NetBSD Lizenz

Geänderte Versionen des Quelltextes brauchen nicht veröffentlich werden. :-) Du darfst ihn sagar verkaufen oder in Deine Produkte einbinden. Die Lizenz, welche es ermöglicht ist ganz in meinem Sinne. Das macht die Lizenz nicht kompatibel (im Sinne der Gleichwertigkeit von Eigenschaften).

Dass die GNUschisten den geänderten Quelltext unter ihre faschistuide Lizenz stellen, ist unschön, wenn man möglichst freie Software haben will. Nun, wenn es die Lizenz erlaubt... Aber trotzdem wehre ich mich gegen den Begriff Kompatibilität, wenn eigentlich Assimilation fremder Quelltexte gemeint ist!
 
Außerdem. wenn Linux vom NetBSD-Quelltext profitiert, wird die Welt ein Stück besser. =)
 
Ich habe NetBSD seit einigen Jahren nichtmehr näher betrachtet, weswegen ich das Projekt auch nicht groß weiter Verfolge, allerdings habe ich in letzter Zeit recht häufig gehört dass einige Teile des Projekts zunehmend verwaisen, nurnoch spärlich oder gar nicht weiterentwickelt werden. Daher denke ich dass sich viele NetBSD Entwickler über kurz oder lang in Richtung der anderen BSD Projekte orientieren.
Nun, ich habe es immer so gesehen, dass NetBSD seit ungefähr sieben bis acht Jahren langsam aber sicher den Bach runtergeht. Immer langsamere Fortentwicklung, teilweise Codeüberalterung, etc. Ich fand es sehr schade, weil NetBSD immer das System war, was Neuerungen wagte, während andere abwarteten. Viele dieser Neuerungen wurden in andere Systeme portiert, FreeBSD nutzt z.B. eine Fortentwicklung von NetBSDs rc-System und einen verschlimmbesserten NetBSD-USB-Stack. In den letzten Jahren wurde das aber immer weniger und weniger...
Daher war ich recht erfreut, als NetBSD begann sich stärker im Bereich SMP zu engagieren. Hiermit meine ich nicht, dass die CPUs in der dmesg auftauchen, sondern dass sie auch sinnvoll genutzt werden. Dort ist NetBSD auf einem sehr guten Weg und bereits heute OpenBSD um weiten überlegen[1]. Nun kommt die Lizenzänderung noch dazu. All das macht NetBSD wieder interessanter und könnte dem Projekt nicht nur das langfristige Überleben sichern, sondern auch wieder zu erhöhter Relevanz zurückführen. Ich hoffe auf jeden Fall das beste für sie und wünschen NetBSD viel Glück für die Zukunft :)

[1]: http://people.freebsd.org/~kris/scaling/netbsd-pgsql.png (mir ist bewusst, dass die Grafik schon recht alt ist, aber ich wüsste nun auf die schnelle nicht, wo ich bessere Zahlen bekomme)
 
@sheep: Ich will hier jetzt definitv keine Diskussion aufmachen, aber wenn du meinst GNU hätte was mit Faschismus zu tun, oder sei irgendwie faschistoid, dann hast du entweder im Geschichstunterricht nicht aufgepasst oder redest von einem anderen Verein als ich.
 
Ich meine es im wahrsten Sinn des Wortes als: zur Macht geführte politische Bewegung! Welchen Grund sollte es sonst haben, ein Stück Quelltext, nach Veränderung in eine andere zwar offene aber "UNFREIE" Lizenz zu überführen?

Unke hier nicht über meine politische/geschichtliche/gesellschaftliche Bildung!
 
Ich meine es im wahrsten Sinn des Wortes als: zur Macht geführte politische Bewegung! Welchen Grund sollte es sonst haben, ein Stück Quelltext, nach Veränderung in eine andere zwar offene aber "UNFREIE" Lizenz zu überführen
Es hat keinen Sinn, aber BSD-Software in die GPL-Hölle eingehen zu lassen, entspricht wohl genau der Vorstellung vieler GNU-Fans.

GPL-Software ist ja gewissermaßen proprietär (GPL-Software kann man nur in/mit GPL-Software verwenden) und GPL-Fans wollen die Freiheit der BSD-Lizenz ja gar nicht, sondern sie bevorzugen die Zwänge der GPL und wollen ihr Verständnis von reduzierter Freiheit am liebsten gerne für alle Software.

Eigentlich würde ich es begrüßen, wenn BSD-Software sich auch im GNU-Lager durchsetzt. Aber leider ist die GPL ja eine Einbahnstraße und es kann nichts GPL-lizensiertes in unsere BSDs zurückfließen. :( Selbst wenn man wöllte. 1x GPL, immer GPL.
 
Was hat keinen Sinn? Es ist Politik der FSF Quelltexte unter die GPL zu veröffentlichen. Wie Du schon sagtest, GPL ist proprietär. Dies dient dazu Macht auszuüben. Entwickler werden gezwungen Änderungen ebenfalls unter die GPL zu stellen und zu veröffentlichen etc.

Die GPL läßt Dir keine Möglichkeit die Lizenz von DEINER abgeleiteten Arbeit zu ändern. Wenn man Freiheit absolut definiert wie: "Eine Frau ist schwanger, oder nicht." bzw. man sagst die BSD-Lizenz hat ein Niveau, dass man ruhig von Freiheit sprechen kann. Dann folgt im Umkehrschluß, dass die GPL unfrei ist, weil sie eben nicht den (für mich) definierten Grad an Freiheit besitzt. Da gibt es auch keine Grauzone wie halbfrei oder so.

Dass die GNUschisten die BSD-Lizenz akzeptieren kann man sich abschmiken. Die wollen es ja so wie es ist! Die wollen GPL v3 etc. -- einzig aus machtpolitischen Gründen (faschistoid)*.

Weil das so ist führt die Disskusion im Kreis und es ist sinnvoll diese für mich hier zu beenden.

*) ist natürlich ein Kunstwort :-)
 
Also.... ich sage mal direkt voraus, dass ich niemanden zu einer anderen Lizenz überreden will oder ähnliches, aber ich denke wirklich, dass hier mehr Verschwörungstheorien und gefährliches Halbwissen vertreten unf verbreitet wird als gut ist fürs Karma ;)

1. Die Einstellungen/Meingungen/Ideologien der FSF(E) und des GNU-Projekts
!= Einstellungen/Meingungen/Ideologien der "Linux-Nutzer"
!= Einstellungen/Meingungen/Ideologien vieler Entwickler wie Linus Torvalds.
Dafür gibt es Beispiele noch und nöcher (die meisten Linux-Distros installieren unfreie Software; die geringe Mitgliederzahl der FSF; anti-GNU-Gelaber von Linus Torvalds; schleppende Akzeptanz der GPLv3; die Akzeptanz von Blobs etc pp).

Von einer Machtposition der FSF zu sprechen ist also absoluter Humbug. Gerade nicht. Frag doch mal den durchschnittlichen Ubuntu-Nutzer wer Richard Stallman ist!

2. Du sagst die FSF "strebe zur Macht" oder ähnliches. Mit welchem Ziel denn bitte? Was für Machtpolitik? Inwieweit äußert sich denn die Macht der FSF? Inwiefern gibt zum Beispiel die GPL-Lizenz der FSF macht?
Entwickler werden gezwungen Änderungen ebenfalls unter die GPL zu stellen und zu veröffentlichen etc.
Welche Entwickler? Wenn ich ein Programm entwickle, du mein Nutzer bist und es verändern willst musst du dich an die GPL halten und Änderungen unter der GPL veröffentlichen.
Damit gehe ich sicher, dass ich die Änderungen überhaupt kriege und deine Nutzer auch die Möglichkeiten, die ich dir gegeben habe.
Ist das nicht legitim? Die FSF hat von diesem Vorgang übrigens garnichts (kriegt das wahrscheinlich nicht mal mit).
(Ich habe hier bewusst auf das Wort Freiheit verzichtet, da es in dem Kontext mühselig ist zu diskutieren und schon oft genug wurde)

3. Habt ihr glaube ich wirklich einiges einfach missverstanden:
sheep schrieb:
Die GPL läßt Dir keine Möglichkeit die Lizenz von DEINER abgeleiteten Arbeit zu ändern.
Das ist auch totaler Humbug. Das Urheberrecht lässt sich überhaupt nicht gegen den Urheber verwenden. Wenn du alleiniger Urheber eines Werks bist kannst du damit machen was du willst. Du kannst jederzeit die Lizenz ändern.
endorphine schrieb:
Aber leider ist die GPL ja eine Einbahnstraße und es kann nichts GPL-lizensiertes in unsere BSDs zurückfließen.
Wenn eine Library schreibst unter der BSDL kann diese von einem GPL-Projekt verwendet werden und fällt bei Distribution unter die GPL. Nichtsdestotrotz ist die Library BSD-lizensiert und es ist möglich bsdlizensierte Änderungen beizusteuern und am Ende die veränderte BSD-lizensierte Library einzeln unter der BSDL zu verbreiten.
Die Praxis zeigt, dass BSDL-Software kaum relizensiert wird, sondern fast immer die Lizenzwahl des ursprünglichen Urhebers beibehalten wird (bitte kommt nicht mit dem einen Streit OpenBSD vs. linux-atheros-treiber-schreibern). Es gibt sehr viel bsd lizensierte Software in allen GNU/Linux-Distritbutionen, die weiterhin unter der BSDL steht.

4. Finde ich es immer wieder verwunderlich wie Verfechter der BSDL beharrlich verteidigen, dass man mit ihrem Code alles machen können soll, sich auch überhaupt nicht daran stören wenn er zu proprietärer Software wird, die ihren Nutzer garkeine Rechte einräumt, aber empört aufschreien wenn die Möglichkeit besteht, dass Code unter die GPL fallen könnte und zukünftige Nutzer nur ein "paar Rechte" bekommen.
Der größte Vertreiber von relizensierten BSD-Code und großer Vertreiber von proprietärer Software bis hin zu DRM ist Apple. Die genießen in der BSD-Community komischerweise viel Ansehen, während die "GNUshisten" die Welherrschaft wollen...
 
Eine ernsthafte Frage: darf eine Library die vom Urheber unter neuer BSDL vertrieben wird, von einem GPL-Projekt in GPL umgewandelt werden? :confused: Das BSDL-Code in GPL eingesetzt werden kann, ist mir klar. Aber die BSDL darf doch nicht einfach für null und nichtig erklärt werden? Ich als Urheber darf doch nur das Werk wieder unter einer anderen Lizenz stellen, wenn ich will?
 
Hmm..eine interessante Frage, aber ich denke die Antwort ist: doch, das geht! Denn im Grunde genommen wird hier der gesamte Code der library unter einer neuen Lizenz veröffentlicht. Ob nun Teile oder vollständig: Der Code aus einer BSDL darf unter einer neuen Lizenz veröffentlicht werden. Ist natürlich ein bisschen anders gedacht gewesen, aber vom Grundsatz her vollkommen korrekt. Ich wüsste nicht, dass es eine extra Klausel gibt, die explizit das ausschließen würde.
 
Eine ernsthafte Frage: darf eine Library die vom Urheber unter neuer BSDL vertrieben wird, von einem GPL-Projekt in GPL umgewandelt werden? :confused: Das BSDL-Code in GPL eingesetzt werden kann, ist mir klar. Aber die BSDL darf doch nicht einfach für null und nichtig erklärt werden? Ich als Urheber darf doch nur das Werk wieder unter einer anderen Lizenz stellen, wenn ich will?

siehe dir dazu den von soul_rebel angesprochenen streit zwischen openbsd und den linuxern über den ath5k-treiber an. genau das ist da nämlich gemacht worden...
 
Eine ernsthafte Frage: darf eine Library die vom Urheber unter neuer BSDL vertrieben wird, von einem GPL-Projekt in GPL umgewandelt werden? :confused: Das BSDL-Code in GPL eingesetzt werden kann, ist mir klar. Aber die BSDL darf doch nicht einfach für null und nichtig erklärt werden?
Der SINN der BSDL ist quasi, dass der Code unter anderen Lizenzen weiterentwickelt werden kann, solange die Copyright-Notiz erhalten bleibt. Das ist der Unterschied zu Copyleftlizenzen die erzwingen, dass der Derivate unter derselben Lizenz bleiben.
amin schrieb:
Ich als Urheber darf doch nur das Werk wieder unter einer anderen Lizenz stellen, wenn ich will?
Nein, das ist ja genau der Punkt wo sich die BSDL z.B. von der GPL
unterscheidet. Deswegen gibts es ja die proprietären Forks von BSD-Software.
 
Nein, das ist ja genau der Punkt wo sich die BSDL z.B. von der GPL
unterscheidet. Deswegen gibts es ja die proprietären Forks von BSD-Software.

der urheber darf die lizenz schon ändern, weil er ja entscheidet, welche lizenz er verwendet (diverse projekte dienen als bsp.). wenn er dann eine version unter einer anderen lizenz rausbringt, ist feierabend mit gpl ;). die gpl besagt nur, dass _änderungen_ (von dritten) ebenfalls unter die gpl gestellt werden müssen

EDIT: falls nun mehrere leute an der sache mitgearbeitet und code beigesteuert haben, müssen die natürlich dieser änderung zustimmen oder der code entfernt werden
 
siehe dir dazu den von soul_rebel angesprochenen streit zwischen openbsd und den linuxern über den ath5k-treiber an. genau das ist da nämlich gemacht worden...
Da kamen andere Sachen hinzu und wurden von Theo etwas vermischt:
1) Die Copyright-Notiz wurde entfernt. Das ist ein Verstoß gegen die BSDL.
2) Theo hat angezweifelt ob die im Unfang gemachten Änderungen reichen um nach internationalem Abkommen als abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts zu gelten (erst ein abgeleitetes Werk kann relizensiert werden).
3) Theo hat auf "moralischer" Ebene argumentiert, dass es unfair sei den Code zu relizensieren.
 
der urheber darf die lizenz schon ändern, weil er ja entscheidet, welche lizenz er verwendet (diverse projekte dienen als bsp.). wenn er dann eine version unter einer anderen lizenz rausbringt, ist feierabend mit gpl ;). die gpl besagt nur, dass _änderungen_ (von dritten) ebenfalls unter die gpl gestellt werden müssen
Das habe ich oben ja auch geschrieben. Meine Antwort Bezog sich auf Amins Frage, dass nur der urheber die Lizenz ändern dürfe (auch bei BSDL). Was nicht der Fall ist.
 
soul_rebel, haste was geraucht Du verpeilter GNUschist? Wenn Du meine Sätze nicht verstehst oder falsch interpretiert ist das Dein Problem. ---> ignore
 
*lach*
Entschuldigung, aber soul_rebel ist ein Moderator oder Administrator und es ist nicht erlaubt, diese zu ignorieren.

Mir armes Würstchen ist es nicht erlaubt.
 
Mach' mal halblang. Soul's Argumente sind Wasserdicht. Ich mag die GPL auch nicht aber du schießt hier echt über das Ziel hinaus.
 
Schade, anscheinend ist es (immernoch) nicht möglich in diesem Ramen über Lizenzen zu reden.
Mein Post war weder gedacht, jemand von der BSDL zu GPL zu bewegen, noch war er gedacht dich, Sheep, irgendwie anzugreifen. Ich habe lediglich versucht eine differenziertere Betrachtung auf die Nutzer, Programmierer und Urheber der GPL zu geben und einige Mythen zu klären. Anscheinend ist das nicht gelungen, ich ziehe daraus die Konsequenz nicht mehr Zeit in solche Diskussionen zu investieren, da ich als Mod auch nicht Gegenstand von Streitereien werden will.

Ich hoffe wir schaffen es in der Community irgendwann zu einem Punkt wo man etwas toleranter und differenzierter über das Thema Lizenzen sprechen kann und nicht gleich die "andere Seite" beleidigt.
 
@ *Sheep:

Man muss es ja nicht übertreiben.

Ich bevorzuge die BSDL akzeptiere zur Not aber auch andere Lizenzen wie GPL oder ClosedSource Software
schließlich erlaubt das ja die BSDL.

Deiner Einstellung nach würdest du imho eher ins GNU/FSF-Lager passen ;)
 
Ich denke der Knackpunkt liegt darin, dass in diesem Beispiel der Atheros-Treiber von einer freien-offenen (BSD) in eine nichtfreie-offene (GPL) und nicht in eine nichtfreie-closed Lizenz relizenziert wurde, weil nun Code vom BSD Respository ins GPS-rep fließen kann, aber nicht zurück. Das allein wäre ja nicht schlimm, wenn ein Grund dafür existiert, es gibt aber keinen, denn die Linuxer könnten ja in einem, zwar geforkten, BSD-Rep entwickeln und alles erst beim ausliefern umlizenzieren.

2. Der Autor einer Software kann diese lizenzieren wie er will,dass auch mehrfach, aber Änderungen in einem GPL-fork von BSD-Software können eben nicht wieder in das BSD-Rep eingehen.

PS: Ich habe die "I-DONT-CARE-ABOUT-THE-DEFINITON-OF-FREEDOM-RIGHT-NOW"-Tags wegen tollkühner Annahme von Denkvermögen der Gegenseite entfallen lassen.
 
"Gestellt" nicht. Veränderte Versionen können aber unter der GPL veröffentlicht werden, solange die Copyright-Notice erhalten bleibt.

Nein, koennen sie nicht. Alle BSD-Lizenzen sowie die z.Z. von OpenBSD bevorzugte modifizierte ISC-Lizenz enhalten explizit einen Hinweis darauf, dass die Lizenz erhalten bleiben muss: "Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies."

Insofern ist die 2-Clause und die 3-Clause BSDL GPL-kompatibel.

Mit Kompatibilitaet ist die Moeglichkeit gemeint, 2- oder 3-Clause BSD-lizensierten Code in ansonsten unter der GPL stehenden Projekten zu verwenden und zu verbreiten. Der Code selbst darf *nicht* einfach unter die GPL gestellt werden.

Beispiel: jemand schreibselt irgend ein Programm, stellt das unter die GPL, verwendet aber strlcpy(3)/strlcat(3) von OpenBSD. Das ist erlaubt, das gesamte Programm kann unter der GPL verbreitet werden, aber in strlcpy.c und strlcat.c muss die vorhandene Lizenz erhalten bleiben.
 
Das ist eigentlich ganz einfach: Man darf den GPL-Code und BSDL-Code mischen (egal ob eine Libarary in einem Projekt oder gemischter Code in einer Datei), aber wenn man ihn sie verbreitet muss man beide Lizenzen erfüllen. Die Bedingungen der BSDL sind Copyright und Permission Notice und die der GPL sind die der GPL (z.B. der ShareAlike-faktor). Wenn man den BSD-Code vom GPL-Code auftrennt gilt nur die jeweilige Lizenz ansonsten beide.
GPL-kompatibel heißt lediglich, dass eine Lizenz gleichzeitig mit der GPL erfüllt werden kann.
Der Code wird indem Sinne nicht relizensiert, aber die GPL-Bedingungen kommen halt dazu, was einer Relinzesierung gleichkommt (aus der Sicht eines BSDL-Fans ist es keine BSDL mehr, aus sich eines GNU-Fans hat es alle Regeln der GPL).

Und dass ich das sage hat nichts mit meiner eigenen Präferenz zu tun, ich habe mich einfach relativ intensiv mit dem Thema beschäftigt und bin mir ziemlich sicher.

Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.
 
Der Code wird indem Sinne nicht relizensiert, aber die GPL-Bedingungen kommen halt dazu, was einer Relinzesierung gleichkommt (aus der Sicht eines BSDL-Fans ist es keine BSDL mehr, aus sich eines GNU-Fans hat es alle Regeln der GPL).

Nein, das ist falsch! Es findet KEINE Reliziensierung statt, der Code steht NICHT ploetzlich unter der GPL,, nur weil er in einem GPL-Projekt verwendet wird.

Der von mir oben genannte Satz (aus der von ISC abgeleiteten von OpenBSD praeferierten Lizenz) ist doch voellig eindeutig. Ich verstehe nicht, wie man daraus ableiten kann, dass der Code unter einer anderen als der angegebenen Lizenz benutzt, kopiert, veraendert und weitergegeben werden darf.

Wenn jemand ein GPL-Projekt startet, und dafuer einige BSD-lizensierte Teile verwendet, dann kann und darf JEDER die BSD-lizensierten Teile selbstverstaendlich unter den Bedingungen der BSD-Lizenz verwenden.
 
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