Hinweis auf Urheberrechtsverletzung

Ich weiss nicht, aber fast jede Software die ich unter Windows installiere lässt meine Comodo Private Hyper Ultra Wasweissich Firewall aufschreien, dass eben genau diese neue Software eine Verbindung zu irgendeiner IP Adresse aufbauen will.
Das es da immer nur um Verfügbarkeitsprüfungen von Updates geht mag ich mal zu bezweifeln.
@daiv: könnest du mit einer Softwarefirewall prüfen wohin da eine Verbindung aufgebaut wird, wenn der kunde den Crack bzw. das Programm startet?
 
Ich könnte das bei mir auf dem Rechner testen wenn ich vom Kunden exakte Angaben bekommen würde. Hast Recht, das wäre interessant! Wobei ich nicht glaube dass der Hersteller wirklich rechtliche Schritte einleitet!

Oder ich gehe ins Internetcafé, installiere dort die Software, Crack sie, und gebe als Emailadresse eine x-beliebige an. Mal gucken was dann passiert. Zumindest könnte man den Anwalt der Firma sehr glücklich machen. :)
 
Einen Kauf, unter Androhung eines Prozesses zu fordern ist meines Wissens nach (bin _kein_ Jurist und kann auch nichts verbindliches dazu sagen!) eine recht schwere Straftat, naemlich schlicht Erpressung.

Er bietet einen Kauf an. Er haette auch direkt einen Anwalt einschalten und den User zivilrechtlich verklagen koennen.

Oder, um mal ein komplett anderes Beispiel zu nennen: jemand betreibt ein Webforum, in dem ein User einen Dritten beleidigt, ungerechtfertigt diffamiert, etc.

Der Dritte fordert den Forenbetreiber auf, das entsprechende Posting zu loeschen und droht andernfalls mit dem Einschalten eines Anwalts. Ist das Erpressung? Wohl kaum. Im Gegenteil, die Vergangenheit hat genug Beispiele gezeigt, in denen sofort der Anwalt eingeschaltet wurde, obwohl das jeweilige Problem auch ueber den kleinen Dienstweg (Email, Phone) haette beseitigt werden koennen.

Im hier vorliegenden Fall haette der Hersteller der Software ebenfalls sofort einen Anwalt einschalten koennen. Das waere dann ja nach Deiner Auffassung keine Erpressung.

Ob der Hersteller nun unzulaessig an die Daten gekommen ist oder nicht, ist eine komplett andere Frage.
 
Hallo Kili,

das Forenbeispiel und der hier vorliegende Fall sind meines Erachtens zwei Paar Schuhe. In dem Forum geht es m. E. im Zweifelsfall darum, dass eine öffentlich zugängliche Behauptung nicht weiterverbreitet werden darf. Hier geht es um etwas was nur auf der Festplatte eines Computers vorhanden ist und eben nicht öffentlich zugänglich. Da muß die Gegenseite im Zivilverfahren erst mal beweisen a:) dass du die Software hast und b) dass du sie illegal nutzt. Und das ist nicht so einfach wie bei nem Forenbeitrag.
Meine Frage nach AutoCad weiter oben kam nicht von ungefähr. Da läuft derzeit was ähnliches und es sieht im Moment so aus, als ob diejenigen, die sich nicht erpressen lassen, ziemlich gute Karten haben.
 
Hallo Leute!

Ich hab leider in etwa das selbe Problem wie der Kunde des Threaderstellers und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen.

Folgendes ist passiert:
Ich hab mir die Testversion einer Software heruntergeladen. Die Testversion war für 2 Wochen gültig, danach hätte man eine gültige Lizenz mit Seriennummer erwerben müssen. Nun wie es halt manchmal im Leben so ist, denkt man über seine Taten vorher nicht wirklich nach. Ich hab also bevor ich die Testversion überhaupt 2 Wochen getestet habe, direkt nach einem "Seriennummer Generator" im Internet geschaut und bin mit Hilfe diverse Foren auf einen gestoßen.
Das Böse hat also seinen Lauf genommen und ich habe nach mehreren Versuchen eine Seriennummer generiert bekommen welche die Software freigeschalten hat. Da das natürlich nicht schon "schlimm" genug war, das ich überhaupt soweit gegangen bin, hab ich auch meine Personenbezogenen Daten in die Software eingetragen. Natürlich wird jetzt jeder sagen "selbst schuld", aber um die Software für meine Bedürfnisse korrekt nutzen zu können, musste ich Name und Anschrift eingeben, da diese Daten für die spätere Nutzung erforderlich waren.

Wie auch immer, ich hab die Software jedoch nur einige Tage genutzt, bis die Meldung kam, das die Lizenz ungültig ist. Da mir das ganze einfach zu streßig war, hab ich die Software vom PC geschmissen und an nichts mehr böses gedacht. Leider ist letzte Woche ein Schreiben vom Anwahlt der Herstellers bei mir eingetroffen. Dort stand drin, dass der Hersteller durch eine selbstentwickelte und von einem Gutachter geprüfte Software herausgefungen hat, das ich die Software mittels einer illegalen Seriennummer benutzt habe und man dies auch Nachweisen kann.

Das der Hersteller das auch tun kann möchte ich auch gar nicht bezweifeln, auch möchte ich meine Tat nicht bestreiten. Ich habe es getan und muss auch dafür gerade stehen. Die Schadenersatzvorderung und die Kosten des gegnerischen Anwalts belaufen sich leider gottes auf ein paar tausen Euro. Nun wie schon erwähnt, komme ich denke ich mal aus der Sache nicht raus. Ich werde in den sauren Apfel beissen müssen und die Schuld begleichen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Darf die Software des Herstellers überhaupt "nach Hause telefonieren" um eingegebene Seriennummer + personenbezogene Daten weiterzuleiten? Des weiteren ist ja überhaupt nicht klar, welche Daten denn noch an den Hersteller weitergeleitet wurden.

Danke im Vorraus für die Hilfe
 
Das ist jetzt kein festes Terrain für mich, sondern nur so wie ich die Dinge verstehe:
Meines Verständnisses nach darf Sie das nicht. Das speichern personenbezogener Daten (mit einer IP Adresse sind Daten automatisch personenbezogen) erfordert immer noch die Zustimmung des Nutzers. Der Hersteller dürfte also die Daten entgegennehmen (und zum Beispiel statistisch auswerten) aber dürfte die IP Adresse nicht speichern.

Die Mail ist für mich übrigens ein Hinweis, dass der Key-Generator wahrscheinlich vom Hersteller selbst kommt und Teil des Geschäftsmodells ist, was in meinen Augen ein Betrugsfall ist.

Wenn irgendwie möglich, würde ich erst mal mit einem Anwalt reden.
 
Darf die Software des Herstellers überhaupt "nach Hause telefonieren" um eingegebene Seriennummer + personenbezogene Daten weiterzuleiten? Des weiteren ist ja überhaupt nicht klar, welche Daten denn noch an den Hersteller weitergeleitet wurden./QUOTE]

Wer soll derartige Fragen beantworten koennen, wenn hier immer nur von "eine Software", "ein Hersteller" etc. die Rede ist und weder die Software noch irgendwelche URLs genannt werden?

Gab es Lizenzbedingungen beim Download oder bei der Installation, und/oder bei der "Freischaltung" per Seriennummer, die man bestaetigen musste? Wenn ja: was stand da drin?
 
Zu der rechtlichen Lage kann ich nichts beitragen.

Du schreibst, das es um ein 'paar tausend Euro' geht.
Da würde ich den Schluss ziehen:
Komm Junge, auf die paar Euros für ein anwaltliches Beratungsgespräch kommt es auch nicht mehr an.

Nur der Anwalt kann den Sachverhalt richtig beurteilen, ob die illegale Erfassung der IP-Adresse Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Forderung hat und wie die weitere Vorgehensweise ist.

Wie kili schon geschrieben hat, es könnte auch ein Masche des Herstellers sein.

Gruß c.
 
Ich habe das ganze natürlich schon dem Anwalt weitergeleitet. Ich wollte mich einfach nur in der Zwischenzeit informieren ob jemand sagen kann in wie weit der Hersteller das darf.

Ich Schreibe extra nur Hersteller und Software, da ich nicht weiß ob ausser mir noch jemand so ein Schreiben bekommen hat und der Feind hört natürlich mit.

In den Lizenzbedingen welche auf der Homepage des Herstellers veröffentlich wurde, steht lediglich, dass der Nutzer zustimmt, dass die Lizenz durch Onlineprüfung auf Korrektheit geprüft wird.
 
Hallo Timo Schneider,

so wie Du es schilderst, würde ich auf Hoppelfanni im Verbund mit Logistep tippen.
Falls ich richtig liege: Da gibt es bereits ein Gegengutachten!
Das zum ersten. Zum zweiten: im Ernstfall - Gutachten hin oder her - ist es für die Gegenseite nicht so einfach, vor Gericht ihren Anspruch durchzusetzen. Da wäre dann allerdings für dich ein auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt sehr von Vorteil. Schau dich mal in den diversen Abmahnopferforen um. Da findest Du auch ein paar Anwälte, da ist eine kurze tel. Erstberatung kostenlos.
Falls Du die Software brauchst, gut, dann ist wahrscheinlich bezahlen das Beste, sonst aber nicht einschüchtern lassen.

Was auf der Homepage des Herstellers steht, ist nur dann interessant, wenn Du die Software von dort runtergeladen hast und eben vor dem runterladen zugestimmt hast.
 
Mir ist leider, auch wenn ich die Situation nachvollziehen kann, der Bezug zu diesem Forum nicht völlig ersichtlich, ausser dieser Fall könnte eine konkrete Warnung für die unwissentliche oder versentliche Nutzung einer proprietärer Software darstellen. Und das kann er aber nur wenn man das Ding beim Namen nennt.
Wirklich interessant wäre eine Analyse bzw. Protokollierung der Kommunikationswege der (nicht) genannten Software ( da tun sich manchmal interessante Möglichkeiten auf wie : Protokoll, IP('s), Ports, Timing, evtl. Inhalte(soweit lesbar), halt alles was so ein Plappermäulchen so tut ....
Möglicherweise nimmt der der Verkäufer mit seiner Qasselsoftware wissentlich eine Gefährdung der Anwender seines sooperdooperprodukts durch Dritte in Kauf ?

Vielleicht könnten auch zukünftige experimentierfreudige Fehlanwender von käuflicher Software und der nachfolgenden *h8ckorz g3n3ratorzz' diese, sowohl die soft- als auch die ware(z), erstmal in einer kontrollierten Umgebung laufen lassen und nachschaun was sich da wirklich tut.

Und last not least: welches OS ???
( Forum ==> BSDforen.de )
^^^^^^^^^^

Erfahrungen mit parasitären Berufständen sind nicht wirklich aussergewöhnlich, aber ernst nehmen muss man diese leider erstmal. Das Ganze hat System, dagegen kämpfen ist aber nicht aussichtslos, allerdings, auf hoher See und vor Gericht bist du mit Gott alleine (altes chinesisches Sprichwort). (und probiers mal mit opensource !?!?)
Da es in diesem Fall um Geld geht, magst du sogar einen Anwalt finden , der ein Interesse an deinem Fall hat (Streitwert ~> Höhe des Honarars).

Trotzdem viel Glück und lass dich nicht unterkriegen !
 
Das der Hersteller das auch tun kann möchte ich auch gar nicht bezweifeln, auch möchte ich meine Tat nicht bestreiten. Ich habe es getan und muss auch dafür gerade stehen. Die Schadenersatzvorderung und die Kosten des gegnerischen Anwalts belaufen sich leider gottes auf ein paar tausen Euro. Nun wie schon erwähnt, komme ich denke ich mal aus der Sache nicht raus. Ich werde in den sauren Apfel beissen müssen und die Schuld begleichen.
Sind das Schadensersatzforderungen oder einfach nur die Anwaltskosten???

Ich habe hier das Buch "Recht für Software-Entwickler" und da steht z.B. drin, das man bei Abmahnungsschreiben auf keinen Fall die Anwaltskosten bezahlen soll!!! Das ist Bauernfängerei! Und vorallem sehen das die heutigen Richter nicht gerne, wenn sowas in Abmahnungen gefordert wird.

In dem Buch steht Sinngemäß drin: man sollte, wenn man sich einer Schuld bewusst ist, erstmal nur die Handlung einstellen. In deinem Fall die Software nicht benutzen und deinstallieren und dem Gegner erstmal darüber informieren, das man dem nachgekommen ist.

Und alles was mit Kostenforderungen zu tun hat, soll man erstmal abwarten!!! Weil Geld kann man immer im nachhinein bezahlen.

Vorallem die unrechtmäßigen Anwaltskosten soll man nicht bezahlen..

Die Schadensersatzforderung ist aber schon ein anderes Kaliber. Wenn es mehrere tausend Euro sind, würde ich nen Anwalt für Software-Recht einschalten!

Für Schadensersatz muß man doch erstmal einen Schaden benennen und beweisen können. Welchen Schaden haben die denn durch dich erlitten??? Das wäre ziemlich einfach, wenn jeder Schadensersatz ohne eigentlichen Schaden fordern könnte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre vielleicht besser wo anders nachzufragen. Hier wirst du kaum jemanden finden, der sich mit dem Recht wirklich auskennt.

Ich würde dir Rechtsnewsgroups empfehlen. Dort gibt es meist ein höheres Niveau als in Rechtsforen und vor allem viele Leute, die sich wirklich (von Berufswegen) auskennen und auch entsprechende Paragraphen liefern können. Such dir einfach einen Newsserver falls dein Provider keinen hat und suche nach Newsgroups mit "recht" im Namen. Da ich Österreicher bin kann ich nichts deutsches empfehlen, aber es scheint einiges zu geben.

Es geht häufig um Feinheiten, also wirklich _alles_ schreiben.
 
Es wäre vielleicht besser wo anders nachzufragen. Hier wirst du kaum jemanden finden, der sich mit dem Recht wirklich auskennt.

Ich würde dir Rechtsnewsgroups empfehlen. Dort gibt es meist ein höheres Niveau als in Rechtsforen und vor allem viele Leute, die sich wirklich (von Berufswegen) auskennen und auch entsprechende Paragraphen liefern können. Such dir einfach einen Newsserver falls dein Provider keinen hat und suche nach Newsgroups mit "recht" im Namen. Da ich Österreicher bin kann ich nichts deutsches empfehlen, aber es scheint einiges zu geben.

Es geht häufig um Feinheiten, also wirklich _alles_ schreiben.
 
Ob ich denn nun Namen nenne oder nicht, macht ja vorerst keinen Unterschied. Jeder der Software illegal freischaltet muss halt damit rechnen erwischt zu werden.

Im Nachhinein wäre natürlich der Kommunikationsweg der Software interessant. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig ist, ein nicht verschlüsselter Kommunikationsweg zulässig ist.

Der Anwalt des Herstellers hat eine Schadenersatzforderung in Höhe von ca 1.500 euro angegeben + Rechnung der Anwaltskosten von ca 500 EURO. Macht also zusammen 2.000 EURO.
 
Zitat "Jeder der Software illegal freischaltet muss halt damit rechnen erwischt zu werden." Zitat Ende

Was aber noch lange nicht heißt, dass derjenige auch bezahlen muß. Weil schlichtweg nicht alles, was Softwarehersteller und deren Anwälte als illegal bezeichnen, wirklich rechtswidrig ist.
 
Ob ich denn nun Namen nenne oder nicht, macht ja vorerst keinen Unterschied.
Doch.
Und zwar im umgekehrten Sinne meines ersten Postings.
Da es sich hier um ein 'schwebendes Verfahren?'?? handeln kann (bin kein Anwalt) wäre es ziemlich unvorsichtig hier Details preiszugeben.
Erst wenn das Ganze erledigt ist, zum Guten oder nicht so Guten, kann es wohl nicht mehr schaden, Dinge beim Namen zu nennen, bis dahin kann sowas völlig in die Hose gehen.

Dennoch merkst du wohl an den Reaktionen der meisten Poster, dass ausser gutgemeinter Solidarität nix weiter brauchbares hier rausspringen kann, sind einfach die falschen Ansprechpartner hier zum jetzigen Zeitpunkt. Später... das ist was anderes.

Check mal Yamagi's link, bzw. die newsgroup.
 
Um einmal ganz banal zu fragen..
Stand nicht vielleicht beim Registrieren-Dialog so etwas, wie "Ich erkläre mich dazu einverstanden, dass mit meinen Daten dies und das gemacht wird" dabei? Vielleicht wurde das überlesen.

Kann ja nicht schaden mehr über Lizenzen, AGB, etc. zu wissen.
 
Da könnte man unter Umständen (sprich man müsste einen Anwalt fragen) argumentieren, dass es eine überraschende Klausel ist und damit unwirksam.
 
Bin zwar kein Jurist, aber das kann ich Dir sogar sagen, daß es in dem Fall vollkommen egal ist, ob die unwirksam ist oder nicht. Die Frage ist hier, ob die so gewonnenen Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen oder nicht.
Im Zivilprozess um den es hier gehen würde, hängt das maßgeblich davon ab, auf welchen Richter Du triffst, denn Urheberrecht ist größtenteils Richterrecht. Solange wie das nicht höchstrichterlich entschieden ist, kommt es da auch extrem auf das Können deines Anwaltes an.
 
Wie schon doch schon gesagt habe. In den Lizenzbedingen steht drin, das ich als Lizenznehmer damit einverstanden bin, dass die eingegebene Seriennummer einer Onlineprüfung unterzogen wird MEHR NICHT

Und auch in der Software wo man die Seriennummer eingibt, steht ÜBERHAUPT nichts von einer Onlineprüfung.

In meinen Augen ist das, was der Hersteller da gemacht hat, eine Art unerlaubte "Onlinespionage". Aber mal sehen was mein Anwalt da macht.
 
Na, wie groß wäre das Geschrei hier, wenn Firma xx unberechtigterweise den Quellcode von Y in deren Software verarbeiten würde.
Vielleicht wäre es einfach mal sinnvoll, bei dem "Kläger" anzurufen, ggf. kann dann schon eine Einigung erzielt werden. Du hast Mist gebaut, und bist bedauerlicherweise dabei erwischt worden, also hab einfach die Eier in der Hose, dazu zu stehen.
 
@saintjoe:
Ich glaube, das ist bei den GNUtten eher nur so, dass sie sich aufregen. Bei uns oder bei mir ist das egal.

@alle:
Aber grundsätzlich ärgere ich mich zur Zeit über diesen Thread. Hier ist unbedingt ein Anwalt angeraten und zwar einer, der auf Urheberrecht und Lizenzen spezialisiert ist. Da insbesondere EULAs und Lizenzen in Deutschland fast alle illegal sind (so funktioniert das nämlich gar nicht, wie sich die Hersteller das so zurechtbauen), wird man da gute Erfolge erzielen, denke ich.

Das einfachste ist aber natürlich, kein Gesetz zu brechen. Insbesondere solche Software-Firmen, die nur Mist produzieren können, klagen auf diese Weise. Sie leben nämlich davon dass der Kunde diesen Müll kauf und entsorgt und nie wieder an die Müllfirma denkt, weil er sich einfach zu viel von der Software versprochen hat. Und ihnen nimmst Du die Butter vom Brot, also den kostenlosen "Peek", den die etablierten Hersteller manchmal eher willkommen heißen sollten, denn dies stellt eine gute Werbung dar, auch wenn es nicht so ganz legal ist.
 
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