NetBSD Lizenz

Ararat++

Well-Known Member
Hallo,

warum benutzt NetBSD noch die 4-Klausel-Lizenz? Hat man kein Interesse an einer Relizenzierung oder ist ein Versuch dazu gescheitert? Oder ist etwas dazu im Gange?

Ich meine alle BSDs haben die Werbeklausel entfernt, außer NetBSD.

Hat jemand mal entsprechende Mailinglisten-Archive parat wo darüber diskutiert wurde?

thegraze
 
Ja, sie wollen durch die Werbeklausel erreichen, das ihre Arbeit auch öffentlich gewürdigt wird. Ohne die Werbeklausel würde z.B. ein normaler User niemals "Dieses Produkt enthält Software von NetBSD und seinen Mitwirkenden" zu Gesicht bekommen. Weiterhin wollen sie das jeder ihre Arbeit frei nutzen können soll. Solange diese Vorgaben eingehalten werden.
 
Meint ihr dass man das ändern wird?

Ich meine OpenBSD hat ne höhere Anerkennung trotz der ISC-Lizenz.

Ich glaub mit der BSD 4Cl. wirbt man Firmen eher ab
 
Ich denke nicht, das man darüber diskutieren oder urteilen sollte. Jeder hat das Recht die Lizenz vorzuschreiben, die er für sein Werk für richtig hält. Ob es Firmen abschreckt, ist wahrscheinlich. Aber das wird sicherlich mit einkalkuliert. Wenn sich jemand für die GPL entscheidet, wird er damit auch diverse Kunden abschrecken. Aber das ist mit einkalkuliert.

Ich selber finde die 4cl-BSDL nicht schlimm. Würde ich ein Produkt basierend auf NetBSD entwickeln, würde ich halt die Werbeklausel umsetzen. Es steht ja nicht drin, wo sie überall rein soll. Es würde z.B. reichen, das ganze in das Handbuch oder auf die Verpackung abzudrucken. Ist doch kein großer Akt, den einen Satz noch mit reinzunehmen!? Ist höchstens mit der GPL unvereinbar. Aber dann hat halt die GPL "verloren", wenn ich mich trotzdem für NetBSD entscheidet. Wenn mir die 4cl-BSDL nicht gefällt, muß ich mich halt nach einem anderen Produkt umsehen... wenn ich denn was besseres finde. :D Und wem OpenBSD besser gefällt, soll halt OpenBSD nehmen. Ich würde als NetBSD-Entwickler deshalb meine Lizenz auch nicht ändern.

Man sollte die Lizenzbedingungen der NetBSD-Entwickler tolerieren. Sie haben auch eine plausible und legitime Begründung abgegeben, was will man da jetzt noch spekulieren oder diskutieren?
 
Berkeley-style licenses are a happy medium: they allow people to copy and modify the software, so long as we get name recognition and our names aren't used without our permissions.
Das ganze deckt sich in gewisser Weise mit
Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.
der BSD-Lizenz.
Meinermeinung nach bedeutet dass, dass man nicht zu viel damit werben darf, oder täusche ich mich da?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das sind zwei verschiedene Lizenz-Absätze, um die es geht:

* 3. All advertising materials mentioning features or use of this software
* must display the following acknowledgement:
* This product includes software developed by the NetBSD
* Foundation, Inc. and its contributors.
* 4. Neither the name of The NetBSD Foundation nor the names of its
* contributors may be used to endorse or promote products derived
* from this software without specific prior written permission.
Ich bin kein Jurist, da sollte man also jemand fragen, der sich wirklich damit auskennt. Aber ich interetiere das so:
Bei 3. geht es darum zu sagen, dass das eigene Produkt Software oder Teile von NetBSD enthält ("mentioning features or use of this software").
Bei 4. geht es darum, dass das eigene Produkt von NetBSD abstammt oder abgeleitet ist ("derived from this software"). Wenn es das ist, muss man zusätzlich eine Erlaubnis einholen, um das publik zu machen.

Nennenswerte Features oder ganze Software zu benutzen, ist weniger gefährlich für NetBSD Foundation, als wenn man deren Arbeit ableitet und wo möglich noch modifiziert. Denn bei letzterem könnten sich Bugs einschleichen, für die NetBSD Foundation verantworlich gemacht werden würde. Deshalb wollen sie ihre Namen nur mit Erlaubnis veröffentlicht sehen.

Wenn man aber nur Features nutzt, kommt einfach nur die 3.-Klausel rein... ohne Erlaubnis.
 
Wenn es das ist, muss man zusätzlich eine Erlaubnis einholen, um das publik zu machen.
Sorry aber das nehme ich dir nicht ab. Ich denke, man darf nur nicht den Namen "NetBSD" für das darauf basierende Produkt nutzen.
Sonst hätte sich ja OpenBSD die Erlaubnis holen müssen um einen Fork von NetBSD zumachen, die sie bestimmt nicht bekommt hätten.
 
Es geht um den Namen. Wenn ich NetBSD forke und sage "Diese Software enthält Code aus dem NetBSD-Projekt" ist das legitim und sogar gefordert. Wenn ich allerdings auf mein Werbeplakat schreibe "Dies Produkt ist gut, weil es Code vom NetBSD enthält", brechte ich die vierte Klausel. Da NetBSD eine eingetragene Marke ist, besagt diese Klausel auch nur, was das Gesetz in eigentlich allen Ländern der Welt eh vorschreibt (der Grund, weshalb FreeBSD sie entfernt hat). Sie tut also niemanden weh.
 
Nun ja. Das ändert natürlich nicht die Lizenz des vorhandenen Codes. Deswegen wird nicht gleich das ganze Projekt GPL-kompatibel.
 
Nun ja. Das ändert natürlich nicht die Lizenz des vorhandenen Codes.
der Seite schrieb:
At the same time, all the code which was contributed to the NetBSD
Foundation has been modified to use the new 2-clause NetBSD license.
[...]
Martin Husemann has gone through our trees and modified the licences,
where applicable. The first pass of this sweep changed over 5900
files in src alone.
;)
 
Mein erster Gedanke war auch, eigentlich schön. Je kürzer die Lizenz desto besser. Mein zweiter Gedanke war: "Schade, jetzt ist auch NetBSD GPL-kompatibel."

Passt irgendwie in den Streit.
 
Ich vermute, dass die Änderung auch dem Fluss von Code von NetBSD zu anderen BSDs vereinfacht.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass NetBSD mit der zunehmend schrumpfenden Bedeutung an exotischen Hardware-Architekturen abseits des Mainstreams langsam die Felle davon schwimmen und man jetzt einfach den NetBSD-Code maximal verbreiten möchte ohne Beschränkungen und sich dadurch dann neue Impulse erhofft.
 
Wow..schon erstaunlich wie viele Leute Zeit haben ihren Nachmittag mit einer Sinnlosen Diskussion auf Heise zu vergeuden. Kommen ja doch zu keinem Ergebnis bei der Diskussion. Phänomenal wie manche Fankinder da abgehen.
 
Ich sitze hier im Labor und überwache einen Test um zu sehen ob meine Änderungen am Testsystem funktionieren.

Das ist ziemlich langweilig und gibt Freiraum für solche Dinge.
 
Mir kam NetBSD die ganze Zeit so vor, als ob es ein Versuchs-Projekt war. Nein, nicht das es halb funktioniert... sondern so wie ich es wahrgenommen habe. Das hatte sicherlich damit zu tun, das die Lizenz dazu beigetragen hat, das es nirgends "ernsthaft" "verpflanzt" wurde.

Die Werbeklausel fand ich dagegen eigentlich immer legitim. Nicht zwingend notwendig, aber als Entscheidung verständlich.

Gut, jetzt wo alle drei großen BSDs die gleiche Lizenz haben, frage ich mich, ob es da in 10 Jahren noch im Code einen nennenswerten Unterschied geben wird? Weil wenn die Code im großen Stil hin und her kopieren können, wird es sicherlich bald eine Angleichung in der Implementierung geben.
 
Kamikaze schrieb:
Schade, jetzt ist auch NetBSD GPL-kompatibel.

Seit wann denn das? Nur dass die Lizenz keine Werbungsklausel mehr hat, macht sie doch nicht kompatibel zur GPL! Der Code der mit der neuen BSD-Lizenz ausgegeben wurde, kann nicht unter die GPL gestellt werden. Andersherum schon gar nicht.

http://netbsd.org/about/redistribution.html schrieb:
*-
* Copyright (c) 2008 The NetBSD Foundation, Inc.
* All rights reserved.
*
* This code is derived from software contributed to The NetBSD Foundation
* by
*
* Redistribution and use in source and binary forms, with or without
* modification, are permitted provided that the following conditions
* are met:
* 1. Redistributions of source code must retain the above copyright
* notice, this list of conditions and the following disclaimer.
* 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright
* notice, this list of conditions and the following disclaimer in the
* documentation and/or other materials provided with the distribution.
*
* THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE NETBSD FOUNDATION, INC. AND CONTRIBUTORS
* ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED
* TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR
* PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE FOUNDATION OR CONTRIBUTORS
* BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR
* CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF
* SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS
* INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN
* CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE)
* ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE
* POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.
*/

Die Lizenz ist ja nun kurz und knackig, wie es sich nun mal für eine gute Lizenz gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, jetzt wo alle drei großen BSDs die gleiche Lizenz haben, frage ich mich, ob es da in 10 Jahren noch im Code einen nennenswerten Unterschied geben wird? Weil wenn die Code im großen Stil hin und her kopieren können, wird es sicherlich bald eine Angleichung in der Implementierung geben.
Na klar, die BSDs sind schon nennenswert unterschiedlich. Ich hoffe es kann die Entwicklung noch beschleunigen, obwohl natürlich ein reger Quelltextaustausch bereits stattfindet.
 
Mir kam NetBSD die ganze Zeit so vor, als ob es ein Versuchs-Projekt war. Nein, nicht das es halb funktioniert... sondern so wie ich es wahrgenommen habe. Das hatte sicherlich damit zu tun, das die Lizenz dazu beigetragen hat, das es nirgends "ernsthaft" "verpflanzt" wurde.

Die Werbeklausel fand ich dagegen eigentlich immer legitim. Nicht zwingend notwendig, aber als Entscheidung verständlich.

Gut, jetzt wo alle drei großen BSDs die gleiche Lizenz haben, frage ich mich, ob es da in 10 Jahren noch im Code einen nennenswerten Unterschied geben wird? Weil wenn die Code im großen Stil hin und her kopieren können, wird es sicherlich bald eine Angleichung in der Implementierung geben.

Im Falle NetBSD könnte ich mir das ebenfalls vorstellen, da gerade die Portabilität auf so viele Plattformen zunehmend irrelevant wird und gerade moderne Plattformen von ihren Herstellern nichtmehr wie früher gegen OpenSource Portierungen nichtmehr in dem maße abgeschottet werden wie z.B. der UltraSparc 3 oder auch hppa. Außerdem verlieren derart Proprietäre Plattformen ja auch zunehmend an Bedeutung wodurch ich weniger den Code von NetBSD gefährdet sehe als deren Zielsetzung, da diese wie ich finde langsam überflüssig wird.

Code sharen die BSD Projekte ja untereinander schon länger, da die BSD Lizenzen untereinander ja afaik kompatibel sind. Das einzig neue ist die kompatibilität zur GPL.
Ich habe NetBSD seit einigen Jahren nichtmehr näher betrachtet, weswegen ich das Projekt auch nicht groß weiter Verfolge, allerdings habe ich in letzter Zeit recht häufig gehört dass einige Teile des Projekts zunehmend verwaisen, nurnoch spärlich oder gar nicht weiterentwickelt werden. Daher denke ich dass sich viele NetBSD Entwickler über kurz oder lang in Richtung der anderen BSD Projekte orientieren. Die Frage dabei ist was dann aus dem Projekt wird. Wird es die Brücke zwischen den anderen Projekten spannen und versuchend das Beste aus diesen zu vereinen oder wird es in einem der anderen Projekte aufgehen. Die Kompatibilität zur GPL ist dabei jedoch fast irrelevant, da dies bei den anderen Projekten ja bereits der Fall ist.
 
Seit wann denn das? Nur dass die Lizenz keine Werbungsklausel mehr hat, macht sie doch nicht kompatibel zur GPL! Der Code der mit der neuen BSD-Lizenz ausgegeben wurde, kann nicht unter die GPL gestellt werden.
"Gestellt" nicht. Veränderte Versionen können aber unter der GPL veröffentlicht werden, solange die Copyright-Notice erhalten bleibt. Insofern ist die 2-Clause und die 3-Clause BSDL GPL-kompatibel. Auch nachzulesen hier [1].
Andersherum schon gar nicht.
Das ist sowieso klar ;)


[1] http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#GPLCompatibleLicenses
 
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