BSD-Lizenzen, GPL, u. a., in Teilen ungültig

Ich sehe und hoffe das wird irgendwann für die OSS eine Rechtssituation erhalten das wir genau feststellen können wer welche Zeilen Code dem Projekt hinzugefügt hat und wer dafür die Verantwortung trägt.
Jede OSS, deren Source Code in einem öffentlich zugänglichen Repository verwaltet wird,
erlaubt dir dies. Gewisse Projekte, wie die *BSDs, schon seit über 10 Jahren.

Von daher ist OSS noch lange nicht gescheitert, für einen gegebenen Wert von 'gescheitert'.



Bei Closed Source kannst du nicht einmal nachvollziehen, wer was committed hat.
Da darfst du dich dann mit der Rechtsabteilung einer Firma vergnügen.



Bruce Schneier hatte auch mal die Idee, dass der Hersteller für seine produzierte Software
legal haften solle. Es sei schliesslich wahnsinnig für Software dem Hersteller alle Verpflichtugen
und Haftungen abzunehmen, wo das doch bei einer Mikrowelle niemals akzeptiert würde.

Letztenendes wird das der Käufer entscheiden, wer teuer wertlose Software kauft ist halt selbst schuld.
 
nakal schrieb:
Hardwareschäden aufgrund von Programmierfehlern sind selten, aber da kann der Programmierer auch nichts für, wenn er es nicht mit Absicht gemacht hat.

Bei Grafikkarten geht es aber. Mittlerweile aber zum Glück nicht mehr so einfach wie noch vor 5 Jahren. Ich hab damals mal auf eine Wette hin ein Killerprogramm für ne Tseng ET4000 geschrieben.

Betonung lag aber auch darauf falls dieser Fehler bekannt ist und nicht behoben wurde. Notfalls halt durch sofortiges rausnehmen des Codes, dann ist das fahrlässiges handeln.

Der Randbereich ist halt wohl eher die Frage was mache ich mit Software die z.B. ohne Warnung und reproduzierbar die Partitionstabelle zerschiesst und mir nicht mitteilt das es jetzt die Partitionsdaten zurückschreibt. OpenSuse 10.0 für PPC ist da mein Beispiel. Ich denke das es bei OSS wesentlich einfacher sein dürfte da Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wenn z.B. Fehlercodes nicht ausgewertet werden sondern immer brav optimistisch weitergemacht wird, da hätte ich auch keine Probleme jemand den Arsch wegzuklagen. Wenn er meint das öffentlich zugänglich machen zu müssen um sein ego zufrieden zu stellen ist es ja nicht gleich automatisch gut.
 
Nachfolgendes ist völlig OT:

da hätte ich auch keine Probleme jemand den Arsch wegzuklagen
Ich frage mich woher diese Prozessfreudigkeit kommt.
Wie wenn es so einfach und schnell wäre, wie im Fernsehen.
Dort ist eine Klage in 15min vorbereitet, in 15min vorgetragen und in 15min beurteilt.

In der Realität(TM) kostet es den Mandanten viel Geld, viel Zeit und viel Nerven.
Und am Schluss guckt of nichts raus.

So viele labern von 'Anwalt', 'Prozess', 'verklagen' und beim ersten Kontakt mit dem
Rechtssystem wird ihnen nahe gelegt doch lieber mal mehr Sport zu treiben.
 
llothar schrieb:
Betonung lag aber auch darauf falls dieser Fehler bekannt ist und nicht behoben wurde. Notfalls halt durch sofortiges rausnehmen des Codes, dann ist das fahrlässiges handeln.

Klar. Da ist auch Absicht dahinter. Wenn Du das Xorg zutraust, dann lass die Finger davon. So würde ich es an Deiner Stelle machen.

Der Randbereich ist halt wohl eher die Frage was mache ich mit Software die z.B. ohne Warnung und reproduzierbar die Partitionstabelle zerschiesst und mir nicht mitteilt das es jetzt die Partitionsdaten zurückschreibt.

Hmm Windows 95 und XP.. schwierig gegen Microsoft... Ich würde mich mit denen nicht anlegen, bei einer EULA, die wenn Du sie bestätigst, dann erlaubst, dass schadhafte Programme direkt jeder Zeit und ohne Dein Wissen von Microsoft installiert werden dürfen.

OpenSuse 10.0 für PPC ist da mein Beispiel. Ich denke das es bei OSS wesentlich einfacher sein dürfte da Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wenn z.B. Fehlercodes nicht ausgewertet werden sondern immer brav optimistisch weitergemacht wird, da hätte ich auch keine Probleme jemand den Arsch wegzuklagen.

Ach SuSE? Was meinst Du machen andere Software-Hersteller? Macht Dir das Verklagen Spaß? Daten sind halt weg, Dein Vetrauen ebenfalls. Wie oben erwähnt habe ich es mit Microsoft durchgemacht. Bei Software gibt es aber keine Garantie auf Funktionalität. Es sei denn Du hast irgendwelche Sonderverträge abgeschlossen.

Wenn er meint das öffentlich zugänglich machen zu müssen um sein ego zufrieden zu stellen ist es ja nicht gleich automatisch gut.

Das stimmt. Niemand gibt hier generelle Aussagen über Softwarequalität. Und Du solltest es auch nicht. Ich kann mir vorstellen, dass es gute Open- und Closed-Source Programme gibt. Die Kunst dabei ist, diese zu kennen und entsprechend auszuwählen. Hast Du diese Kenntnisse nicht, ist es grob fahrlässig, Software auf einen Zweck hinzuprügeln und dann erwarten, dass nichts kaputt geht.
 
Wenn jemand diese Situation aufregt, kann er ja immernoch auf die propritären Software Produkte ausweichen. Rechtlich ist man da afaik aber auch nicht besser gestellt. Weil die Beweislast für den aufgetretenen Fehler gem. Abs 4 des von mir o.a. Gesetzes beim Verbraucher liegt.

Fehler die Hardware oder wichtige Daten zerstören sind immer ärgerlich. Verantwortlich machen kann man aber niemanden, der nicht wenigstens fahrlässig gehandelt hat. Vor allem nicht, wenn noch nicht mal nachvollzogen werden kann, wie das überhaupt zu stande gekommen ist. Eine Grafikkarte welche sich durch einen Treiber zerstören lässt sehe ich als Hardware und/oder Dokumentationsfehler. Nicht als Problem des Treibers.
 
Wie soll man auch auf Software eine Garantie geben, z.B. auf ein Betriebssystem? Der Vergleich oben mit der Microwelle ist doch auch recht sinnfrei, die Möglichkeiten der Nutzung sind klar eingeschränkt, die Fehlerquote abschätzbar - gleiches Spiel jetzt z.B. mit BSD? Das ist unmöglich und wäre das Todesurteil für eine jede Software bzw. für Opensource schlechthin.
Betrachten wir es mal von der anderen Seite, die Gesetze berücksichtigen weder Software noch das Internet, ergo wird es auch nie einen endgültigen Fall geben der Rechtssicherheit schafft.
 
Ich habe übrigens für mich selbst eine Lösung gefunden, die darin besteht, die aktuelle 2-Clause-FreeBSD-Lizenz mit einer kleinen Ergänzung zu verwenden, die die Haftung des Lizenzgebers auf grobe Fahrlässigkeit und arglistige Täuschung beschränkt (da sonst auch Haftung für einfache Fahrlässigkeit möglich wäre).

Passend dazu siehe Heise-Artikel zur "Bremer Lizenz":

http://www.heise.de/newsticker/meldung/mail/45764
heise.de schrieb:
Die Lizenz gleicht einige kleine Inkompatibilitäten bestehender Open-Source-Vertriebs- und Nutzungsbedingungen US-amerikanischer Herkunft mit dem deutschen Recht aus. Die wichtigste Anpassung erfolgt in Paragraph 14, der die Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers "auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt".

Die gängigen Lizenzen für freie Software könnten gerade in diesem Bereich bisher nur als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" angesehen werden, erläutert Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), der den Lizenztext entwickelt hat.

In ihnen würde gemäß des US-Copyrights eine Haftung vollkommen ausgeschlossen. Dies könnte im Zweifelsfall dazu führen, dass in Deutschland die allgemeinen "gesetzlichen Regelungen" greifen würden. Ein Lizenzgeber oder Programmierer könnte dann unter Umständen bereits für einfache Fahrlässigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies schließt die Bremer Variante dezidiert aus.
Ich hätte mir diese Formulierung gleich am Anfang des Threads gewünscht, dann wäre es deutlicher gewesen.

(Ich gebe frei und unentgeltlich ab, also Schenkung durch Lizenzgeber. Die anderen Vertragstypen lasse ich deshalb hier weg.)

Dazu kurze Zusammenfassung anhand folgenden Artikels:

http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2002/05/recht/recht.html

1. Pauschale vollständige Haftungsausschlüsse sind in Deutschland unwirksam.

2. "Entweder die Parteien vereinbaren vertraglich, in welchem Umfang der Anbieter für welche Fehler der Software über welchen Zeitraum einstehen soll, oder die Regelungen des gerade überarbeiteten Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommen zur Anwendung."

3. "Schweigen die Verträge zur Gewährleistung oder sind die Vereinbarungen unwirksam, etwa weil sie Rechte des Kunden zu sehr beschneiden, gilt die gesetzliche Regelung."

4. "Sind vertragliche Klauseln unwirksam oder nicht existent, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Hier gilt es, zwischen den gesetzlichen Vertragstypen zu unterscheiden."

5. "Eine wesentlich geringere Gewährleistung ist nach der gesetzlichen Regelung dagegen für die Fälle vorgesehen, in denen freie Software verschenkt wird, sei es mittels Download oder durch kostenlose Abgabe von bespielten Datenträgern. Hier sind die Vorschriften über Schenkungsverträge anzuwenden."

6. "Die Haftung des Schenkers regelt § 524 BGB: Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache, ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Schenker steht für einen Fehler der Software also nur dann ein, wenn er diesen kennt und seinem Vertragspartner verschweigt. Liegen die engen Voraussetzungen des § 524 BGB nicht vor, trifft den Schenker keine Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung."

7. "Es bleibt noch zu klären, welche Rolle die in allen freien Lizenzen anzutreffende Ausschlussklausel für die Frage der Gewährleistung spielt: Im Ergebnis keine, da solche Vereinbarungen nach deutschem Recht unwirksam sind."

8. "Wer freie Software unentgeltlich vervielfältigt und verbreitet hat davon keine Nachteile. Seine gesetzliche Verpflichtung, für Fehler der Software einzustehen, richtet sich nach Schenkungsrecht. Sie ist damit allein auf das arglistige Verschweigen von Fehlern begrenzt. Dies durch vertragliche Klauseln einzuschränken ist nicht möglich."

http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2002/05/recht/recht.html

Für mich ist jetzt alles klar und unproblematisch. :)

Gruß
 
Da der Nutzer keinen Vertrag hat und kein Kunde ist (zumindest aus Entwicklersicht) sehe ich nicht wie er mich (Sicht des Entwicklers) haftbar machen sollte. Egal was die Lizens dazu sagt. Er bekommt ja nicht mal ein Programm, sondern blos einen Plan zum selber bauen.
 
Er hat einen Vertrag mir dem Entwickler, die Lizenz unter dem der Code steht. Der Code ist das Produkt und der "Vertrag" kommt zu stande, wenn du dem Kunden das Produkt anbietest (Internet zum Download) und er es auch in Anspruch nimmt. So denke ich mir das zumindest.
 
I.MC schrieb:
Er hat einen Vertrag mir dem Entwickler, die Lizenz unter dem der Code steht. Der Code ist das Produkt und der "Vertrag" kommt zu stande, wenn du dem Kunden das Produkt anbietest (Internet zum Download) und er es auch in Anspruch nimmt. So denke ich mir das zumindest.

Sofern der Jurist Prof. Dr. Wolf H. Weber mit seinem Aufsatz Freie Software - Befreiung vom Vertragstypenkonzept? richtig liegt, kann von einem Kunden keine Rede sein. Der Herunterladende erbringt keinerlei Gegenleistung, deswegen kommt "eine Anwendung der zwingend entgeltlich ausgestalteten Vertragstypen (z.B. Kauf-, Miet- und Werkvertrag) nicht in Betracht".
Damit fällt die Software auch nicht unter das Produkthaftungsgesetz (wie von SierraX richtig angemerkt).

Das Fazit des Aufsatzes lautet, dass Freie Software von keinem der gängigen Vertragstypen richtig erfasst wird (er schließt ebenfalls das Schenkungsrecht aus, weil die Lizenzen freier Software Bedingungen stellen).

Was kann einem Entwickler freier Software also schlimmstenfalls passieren? Vorsatz kann man sowieso ausschließen, bleibt nur die grobe Fahrlässigkeit. Nachdem es schon bei kommerzieller Software praktisch unmöglich ist, einen Hersteller/Entwickler deswegen zu belangen, wie soll das dann erst bei freier Software zu Stande kommen?

Rechtssicherheit auf diesem Gebiet wäre schön, aber nachdem das Risiko für den Entwickler fast gleich null ist, halte ich die Aufregung für nicht gerechtfertigt.
 
kann ich dann microsoft haftbar machen wenn viren meine daten zerstören und beim kaufen der software die sicherheitslücke (bei microsoft) bekannt aber ungepacht war?
ich würde sagen die haben mir arglistig einen ihnen bekannten mangel verschwiegen (es stand nichts davon auf der packung), der in datenverlust meinerseits resultierte...
geht das?
 
I.MC schrieb:
Er hat einen Vertrag mir dem Entwickler, die Lizenz unter dem der Code steht. Der Code ist das Produkt und der "Vertrag" kommt zu stande, wenn du dem Kunden das Produkt anbietest (Internet zum Download) und er es auch in Anspruch nimmt. So denke ich mir das zumindest.

Das wiederspricht der Definition des Wortes Vertrag. Weil der Downloader in der Regel anonym ist. Ein Vertrag aber mindestens 2 bekannte Parteien voraussetzt.
Ausserdem muss auch wirklich das Produkt den Schaden verursachen. Und der Schaden muss ireparabel sein. Also gibt es schon mehrere leute dazwischen die was falsch gemacht haben muessen.
 
Bleibt nur noch der Ausweg, das Herunterladen, die Weitergabe und die Nutzung eines OpenSource-Programms in Deutschland aufgrund der Rechtslage explizit zu verbieten.

Das fände ich echt gut, wenn bei jeder freien Software so eine Passage vorkommen würde.
 
nakal schrieb:
Hä? Ich bin kein "Ösi". Ich meine es außerdem ernst. Immer mit dem Hammer drauf!

Schönen guten Tag,

ja aber dann ist das keine Opensource mehr, so wie ich das verstehe tschuldigung bin noch Anfänger.

Habe mal eine Linux glaube war Suse installiert ja und da war eine Verschlüsselungs software mit dabei ja und diese ist den Vereinigten Staaten verbote. Da habe ich natürlich erst recht installiert.

Warum willst Du das verbieten verstehe den Sinn deiner Argumentation hier nicht.

Viele Grüsse yamiro
 
yamiro_k_nombre schrieb:
ja aber dann ist das keine Opensource mehr, so wie ich das verstehe tschuldigung bin noch Anfänger.

Ist das denn jetzt "OpenSource", wenn die Lizenz ungültig ist? Was soll das? Ich mache meine Software frei verfügbar und wenn ein Paserlake diese mit Root-Rechten austattet und einen Link von einer Ausgabedatei meines Programms auf /dev/ad0 legt, dann bin ich schuld, weil ich es nicht explizit verboten und damit grob fahrlässig gehandelt habe? Willst Du an alle Einzelheiten denken, die einen Nutzer Deiner Software zum Unglück hinleiten können? Ist das der Sinn einer Software die kostenlos ist und damit durchaus Feature-mäßig nicht halten muss, was sie verspricht?

Entschuldige bitte! Zustände wie in Deutschland sind völlig unzumutbar für freie Software. Das ist keine Freiheit, das ist Mist.

Warte bis jemand RSA gründlich knackt und die Leute auf die Idee kommen, Entwickler wahllos zu verklagen, weil OpenSSH sich als Sicherheitssoftware ausgibt und ihnen Schaden beim Einbruch und Datenklau entstanden ist. Möchtest Du Dich mit Anwälten herumschlagen, bloß weil Deine Software zum Herunterladen kostenlos verfügbar war?

Das ist exakt die Gleiche Situation wie bei Patenten. Die Software-Entwicklung wird mit Anwälten verheiratet. Ich hasse sowas und ich bin nicht dafür.
 
Dieses Lizenzierungsgeschisse ist eh schrott.
Käme ein Klardenkender Mensch auf die Idee eine Software zu installieren von der er weder die Funktion noch irgendwelche Feedbacks hat? Um dann den Proger zu verklagen weil unwiederbringliche Daten gelöscht wurden?

Heee dann verklag ich den Schreiber von rm weil das tool zu mächtig ist und nicht 250x nachfragt ob ich auch wirklich / rekursiv und mit aller gewalt löschen will

IST DOCH KINDERKACKE
 
SierraX schrieb:
Das wiederspricht der Definition des Wortes Vertrag. Weil der Downloader in der Regel anonym ist. Ein Vertrag aber mindestens 2 bekannte Parteien voraussetzt.
Ausserdem muss auch wirklich das Produkt den Schaden verursachen. Und der Schaden muss ireparabel sein. Also gibt es schon mehrere leute dazwischen die was falsch gemacht haben muessen.

Das ist so nicht richtig. Ein Vertrag kann auch mit einem namentlich Unbekannten abgeschlossen werden, wenn er ein "Angebot" ueber ein "schluessiges Verhalten" annimmt.

Beste Beispiele: Gastronomie oder oeffentliche Verkehrsmittel.

In diesen Faellen ist beim Vertragsabschluss jeweils immer nur eine rechtliche Person bekannt.

Auch ist die GPL, wie auch die BSD-Lizenz durchaus mit dem Deutschem Recht in Ihrer Vollstaendigkeit vereinbar. Der Haftungsauschluss ist zwar nicht vollkommen, aber verliert nicht unbedingt seine Gueltigkeit. Durch den explizit erwaehnten Haftungsauschluss gilt fuer alle uebrigen Faelle und erschwert der vertragsnehmenden Partei einen Haftungsanspruch abzuleiten. Ausnahmen dieses Haftungsauschlusses bei grober Fahrlaessigkeit, arglistige Taeuschung oder aehnlichem muessen nicht explizit erwaehnt werden, da bei der Beschreibung eines Angebotes grundsaetzlich von einem wohlwollenden Verhalten seitens des Anbieters auszugehen ist.

Im uebrigen ist auch der vollkommene Haftungsauschluss in den USA nicht moeglich. Oder zumindest nicht immer. Die meisten Bundesstaaten haben hierzu eigene Regelungen die aber eigentlich immer grobe Fahrlaessigkeit, etc. dabei ausschliessen.

my2cents
 
nakal schrieb:
Ist das denn jetzt "OpenSource", wenn die Lizenz ungültig ist? Was soll das? Ich mache meine Software frei verfügbar und wenn ein Paserlake diese mit Root-Rechten austattet und einen Link von einer Ausgabedatei meines Programms auf /dev/ad0 legt, dann bin ich schuld, weil ich es nicht explizit verboten und damit grob fahrlässig gehandelt habe? Willst Du an alle Einzelheiten denken, die einen Nutzer Deiner Software zum Unglück hinleiten können? Ist das der Sinn einer Software die kostenlos ist und damit durchaus Feature-mäßig nicht halten muss, was sie verspricht?

Entschuldige bitte! Zustände wie in Deutschland sind völlig unzumutbar für freie Software. Das ist keine Freiheit, das ist Mist.

Warte bis jemand RSA gründlich knackt und die Leute auf die Idee kommen, Entwickler wahllos zu verklagen, weil OpenSSH sich als Sicherheitssoftware ausgibt und ihnen Schaden beim Einbruch und Datenklau entstanden ist. Möchtest Du Dich mit Anwälten herumschlagen, bloß weil Deine Software zum Herunterladen kostenlos verfügbar war?

Das ist exakt die Gleiche Situation wie bei Patenten. Die Software-Entwicklung wird mit Anwälten verheiratet. Ich hasse sowas und ich bin nicht dafür.

Hallo nakal,

erstmal danke für Deine Antwort, so habe ich das noch nie bedacht, ist schon sehr kompliziert.
Also habe jetzt mit dem programmieren angefangen, habe auch schon eine kleine Anwendung fertig gebracht ja und wollte die jetzt verfügbar machen.
Nur jetzt weiss ich garnicht was ich machen soll, bekommt man ja richtig Angst und Bange wenn man so die Threads hier lesen tut.
Also was soll man machen, unter was für eine Lizens stellen, muss ich jetzt zu einem Notare gehen und mir da helfen lassen oder wie siehte das aus.
Jetzt bin ich ganz durcheinander, denke andere junge Programmierer gehte das auch so.

viele grüsse yamiro
 
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