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Was ist mit diesem Problem?
Ein BSD-Fan schreibt den Code:
print "Hello world"
Der GPL-Fan macht nen Fork:
print "Hello world!\n"
Der BSD-Fan hat keine Möglichkeit den Code zu übernehmen.
print "Hello world"
Und die in dem Lizenztext aufgeführten Bedingungen! Von der Lizenz steht da tatsächlich nichts. Aber der Lizenztext als Minimal-Anforderung.Hä?
Die von der BSD-Lizenz geforderte Bedingung ist nicht, dass die BSD-Lizenz bleibt, sondern dass der Copyrightvermerk bleibt.
Und die in dem Lizenztext aufgeführten Bedingungen! Von der Lizenz steht da tatsächlich nichts. Aber der Lizenztext als Minimal-Anforderung.
Exakt. Der Text ("Permission to use...") IST die Lizenz. Ich werde jetzt nicht meinen Duden aus dem Regal ziehen, weil das viel zu viel Staub aufwirbeln wuerde, aber AFAIK bedeutet "Lizenz" in etwa so etwas wie "Erlaubnis".
Ein BSD-Fan schreibt den Code:
print "Hello world"
Der GPL-Fan macht nen Fork:
print "Hello world!\n"
Advocati Diaboli würde jetzt sagen da steht Kopie und nicht abgeleitete Werke und ein abgeleitetes Werk ist ja keine Kopie. Und das man mit so schwachen Aussagen Gerichte Jahre lang beschäftigen kann, sieht man ja an SCO. Leider zählt in der Juristerei nicht was gemeint ist. Und ob es Referenzfälle in irgendeinem Land dazu gibt weiß ich nicht. Zumal das dann auch noch von Land zu Land unterschiedlich beurteilt werden könnte.the above
* copyright notice and this permission notice appear in all copies.
Du darfst sie verbreiten, d.h. nicht, dass du die Lizenz nicht ändern darfst.Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted
und außerdem gibt es immer diesen Vermerk:4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance.
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
Du darfst sie verbreiten, d.h. nicht, dass du die Lizenz nicht ändern darfst.Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted
)provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies.
Wenn man sich mal mein Hello World Beispiel ansieht:
[BSDL]print "Hello world[/BSDL][GPL]!\n"[/GPL]
und wir jetzt mal annehmen, dass der GPL-Teil einen wichtigen Bugfix darstellt. Was soll der BSDL-Entwickler tun?
Weil das ohnehin schon gesagt wurde und nicht wirklich etwas zur Sache tut (und man laut RFC1855 nur relevante Dinge quoten soll)?Warum laesst Du die zweite Haelfte weg?
Man hat eigenständig gefixt, der Autor ist (zumindest derzeit) nicht am Werk interessiert oder hat einfach keine Zeit oder Möglichkeit.Es gibt keinen "GPL"-Teil. Der Code stand und steht unter der BSD-Lizenz. Ein Bugfix duerfte noch nicht als eigenstaendiges Werk angesehen werden,
Ab wann zält ein Projekt als eigenständig?also kann auch nicht einfach eine GPL mit drangepappt werden. (Bei groesseren eigenstaendigen Erweiterungen waere das u.U. denkbar, bloss sollten diese dann in separaten Files gepflegt werden, weil man sonst die BSD- bzw. GPL-lizensierten Teile nicht mehr sinnvoll auseinanderhalten kann).
Weil das ohnehin schon gesagt wurde und nicht wirklich etwas zur Sache tut (und man laut RFC1855 nur relevante Dinge quoten soll)?
Ich habe auch den Rest der GPL weggelassen
Man hat eigenständig gefixt, der Autor ist (zumindest derzeit) nicht am Werk interessiert oder hat einfach keine Zeit oder Möglichkeit.
... Aber irgendein anderer Entwickler gräbt seinen Uraltrechner aus und meint, dass die Karte für seinen kleinen Quake1-Mod ausreicht und außerdem Erfahrung bei der Treiberentwicklung gewinnen kann - außerdem ist der Kartenhersteller so nett gewesen und hat für das alte Ding die Doku released. Natürlich meint er, dass die GPL die einzig wahre Lizenz ist und die MIT-Lizenz von X11 nur den bösen Firmen hilft. Also kommt es zum Fork.
Der erste Entwickler steigt von seiner coolen SGI wieder auf x86 um. Er sieht nach, was aus seinem Treiber geworden ist und sieht, dass es Doku gibt. Im X.org wiki gibt es sogar einen Link zum Fork. Die Teile, die fehlten wurden mit Hilfe der Doku fein säuberlich implementiert, nur steht der Treiber nicht, wie der Rest von Xorg unter der MIT, sondern unter der GPL-Lizenz. Mit dieser kommt er, als Xorg-Entwickler überhaupt nicht klar, aber um den Code des GPL-Projektes nicht zu kopieren müsste er einige Zeit damit verbringen alles neu zu strukturieren und weite Teile durch neuen Code ersetzen.
Außerdem würde das zu einem Performanceverlust führen.
Die Alternative wäre, alles neu zu schreiben. Dafür hat er weder Zeit noch Lust, also lässt er es.
Die einzige Möglichkeit wäre es, den GPL-Programmierer um eine Relizensierung zu bitten. Aber der sieht keinen Sinn darin, außerdem war die GPL ja der Grund für den Fork. Beide meinen, dass sie die meiste oder wichtigste Arbeit üernommen haben.
Ehm, erklärt steht es doch in der BSDL! Man muß das Copyright mit angeben. Ob in Windows BSD-Code steckt, weiß doch keiner wirklich... außer MS selbst. Sind ja immer Gerüchte, die da nur rum gehen.Und kann man sagen, dass GPL "Share alike" ist und die BSDL nicht, weil man es zum Beispiel Closed Source machen und dann unter eine eigene EULA stellen kann (so wie MS)? Wäre das dann nicht eine Relizienzierung, nur dass man den Autor nennen muss? Wo steht erklärt, wie das funktioniert?
In Deutschland gibt es keine PD, selbst wenn ich als Urheber wollte, kann ich mein Werk nicht unter PD stellen.und noch weiter vom Thema entfernt: Gibt es so etwas, wie eine Public Domain, nur dass sie in Europa möglich ist?
Wirf mal die Suchmaschine deiner Wahl an und durchsuch die Website von Microsoft nach Begriffen, wie Berkeley und Copyright.Ehm, erklärt steht es doch in der BSDL! Man muß das Copyright mit angeben. Ob in Windows BSD-Code steckt, weiß doch keiner wirklich... außer MS selbst. Sind ja immer Gerüchte, die da nur rum gehen.
Wie MS..Ich weiß aber, das RISC OS von Acorn offiziell den TCP-IP-Stack von FreeBSD benutzt hat. Stand halt ein Copyright-Vermerk und ein paar Sätze dazu ("Wir benutzen den TCP-Stack von FreeBSD bla bla") in der Textdatei, die dabei lag und gut ist. Sourcecode hat keiner von Acorn zu Gesicht bekommen, warum auch? Schreibt die BSDL ja nicht vor.
Die haben doch eine EULA. Das ist doch dann doch eine andere Lizenz, oder?Lizenz erfüllt (und auch nicht geändert!) und gut.
Sag ich ja. Sie ist hier nicht möglich. Ich bräuchte aber etwas, das so nah, wie möglich dran ist. Bisher finde ich da die Namensnennungslizenz von CC ganz gut, aber wenn viele Leute dran arbeiten müsste die Copyrightlisten doch ewig lang sein. Ich stell mir das bei Wikis schlimm vor.In Deutschland gibt es keine PD, selbst wenn ich als Urheber wollte, kann ich mein Werk nicht unter PD stellen.
Wine ist komplizierter:Ab wann zält ein Projekt als eigenständig?
Ein bekanntes Beispiel zu MIT->GPL sind die Bittorrentclients.
Zu BSD->GPL fällt mir nichts ein. Nur, dass einiges BSD->closed source ging.
Bei MIT, wäre es ja zum Beispiel Wine->Cedega.
Mir ist schon klar, dass man das anhängen muss, aber die MS-Produkte ändrn doch mit ihrer EULA die Lizenz, oder?
Wie MS..
Die haben doch eine EULA. Das ist doch dann doch eine andere Lizenz, oder?
Ich finde es nur schade, dass es keine wirklich einfache Möglichkeit gibt Sachen zu veröffentlichen. Klar, die BSD/ISC ist einfach, aber dann gibt es ja noch das ganze Copyrightgesetz (was je nach Land sehr unterschiedlich sein kann) und jede Menge Patentzeug.
Davon bekomme ich immer Kopfschmerzen, wenn ich irgendeine Art von Algorithmus wo einbauen will.
Klar es gibt da AES, Vorbis, LZMA, Theora, ... so als Standardalgos für Open Source Projekte. Nur was mach ich, wenn ich mehr zur Auswahl stellen will.
Und wie ist das, wenn ich Public Domain Code lade, obwohl es so etwas hierzulande praktisch nicht geben kann ("alles hat einen Autor").
Ist zwar alles theoretisch und in den meisten Fällen unwahrscheinlich, dass es zu echten Problemen kommt, aber das macht manche Sachen wohl nicht weniger illegal.
Glaubt ihr, man könnte als Jurist für den Computerbereich viel verdienen? In Sachen Lizenzen, Reverse Engineering und in Bereichen, wie Tauschbörsen, Tor und "wer muss wann was loggen" gibt es ja für gewöhnlich sehr viele offene Fragen.
Nur glaube ich, dass da kaum jemand ganz so ganz durchblickt. Ich habe da schon so viel widersprüchliches gelesen, auch in Fachbüchern (vor allem zum Thema Reverse Engineering). Die haben ihre ihre Liste von Fällen und in einem Buch sind sie so und in im anderen anders ausgegangen.
Ich weiß zum Beispiel nicht, was im DMCA steht. Bist du dir sicher, dass da die Berner Uebereinkunft ausreicht?Das Patentproblem ist tatsaechlich ... ein Problem. Mit Copyright bzw. Urheberrecht sollte es aber wirklich keine Probleme geben, selbst die USA haben AFAIK ihre Gesetze an die Berner Uebereinkunft angepasst.
Ja, weil Patente stören.Da hilft Dir PD auch nicht weiter.
Naja, wenn ich irgendwo eine Seite mit Publicdomaincode oder Binärdatein finde (ist in bei PD ja wohl ziemlich egal, was es ist) und dann zum Beispiel ein "wget ftp://foo.bar/pfad/zur/pddatei" anwerfe. Darf ich das überhaupt? Was für Gesetze gelten dafür? Es gibt hier ja kein PD. Gelten nun amerikanische Gesetze? Darf ich eine CD oder Diskette mit diesen Daten am Flohmarkt verkaufen?Was meinst Du mit "laden"?
Da kommst du ca. drei Wochen zu spät. Hatte da mal eine PDF diesbezüglich gefunden. Weiß jetzt nicht, wie aktuell das jetzt war. Da wurde jedenfalls darüber geschrieben, dass es Probleme mit den Gesetzen der einzelnen Länder gibt. Angeblich soll der EU-Reformvertrag was helfen. Wie genau, weiß ich nicht.BTW: ich bin bzgl. des Stands von Softwarepatenten (aka "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen") in der EU gerade nicht auf dem letzten Stand. Wenn jemand ein paar brauchbare Pointer hat, immer her damit!
Cool, vergiss nicht drauf!Falls ich in absehbarer Zeit mal Kontakt zu diesem Anwalt haben sollte, werde ich ihn mal auf das Lizenzgeraffel ansprechen; evtl. waere das auch mal eine Aktion, die ich ueber den escape e.V. anleiern koennte.
Eigentlich ein Frechheit, dass man sich seine eigenen Sachen nicht ansehen darf.Reverse Engineering ist je nach Land unterschiedlich, wenn's ums Strafrecht geht. In Deutschland ist es AFAIK noch nicht verboten, zumindest nicht, solange das Compilieren von Sourceode in ausfuehrbare Binaries nicht als "Kopierschutz" angesehen wird -- dann waere es naemlich das Umgehen eines Kopierschutzes und das IST meines Wissens strafbar. Zivilrechtlich kanns je nach EULA natuerlich ziemlich in die Hose gehen.
Kannst ja mal beim Verbraucherschutz anrufen. Im konkreten Beispiel bin ich mir aber relativ sicher, dass es keine WIrkung hat. Zumal beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich nicht um einen Kauf, sondern um einen Ausleihvorgang handelt.Ist so etwas eigentlich legal?
Da der Geschädigte wohl kaum Klage einreicen wird, spielt es denke ich nur eine untergeordnete Rolleathaba schrieb:Aus gegebenen Anlass ist eine neue Frage hinzugekommen:
Wenn Reverse Engineering illegal ist (wo und wie auch immer auf der Welt), begehen Virenhersteller Straftaten, wenn sie den Virus Reverse Engineeren?
Hem, kannst du da ein konkretes Produkt nennen? Mir ist sowas noch nie unter gekommen. Meistens geht es da um Sicherheit, z.B. das man ein PC-Netzteil oder ein TV-Gerät nicht öffnen soll. Aber das hat dann eher was damit zutun, das ich dann wegen Hochspannung nicht noch verletzt oder getötet werde. Das man gemietete Geräte nicht zu öffnen hat, sollte auch selbstverständlich sein. In meiner Mietwohnung darf ich auch nicht machen was ich will. Wenn ich jemandem mein Auto verleihe, will ich auch nicht, das die Leute da dran rumfummeln.Womit man dann zum schlimmsten Thema kommt. Es gibt Produkte, egal ob eine Software oder irgendein Elektrogerät, auf welchen ganz frech steht (gekürzte Form - nicht wortgenau): Sie haben das Produkt zwar gekauft, aber es ist noch immer unseres, also dürfen sie nicht dran drumfummeln.
OT: Ehrlich jetzt? DAS erzähl mal den Amis.An dein Auto darfs du eigentlich nicht mal ne Deutschland-Flagge anbringen, weil es gesetzlich nicht erlaubt ist. Wird lediglich von der Polizei während der EM und WM geduldet.
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