abmahnung unhaltbar ist.

Insofern ist das schon noch mal abzugrenzen von "einklagbaren Recht".

bei einer ist mein Anwalt fast lachend vom Stuhl gekippt weil die so absolut unhaltbar war.
Ja. Es geht ja bei solchen Abmahnungen auch nicht darum das zur Not vor Gericht auszufechten, sondern einfach mal zu gucken, ob jemand zahlt. Das sind ja meistens auch so Massenabmahnungen. Das ist so ein bisschen wie bei SPAM oder Ransomware-Angriffen, wo einfach massenhaft Mails verschickt werden und es ja reicht, wenn nur ein Bruchteil auf rechnung.pdf.exe klickt.
 
Gefühlt haben wir hier nur Gummi und absichtlich schwammig formuliert, in vielen Köpfen triggert es vollautomatisch torrent=illegal und das finde ich einfach nur übel. Allein die Tatsache, dass man nicht gegen Abmahnungen an sich schießt, sagt vieles aus. Der Anwalt will Geld drucken, dass der selbst Raubkopien als Köder anfertigt liegt daher wohl auch nahe.
Halbwissen: Man hat sich vor einiger Zeit gefeiert, dass man das auf 100€(?) gedeckelt hat (an der Wurzel will man ja nie anpacken) und dann noch die Störerhaftung reingemischt. :ugly:
 
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