NetBSD Lizenz

Was ist mit diesem Problem?

Ein BSD-Fan schreibt den Code:
print "Hello world"
Der GPL-Fan macht nen Fork:
print "Hello world!\n"

Der BSD-Fan hat keine Möglichkeit den Code zu übernehmen.
 
Was ist mit diesem Problem?

Ein BSD-Fan schreibt den Code:
print "Hello world"
Der GPL-Fan macht nen Fork:
print "Hello world!\n"

Der BSD-Fan hat keine Möglichkeit den Code zu übernehmen.

(Ich gehe mal davon aus, dass das "Hello world" hier stellvertretend fuer etwas weniger trivialen Code stehen soll)

Falls vor des BSD-Fan's
Code:
print "Hello world"
noch eine BSD-Lizenz steht, darf GPL-Fan selbstverstaendlich noch ein "!\n" einfuegen, aber die BSD-Lizenz muss er stehen lassen. Wuerde er die Lizenz weglassen, veraendern, oder durch die GPL ersetzen, dann wuerde er just in diesem Moment nicht mehr die in der BSD-Lizenz geforderten Bedingungen erfuellen und damit jedes Recht verlieren, den Code zu benutzen, kopieren, veraendern und/oder weiterzuverbreiten.

Sollte BSD-Fan hingegen den Code einfach so rauspusten (ohne irgendwelche Lzenzbestimmungen), dann darf niemand irgendwas damit anfangen. Zumindest in der EU.
 
Hä?

Die von der BSD-Lizenz geforderte Bedingung ist nicht, dass die BSD-Lizenz bleibt, sondern dass der Copyrightvermerk bleibt.
 
Hä?

Die von der BSD-Lizenz geforderte Bedingung ist nicht, dass die BSD-Lizenz bleibt, sondern dass der Copyrightvermerk bleibt.
Und die in dem Lizenztext aufgeführten Bedingungen!:belehren: Von der Lizenz steht da tatsächlich nichts. Aber der Lizenztext als Minimal-Anforderung.
 
Und die in dem Lizenztext aufgeführten Bedingungen!:belehren: Von der Lizenz steht da tatsächlich nichts. Aber der Lizenztext als Minimal-Anforderung.

Exakt. Der Text ("Permission to use...") IST die Lizenz. Ich werde jetzt nicht meinen Duden aus dem Regal ziehen, weil das viel zu viel Staub aufwirbeln wuerde, aber AFAIK bedeutet "Lizenz" in etwa so etwas wie "Erlaubnis".

Was mich einigermassen irritiert ist die Tatsache, dass selbst hier (und erst recht im Heiseforum) eine Lizenz, die aus lediglich einem Satz mit 33 Woertern besteht (abgesehen von der Copyrightnotiz und dem Haftungsausschluss), nicht verstanden wird.

Die GPLv2 hingegen enthaelt (ohne Praeambel, Haftungsausschluss und weiteren Erlaeuterungen) 1800 Worte.

Wenn also Leute, die sich mit der Materie beschaeftigen und es eigentlich besser wissen sollten, eine Lizenz mit 33 Worten nicht verstehen, wer um alles in der Welt soll denn dann die GPL verstehen?

Und mit der GPLv3 wird es noch viel schlimmer.
 
Die meisten haben doch noch nie die GPL gelesen. Ich habe sie jedenfalls noch nie gelesen! Ich habe mein GPL-Wissen aus dem Web und Zeitschriften. Also lediglich Erklärungen und Diskussionen.

Normalerweise darf bei sowas ja auch nur ein Rechtsanwalt erklären!:belehren: Jeder der hier meint, eine Aussage zu Lizenzen machen zu müssen, muß eigentlich zus. erklären, das es keine Rechtsberatung ist. ;)

Ich selber habe mal für eines meiner Opensource-Projekte versucht eine Lizenz zu suchen. Habe erst die CPL gewählt, weil ich dazu im Web von einem Anwalt einen recht umfangreichen deutschen Erklärungstext gefunden habe. Ich bin dann aber nach einer Zeit auf die BSDL umgestiegen, weil sie trotz CPL-Erklärung für mich als Laie immer noch verständlicher ist.

Unser Kunde lässt z.B. jede OpenSource-Lizenz von Librarys und Tools bei der Rechtsabteilung prüfen. Aus dem einfachen Grund, weil wir als Nutzer der Libs und Tools, nicht entscheiden können, ob und wie wir sie richtig benutzen.

Wenn wir vernünftige Antworten zur BSDL haben wollen, müssen wir hier eigentlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. ;)
 
Exakt. Der Text ("Permission to use...") IST die Lizenz. Ich werde jetzt nicht meinen Duden aus dem Regal ziehen, weil das viel zu viel Staub aufwirbeln wuerde, aber AFAIK bedeutet "Lizenz" in etwa so etwas wie "Erlaubnis".

Aus Wikipedia:
Allgemein ist eine Lizenz (v. lat.: licere = erlaubt sein; PPA: licens = frei) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.
 
Hallo,

Ich hab hier auch noch eine Tube Senf ;)

Ich kann mich eigentlich nur Amin anschliessen, nur das es keines Anwaltes bedarfs sondern eher eines rechtskräftigen Urteils, das sagt was erlaubt ist und was nicht. Das problem ist ja gerade das die BSD Lizenz nur aus 33 Wörtern besteht, dass heisst, da kann ein geübter Jurist viel hinein interpretieren. Um mal bei den vorigen Beispielen zu bleiben einfach weils so schön ist:

Ein BSD-Fan schreibt den Code:
print "Hello world"
Der GPL-Fan macht nen Fork:
print "Hello world!\n"

Was ist wenn der GPL-Fan das unter der BSD Lizenz belässt und nur sein "!\n" unter die GPL stellt? Hier kommen wir in grenzwertiges Fahrwasser, ein Grund warum die GPL so lang ist, sie ist Juristen sicher (angeblich). Und Juristen reiten gerne auf allen Wörtern rum z.B. wenn man es wörtlich nimmt steht dort:
the above
* copyright notice and this permission notice appear in all copies.
Advocati Diaboli würde jetzt sagen da steht Kopie und nicht abgeleitete Werke und ein abgeleitetes Werk ist ja keine Kopie. Und das man mit so schwachen Aussagen Gerichte Jahre lang beschäftigen kann, sieht man ja an SCO. Leider zählt in der Juristerei nicht was gemeint ist. Und ob es Referenzfälle in irgendeinem Land dazu gibt weiß ich nicht. Zumal das dann auch noch von Land zu Land unterschiedlich beurteilt werden könnte.

Als Fazit bleibt nur Juristen verderben den OpenSource-Programmierern den ganzen Spass und eine Diskussion darüber bringt nichts, ausser man ist Richter und hat darüber zu urteilen, besser ist wenn die Betroffenen sich einigen, ohne dass die zugehörigen Communities in Schlammschlachten verfallen, solche Streitereien sind das eigentliche Unschöne.

P.S. das mit der relizenzierung war die MIT Lizenz, viele Leute verwechseln die gerne mit der BSD Lizenz.

Schöne Grüsse und Flame on
 
Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted
Du darfst sie verbreiten, d.h. nicht, dass du die Lizenz nicht ändern darfst.

Wenn man sich mal mein Hello World Beispiel ansieht:
[BSDL]print "Hello world[/BSDL][GPL]!\n"[/GPL]
und wir jetzt mal annehmen, dass der GPL-Teil einen wichtigen Bugfix darstellt. Was soll der BSDL-Entwickler tun?

Ich hab die GPL (und LGPL), so wie die BSD-Lizenzen (inkl. ISC) schonmal durchgelesen.
Das was mich an der GPL stört ist der ShareAlike (für alle CCler) Teil. Den hast du bei der BSD Lizenz nicht.
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance.
und außerdem gibt es immer diesen Vermerk:
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.

Aber generell denke ich, dass es nicht übermäßig schlimm ist, solang die Lizenz von der OSI anerkannt ist.
 
Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted
Du darfst sie verbreiten, d.h. nicht, dass du die Lizenz nicht ändern darfst.

Warum laesst Du die zweite Haelfte (die hier:
provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies.
)
weg?


Wenn man sich mal mein Hello World Beispiel ansieht:
[BSDL]print "Hello world[/BSDL][GPL]!\n"[/GPL]
und wir jetzt mal annehmen, dass der GPL-Teil einen wichtigen Bugfix darstellt. Was soll der BSDL-Entwickler tun?

Es gibt keinen "GPL"-Teil. Der Code stand und steht unter der BSD-Lizenz. Ein Bugfix duerfte noch nicht als eigenstaendiges Werk angesehen werden, also kann auch nicht einfach eine GPL mit drangepappt werden. (Bei groesseren eigenstaendigen Erweiterungen waere das u.U. denkbar, bloss sollten diese dann in separaten Files gepflegt werden, weil man sonst die BSD- bzw. GPL-lizensierten Teile nicht mehr sinnvoll auseinanderhalten kann).
 
Warum laesst Du die zweite Haelfte weg?
Weil das ohnehin schon gesagt wurde und nicht wirklich etwas zur Sache tut (und man laut RFC1855 nur relevante Dinge quoten soll)?
Ich habe auch den Rest der GPL weggelassen ;)

Es gibt keinen "GPL"-Teil. Der Code stand und steht unter der BSD-Lizenz. Ein Bugfix duerfte noch nicht als eigenstaendiges Werk angesehen werden,
Man hat eigenständig gefixt, der Autor ist (zumindest derzeit) nicht am Werk interessiert oder hat einfach keine Zeit oder Möglichkeit.

Anderes (realistischeres) Beispiel: Ein Grafiktreiber hat nur 2D-Support. Die Arbeit am 3D-Support steht am Anfang (reverse engineering needed). Es tut sich aber nichts mehr, weil der einzige Entwickler, der daran interessiert ist aus dem Projekt aussteigt. Die Grafikkarte ist alt und so tut sich kaum etwas. Aber irgendein anderer Entwickler gräbt seinen Uraltrechner aus und meint, dass die Karte für seinen kleinen Quake1-Mod ausreicht und außerdem Erfahrung bei der Treiberentwicklung gewinnen kann - außerdem ist der Kartenhersteller so nett gewesen und hat für das alte Ding die Doku released. Natürlich meint er, dass die GPL die einzig wahre Lizenz ist und die MIT-Lizenz von X11 nur den bösen Firmen hilft. Also kommt es zum Fork. Der erste Entwickler steigt von seiner coolen SGI wieder auf x86 um. Er sieht nach, was aus seinem Treiber geworden ist und sieht, dass es Doku gibt. Im X.org wiki gibt es sogar einen Link zum Fork. Die Teile, die fehlten wurden mit Hilfe der Doku fein säuberlich implementiert, nur steht der Treiber nicht, wie der Rest von Xorg unter der MIT, sondern unter der GPL-Lizenz. Mit dieser kommt er, als Xorg-Entwickler überhaupt nicht klar, aber um den Code des GPL-Projektes nicht zu kopieren müsste er einige Zeit damit verbringen alles neu zu strukturieren und weite Teile durch neuen Code ersetzen. Außerdem würde das zu einem Performanceverlust führen. Die Alternative wäre, alles neu zu schreiben. Dafür hat er weder Zeit noch Lust, also lässt er es.
Die einzige Möglichkeit wäre es, den GPL-Programmierer um eine Relizensierung zu bitten. Aber der sieht keinen Sinn darin, außerdem war die GPL ja der Grund für den Fork. Beide meinen, dass sie die meiste oder wichtigste Arbeit üernommen haben.

also kann auch nicht einfach eine GPL mit drangepappt werden. (Bei groesseren eigenstaendigen Erweiterungen waere das u.U. denkbar, bloss sollten diese dann in separaten Files gepflegt werden, weil man sonst die BSD- bzw. GPL-lizensierten Teile nicht mehr sinnvoll auseinanderhalten kann).
Ab wann zält ein Projekt als eigenständig?
Ein bekanntes Beispiel zu MIT->GPL sind die Bittorrentclients.
Zu BSD->GPL fällt mir nichts ein. Nur, dass einiges BSD->closed source ging.
Bei MIT, wäre es ja zum Beispiel Wine->Cedega.
 
Weil das ohnehin schon gesagt wurde und nicht wirklich etwas zur Sache tut (und man laut RFC1855 nur relevante Dinge quoten soll)?
Ich habe auch den Rest der GPL weggelassen ;)

Moment mal. Erst behauptest Du, man duerfe die Lizenz einfach rauswerfen, fuehrst als Begruendung dafuer den ersten Teil ("permission to use, copy, modify and distribute...") an und laesst exakt den Teil weg, der sagt, unter welchen Bedingungengen man das darf (", provided that the above copyright notice and this permission notice..."), und jetzt behauptest Du, dieser zweite Teil waere irrelevant?

Entschuldige, aber verarschen kann ich mich wirklich auch alleine.

Ich nehme mir dann mal das naechstbeste GPL-Projekt, das etwas taugt, befolge das, was mir die Lizenz erlaubt, erklaere die von der GPL auferlegten Pflichten als irrelevant und verbreite das Ding unter ISC-Lizenz. Das waere nach Deiner Logik dann ja ok.

Man hat eigenständig gefixt, der Autor ist (zumindest derzeit) nicht am Werk interessiert oder hat einfach keine Zeit oder Möglichkeit.

Noch mal: ein Bugfix an sich rechtfertigt keine Lizenzaenderung.

... Aber irgendein anderer Entwickler gräbt seinen Uraltrechner aus und meint, dass die Karte für seinen kleinen Quake1-Mod ausreicht und außerdem Erfahrung bei der Treiberentwicklung gewinnen kann - außerdem ist der Kartenhersteller so nett gewesen und hat für das alte Ding die Doku released. Natürlich meint er, dass die GPL die einzig wahre Lizenz ist und die MIT-Lizenz von X11 nur den bösen Firmen hilft. Also kommt es zum Fork.

Wir reden nicht von MIT, sondern von BSD und ISC (ich nehme hier ISC, wil die am kuerzesten ist, aber im Prinzip "tickt" sie bzgl. des Sourcecodes genauso wie 2-clause BSD).

Unter BSD oder ISC waere ein simpler Fork mit Relizensierung nicht moeglich. Du kannst nicht einfach Code nehmen, das Ding als Fork deklarieren, und unter andere Lizenz weiterverbeiten.

Der Entwickler duerfte natuerlich seinen eigenen (neuen) Code unter der GPL verbeiten.

Der erste Entwickler steigt von seiner coolen SGI wieder auf x86 um. Er sieht nach, was aus seinem Treiber geworden ist und sieht, dass es Doku gibt. Im X.org wiki gibt es sogar einen Link zum Fork. Die Teile, die fehlten wurden mit Hilfe der Doku fein säuberlich implementiert, nur steht der Treiber nicht, wie der Rest von Xorg unter der MIT, sondern unter der GPL-Lizenz. Mit dieser kommt er, als Xorg-Entwickler überhaupt nicht klar, aber um den Code des GPL-Projektes nicht zu kopieren müsste er einige Zeit damit verbringen alles neu zu strukturieren und weite Teile durch neuen Code ersetzen.

Das, was wirklich neu dazu gekommen ist; ja. Pech. Nebenbei am urspruenglichen Code vorgenommene Aenderungen, Bugfixes etc.: noe, das haette gar nicht unter GPL gestellt werden (und ich ignoriere hier jetzt wirklich MIT, weil's wie gesagt nicht passt).

Außerdem würde das zu einem Performanceverlust führen.

Ich glaube, Du willst mich wirklich verarschen.

Die Alternative wäre, alles neu zu schreiben. Dafür hat er weder Zeit noch Lust, also lässt er es.
Die einzige Möglichkeit wäre es, den GPL-Programmierer um eine Relizensierung zu bitten. Aber der sieht keinen Sinn darin, außerdem war die GPL ja der Grund für den Fork. Beide meinen, dass sie die meiste oder wichtigste Arbeit üernommen haben.

WENN der zweite Entwickler seinen neuen Kram unter einer eigenen Lizenz verbreiten will, dann sollte er diesen Kram entsprechend separat halten, vorzugsweise in separaten Files. Ansonsten muesste er innerhalb des vorhandenen Codes klar kennzeichnen, was von ihm ist. Ein derartiges Lizenz-Wirrwarr wuerde aber kein normal denkender Mensch weiterverwenden, weil er dann frueher oder spaeter in die Situation kommt, wahlweise dir Rechte des BSD-Entwicklers oder des GPL-Entwicklers zu verletzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oops, mir ist, als ich hier gerade eine dicke Antwort schreiben wollte, dass ich seit irgendeinem Posting einige Dinge falsch verstanden habe.
Unter anderem dachte ich, dass ich irgendwo beim GPL-Auszug was weggelassen hatte. Ich wollte sogar schreiben, dass kili anständig lesen solle, dabei hab ich wohl nicht anständig gelesen. Ich geh jetzt mal duschen und les mir den Thread nochmal neu durch, nicht dass ich noch irgendeinen Schwachsinn schreibe.

Sorry kili, wollte dich echt nicht verarschen. Ich habe da irgendwelches Zeug falsch verstanden. Tut mir leid.

EDIT: Und was die Sache mit Relizenzierung betrifft. Ich habe da immer die Diskussionen zwischen Linux und OpenBSD zum Thema ath5k. Auch die Sache mit BSD-Code in MS-Produkten und eine Diskussion mit ein paar GPL-Typen hatte ich im Kopf.

Ich geh mal duschen und lese dann den Thread nochmal von Anfang an.

[1]War das die, wo es genau um das Thema BSD-Entwickler bekommt den erweiterten GPL-Code nicht ging? Solche Streits gab es ja öfters.

Fortsetzung/Neuanfang:
Okay, wenn ich mir meine Postings so durchgucke, sieht das auch für mich falsch aus. Hab es irgendwie nicht geschafft meine Gedanken über meine Finger in den Rechner und ins Board zu bekommen. Ich glaube, es ist am besten, wenn ich eine Auflistung der Dinge mache, die ich zu wissen glaube:
Relizenzierungen ansich kann nur der Copyrightinhaber machen.
Die GPL-Code und jeder Code, der darauf aufbaut muss unter der GPL bleiben.
GPL-Code kann nicht in non-GPL-Code einfließen. Der Autor müsste den non-GPL-Code zu GPL-Code machen. Eine Ausnahme bildet die Verwendung von LGPL, wo man von der LGPL getrennten Code auch unter einer anderen Lizenz halten kann.

BSD-Code bleibt BSD-Code.
BSD-Code kann in nahezu jedes Projekt einfließen, so lang es erlaubt ist die Copyrightnotiz zu behalten.

Und jetzt der Teil den ich nicht verstehe:
Kann ein Programmierer ein BSD-Projekt daran hindern, erweitert zu werden, indem man selbst eine Erweiterung macht (als Patchset, außerhalb des Orginalprojekts), welche unter einer restriktiveren Lizenz ist?

Und kann man sagen, dass GPL "Share alike" ist und die BSDL nicht, weil man es zum Beispiel Closed Source machen und dann unter eine eigene EULA stellen kann (so wie MS)? Wäre das dann nicht eine Relizienzierung, nur dass man den Autor nennen muss? Wo steht erklärt, wie das funktioniert? Ist da das Gesetz zwischen den einzelnen Staaten nicht zu unterschiedlich um solche Lizenz im Ernstfall durchsetzen zu können? Also, wenn jemand mehr macht, als in der Lizenz/Erlaubnis steht? Gab es zur BSDL schonmal ein Gerichtsverfahren?

und noch weiter vom Thema entfernt: Gibt es so etwas, wie eine Public Domain, nur dass sie in Europa möglich ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und kann man sagen, dass GPL "Share alike" ist und die BSDL nicht, weil man es zum Beispiel Closed Source machen und dann unter eine eigene EULA stellen kann (so wie MS)? Wäre das dann nicht eine Relizienzierung, nur dass man den Autor nennen muss? Wo steht erklärt, wie das funktioniert?
Ehm, erklärt steht es doch in der BSDL! Man muß das Copyright mit angeben. Ob in Windows BSD-Code steckt, weiß doch keiner wirklich... außer MS selbst. Sind ja immer Gerüchte, die da nur rum gehen.

Ich weiß aber, das RISC OS von Acorn offiziell den TCP-IP-Stack von FreeBSD benutzt hat. Stand halt ein Copyright-Vermerk und ein paar Sätze dazu ("Wir benutzen den TCP-Stack von FreeBSD bla bla") in der Textdatei, die dabei lag und gut ist. Sourcecode hat keiner von Acorn zu Gesicht bekommen, warum auch? Schreibt die BSDL ja nicht vor. Lizenz erfüllt (und auch nicht geändert!) und gut.
und noch weiter vom Thema entfernt: Gibt es so etwas, wie eine Public Domain, nur dass sie in Europa möglich ist?
In Deutschland gibt es keine PD, selbst wenn ich als Urheber wollte, kann ich mein Werk nicht unter PD stellen.
 
Ehm, erklärt steht es doch in der BSDL! Man muß das Copyright mit angeben. Ob in Windows BSD-Code steckt, weiß doch keiner wirklich... außer MS selbst. Sind ja immer Gerüchte, die da nur rum gehen.
Wirf mal die Suchmaschine deiner Wahl an und durchsuch die Website von Microsoft nach Begriffen, wie Berkeley und Copyright.

Mir ist schon klar, dass man das anhängen muss, aber die MS-Produkte ändrn doch mit ihrer EULA die Lizenz, oder?

Ich weiß aber, das RISC OS von Acorn offiziell den TCP-IP-Stack von FreeBSD benutzt hat. Stand halt ein Copyright-Vermerk und ein paar Sätze dazu ("Wir benutzen den TCP-Stack von FreeBSD bla bla") in der Textdatei, die dabei lag und gut ist. Sourcecode hat keiner von Acorn zu Gesicht bekommen, warum auch? Schreibt die BSDL ja nicht vor.
Wie MS..

Lizenz erfüllt (und auch nicht geändert!) und gut.
Die haben doch eine EULA. Das ist doch dann doch eine andere Lizenz, oder?

In Deutschland gibt es keine PD, selbst wenn ich als Urheber wollte, kann ich mein Werk nicht unter PD stellen.
Sag ich ja. Sie ist hier nicht möglich. Ich bräuchte aber etwas, das so nah, wie möglich dran ist. Bisher finde ich da die Namensnennungslizenz von CC ganz gut, aber wenn viele Leute dran arbeiten müsste die Copyrightlisten doch ewig lang sein. Ich stell mir das bei Wikis schlimm vor.
Außerdem sind die CC-Lizenzen eher weniger für Software geeignet. Zumindest wird das immer wieder erwähnt.

Ich finde es nur schade, dass es keine wirklich einfache Möglichkeit gibt Sachen zu veröffentlichen. Klar, die BSD/ISC ist einfach, aber dann gibt es ja noch das ganze Copyrightgesetz (was je nach Land sehr unterschiedlich sein kann) und jede Menge Patentzeug. Davon bekomme ich immer Kopfschmerzen, wenn ich irgendeine Art von Algorithmus wo einbauen will.
Klar es gibt da AES, Vorbis, LZMA, Theora, ... so als Standardalgos für Open Source Projekte. Nur was mach ich, wenn ich mehr zur Auswahl stellen will.
Und wie ist das, wenn ich Public Domain Code lade, obwohl es so etwas hierzulande praktisch nicht geben kann ("alles hat einen Autor").

Ist zwar alles theoretisch und in den meisten Fällen unwahrscheinlich, dass es zu echten Problemen kommt, aber das macht manche Sachen wohl nicht weniger illegal.

So das waren mal die Fragen, auf die ich auch nach langen Suchen keine Antwort gefunden habe. Glaubt ihr, man könnte als Jurist für den Computerbereich viel verdienen? In Sachen Lizenzen, Reverse Engineering und in Bereichen, wie Tauschbörsen, Tor und "wer muss wann was loggen" gibt es ja für gewöhnlich sehr viele offene Fragen. Nur glaube ich, dass da kaum jemand ganz so ganz durchblickt. Ich habe da schon so viel widersprüchliches gelesen, auch in Fachbüchern (vor allem zum Thema Reverse Engineering). Die haben ihre ihre Liste von Fällen und in einem Buch sind sie so und in im anderen anders ausgegangen.

Athaba,
der euch für eure Geduld dankt :)
 
OK, habe tatsächlich beim ersten Suchergebnis die BSDL von Berkeley und Uni California bei MS gefunden. Na, dann ist ja MS sogar in dem Fall gesetzestreu! :belehren:

Ein Grund mehr, das du jetzt erklären mußt, wo die Lizenz geändert wurde?! Ganz im Gegenteil, die Lizenz ist jetzt erst Recht gleich geblieben, da sie von MS beigefügt wurde! Und was die EULA jetzt damit zu tun hat, will sich mir nicht erschließen... überhaupt ist die Diskussion mühsehlig, weil die BSDL nunmal erlaubt, das der Code in Closedsource und somit auch EULA-Produkte einfliesst.
 
Ab wann zält ein Projekt als eigenständig?
Ein bekanntes Beispiel zu MIT->GPL sind die Bittorrentclients.
Zu BSD->GPL fällt mir nichts ein. Nur, dass einiges BSD->closed source ging.
Bei MIT, wäre es ja zum Beispiel Wine->Cedega.
Wine ist komplizierter:
Wine war BSDL/MIT, dann kam der proprietäre Fork zu WineX(später Cedega) von Transgaming. Das fanden die Wine-Leute nicht so gut und haben Wine unter die LGPL gestellt, so dass sie in Zukunft wenigstens die Änderungen an ihrem eigenen Code wiederkriegen.

Zu den anderen Sachen sage ich mal nichts, das führt sonst zu bösem Blut....
 
Mir ist schon klar, dass man das anhängen muss, aber die MS-Produkte ändrn doch mit ihrer EULA die Lizenz, oder?

Wie MS..


Die haben doch eine EULA. Das ist doch dann doch eine andere Lizenz, oder?

Das ist IMHO kein Problem. Rein theoretisch koenntest Du sogar aus einer Windows-Installation die (binaeren) BSD-lizensierten Teile herausschnippeln und weiterverwursteln. In der Praxis ergibt das natuerlich nur wenig Sinn ;-)

Ich finde es nur schade, dass es keine wirklich einfache Möglichkeit gibt Sachen zu veröffentlichen. Klar, die BSD/ISC ist einfach, aber dann gibt es ja noch das ganze Copyrightgesetz (was je nach Land sehr unterschiedlich sein kann) und jede Menge Patentzeug.

Das Patentproblem ist tatsaechlich ... ein Problem. Mit Copyright bzw. Urheberrecht sollte es aber wirklich keine Probleme geben, selbst die USA haben AFAIK ihre Gesetze an die Berner Uebereinkunft angepasst.

Davon bekomme ich immer Kopfschmerzen, wenn ich irgendeine Art von Algorithmus wo einbauen will.
Klar es gibt da AES, Vorbis, LZMA, Theora, ... so als Standardalgos für Open Source Projekte. Nur was mach ich, wenn ich mehr zur Auswahl stellen will.

Da hilft Dir PD auch nicht weiter.

Und wie ist das, wenn ich Public Domain Code lade, obwohl es so etwas hierzulande praktisch nicht geben kann ("alles hat einen Autor").

Was meinst Du mit "laden"?

Ist zwar alles theoretisch und in den meisten Fällen unwahrscheinlich, dass es zu echten Problemen kommt, aber das macht manche Sachen wohl nicht weniger illegal.

"Illegal" klingt so bedrohlich -- Patentrecht ist erstmal Zivilrecht, was die Sache natuerlich nicht besser macht.

BTW: ich bin bzgl. des Stands von Softwarepatenten (aka "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen") in der EU gerade nicht auf dem letzten Stand. Wenn jemand ein paar brauchbare Pointer hat, immer her damit!

Glaubt ihr, man könnte als Jurist für den Computerbereich viel verdienen? In Sachen Lizenzen, Reverse Engineering und in Bereichen, wie Tauschbörsen, Tor und "wer muss wann was loggen" gibt es ja für gewöhnlich sehr viele offene Fragen.

Puh... also ich kenne jemanden, der kennt einen Anwalt, der sich auf Netzwerkgeraffel spezialisiert hat, aber geht's groesstenteils um Haftungsfragen bei Spam und Malware und vermutlich auch um Domainzankereien. Der Anwalt hatte vor einiger Zeit auch mal fuer den escape e.V. einen Vortrag Spam- und Virenfilterung aus Sicht eines Providers und eines Mailadmins erarbeitet. (Wen's interessiert: http://www.escape.de/doc/spamfilter-legalese.pdf)

Falls ich in absehbarer Zeit mal Kontakt zu diesem Anwalt haben sollte, werde ich ihn mal auf das Lizenzgeraffel ansprechen; evtl. waere das auch mal eine Aktion, die ich ueber den escape e.V. anleiern koennte.

Nur glaube ich, dass da kaum jemand ganz so ganz durchblickt. Ich habe da schon so viel widersprüchliches gelesen, auch in Fachbüchern (vor allem zum Thema Reverse Engineering). Die haben ihre ihre Liste von Fällen und in einem Buch sind sie so und in im anderen anders ausgegangen.

Reverse Engineering ist je nach Land unterschiedlich, wenn's ums Strafrecht geht. In Deutschland ist es AFAIK noch nicht verboten, zumindest nicht, solange das Compilieren von Sourceode in ausfuehrbare Binaries nicht als "Kopierschutz" angesehen wird -- dann waere es naemlich das Umgehen eines Kopierschutzes und das IST meines Wissens strafbar. Zivilrechtlich kanns je nach EULA natuerlich ziemlich in die Hose gehen.
 
Das Patentproblem ist tatsaechlich ... ein Problem. Mit Copyright bzw. Urheberrecht sollte es aber wirklich keine Probleme geben, selbst die USA haben AFAIK ihre Gesetze an die Berner Uebereinkunft angepasst.
Ich weiß zum Beispiel nicht, was im DMCA steht. Bist du dir sicher, dass da die Berner Uebereinkunft ausreicht?

Da hilft Dir PD auch nicht weiter.
Ja, weil Patente stören.

Was meinst Du mit "laden"?
Naja, wenn ich irgendwo eine Seite mit Publicdomaincode oder Binärdatein finde (ist in bei PD ja wohl ziemlich egal, was es ist) und dann zum Beispiel ein "wget ftp://foo.bar/pfad/zur/pddatei" anwerfe. Darf ich das überhaupt? Was für Gesetze gelten dafür? Es gibt hier ja kein PD. Gelten nun amerikanische Gesetze? Darf ich eine CD oder Diskette mit diesen Daten am Flohmarkt verkaufen?

BTW: ich bin bzgl. des Stands von Softwarepatenten (aka "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen") in der EU gerade nicht auf dem letzten Stand. Wenn jemand ein paar brauchbare Pointer hat, immer her damit!
Da kommst du ca. drei Wochen zu spät. Hatte da mal eine PDF diesbezüglich gefunden. Weiß jetzt nicht, wie aktuell das jetzt war. Da wurde jedenfalls darüber geschrieben, dass es Probleme mit den Gesetzen der einzelnen Länder gibt. Angeblich soll der EU-Reformvertrag was helfen. Wie genau, weiß ich nicht.

Falls ich in absehbarer Zeit mal Kontakt zu diesem Anwalt haben sollte, werde ich ihn mal auf das Lizenzgeraffel ansprechen; evtl. waere das auch mal eine Aktion, die ich ueber den escape e.V. anleiern koennte.
Cool, vergiss nicht drauf! ;)

Reverse Engineering ist je nach Land unterschiedlich, wenn's ums Strafrecht geht. In Deutschland ist es AFAIK noch nicht verboten, zumindest nicht, solange das Compilieren von Sourceode in ausfuehrbare Binaries nicht als "Kopierschutz" angesehen wird -- dann waere es naemlich das Umgehen eines Kopierschutzes und das IST meines Wissens strafbar. Zivilrechtlich kanns je nach EULA natuerlich ziemlich in die Hose gehen.
Eigentlich ein Frechheit, dass man sich seine eigenen Sachen nicht ansehen darf.

Immer wieder taucht auch die Sache mit dem Verändern von Code auf. Ist zwar nicht mehr direkt Reverse Engineering, aber wenn ich jetzt ein Programm reverse engineere, dann kann ja der Grund sein, dass ich einen Zusatz dazu schreiben will und dazu etwas im Orginalprogramm ändern muss (sagen wir eine Serveradresse, einen System Call, ...
Da habe ich schon vieles gelesen:
Darf man
Daf man nur, wenn es sich um eine nichtbinäre Datei handelt (conf, ini, XML, ..)
Darf man auch bei Binärdatein, wenn sie nicht extra einen Schutz dagegen eingebaut haben
Darf man, wenn nichts in der EULA steht
Darf man nicht

Das finde ich ja eigentlich besonders schlimm. Das wär ja so, als dürfte ich mein Eigentum nicht aufschrauben/reparieren/...

Womit man dann zum schlimmsten Thema kommt. Es gibt Produkte, egal ob eine Software oder irgendein Elektrogerät, auf welchen ganz frech steht (gekürzte Form - nicht wortgenau): Sie haben das Produkt zwar gekauft, aber es ist noch immer unseres, also dürfen sie nicht dran drumfummeln.

Das kennt ja wohl jeder von dem Modem des Providers.
Obwohl man ja die Kaution gezahlt hat. Wenn sie es nicht mehr zurücknehmen, wenn es verändert wurde - okay. Aber, dass dann noch dabei steht, dass ich fremdes Eigentum beschädige halte ich für schlimm.

Während ich so etwas noch verstehen kann, habe ich für folgendes wirklich kein Verständnis:
Meine Mutter hat ein Kücchengerät (so eine Kreuzung aus Mixer und ein paar anderen Sachen) gekauft. Jede Menge seltsam aussehende Teile und ein dickes Pickerl (aka Aufkleber/Etikett) mit "bitte Gebrauchsanweisung genau lesen" auf dem größten Teil. Also mal das versiegelte(!) Handbuch öffnen und gleich auf der ersten Seite steht, dass man nur Maschinen mir versiegeltem Handbuch zurücknimmt. Aber das ist sowieso egal, weil im nächsten Satz auch von einem (nicht auffindbarem) Siegel auf der Maschine die Rede ist. Nach dem Rückageberechten kommt der Inhalt und nach dem Inhalt kommt eine genau Erklärung darüber, dass es zwar gekauft worden ist, sondern nur dauerhaft geliehen. Deshalb habe man auch nicht das Recht es am Flohmarkt zu verkaufen oder das Gerät von einer nicht zertifizierten Elektronikfirma reparieren zu lassen.

Ist so etwas eigentlich legal?

Aus gegebenen Anlass ist eine neue Frage hinzugekommen:
Wenn Reverse Engineering illegal ist (wo und wie auch immer auf der Welt), begehen Virenhersteller Straftaten, wenn sie den Virus Reverse Engineeren?

Wenn es um die Moral geht, dann gibt es viele "Raubkopierer", die das auch mit ihrer Moral vereinbaren können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist so etwas eigentlich legal?
Kannst ja mal beim Verbraucherschutz anrufen. Im konkreten Beispiel bin ich mir aber relativ sicher, dass es keine WIrkung hat. Zumal beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich nicht um einen Kauf, sondern um einen Ausleihvorgang handelt.
Ganz allgemein sind aber relativ viele EULAs in Deutschland "sittenwidrig", wodurch sie ungültig werden.

athaba schrieb:
Aus gegebenen Anlass ist eine neue Frage hinzugekommen:
Wenn Reverse Engineering illegal ist (wo und wie auch immer auf der Welt), begehen Virenhersteller Straftaten, wenn sie den Virus Reverse Engineeren?
Da der Geschädigte wohl kaum Klage einreicen wird, spielt es denke ich nur eine untergeordnete Rolle ;)
 
Ich weiß nicht, wenn ich als Viren-Skript-Kiddie erwicht und vor Gericht gestellt würde, könnte ich mir schon vorstellen zurückzuklagen.
 
Nur weil jemand etwas in seine Lizenzbedingungen reinschreibt, muß das nicht in Deutschland gültig sein. Es gibt ja auch AGBs die ungültig sind, trotzdem schreiben viele Firmen diese AGBs.

AGBs und Lizenzen müssen in Deutschland immer vor dem Kauf einsehbar sein!:belehren: Deshalb hat z.B. MediaMarkt die AGBs nochmal direkt an der Kasse kleben, damit du sie vor dem endgültigen Kauf lesen kannst.

Ein prominentes Beispiel ist ja Mac OS X: laut Apples Lizenz darf dieses OS nur auf Apple-Hardware installiert werden. Aber in Deutschland ist diese Lizenz-Klausel ungültig, weil man den Lizenztext erst nach dem Kauf des Produktes zu Gesicht bekommt! Wenn ich aber die Lizenz erst in der Box finde, muß ich das Produkt wieder gegen Geld zurück geben können. Bin der Meinung mal gelesen zu haben, das diese Klausel von Apple deshalb in Deutschland ungültig ist. Apple müsste die Lizenz draussen an die Box ankleben, damit ich eine Chance habe, mich vor dem Gang zur Kasse zu entscheiden, wie bei den AGBs.

Bei Postversand gilt eh das Fernabsatzgesetz: da habe ich IMMER 2 Wochen Rückgaberecht. Weil ich erst nach Kauf die Chance habe, die Nutzungsbedingungen einzusehen. Aber auch natürlich, weil ich das Produkt vorher nicht in Natura bewerten konnte.
 
Womit man dann zum schlimmsten Thema kommt. Es gibt Produkte, egal ob eine Software oder irgendein Elektrogerät, auf welchen ganz frech steht (gekürzte Form - nicht wortgenau): Sie haben das Produkt zwar gekauft, aber es ist noch immer unseres, also dürfen sie nicht dran drumfummeln.
Hem, kannst du da ein konkretes Produkt nennen? Mir ist sowas noch nie unter gekommen. Meistens geht es da um Sicherheit, z.B. das man ein PC-Netzteil oder ein TV-Gerät nicht öffnen soll. Aber das hat dann eher was damit zutun, das ich dann wegen Hochspannung nicht noch verletzt oder getötet werde. Das man gemietete Geräte nicht zu öffnen hat, sollte auch selbstverständlich sein. In meiner Mietwohnung darf ich auch nicht machen was ich will. Wenn ich jemandem mein Auto verleihe, will ich auch nicht, das die Leute da dran rumfummeln.

Wenn ich etwas kaufe, darf ich es natürlich ändern (soweit gesetzlich zulässig). An dein Auto darfs du eigentlich nicht mal ne Deutschland-Flagge anbringen, weil es gesetzlich nicht erlaubt ist. Wird lediglich von der Polizei während der EM und WM geduldet.
 
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